Grenadier Sturmgewehr behalten
23 Antworten11'602 AufrufeGestartet von Crytecc ·
Ich denke das eine LWf auch ins Eigentum übernommen werden kann einfach auf WES und abgeändert zu einem Halbautomaten PE.LWf -> Leihwaffe
Als ich letztes Jahr meine LWf zur Kontrolle vorgewiesen habe, WES musste ich schon länger beibringen um Chantal Glücklich zu machen, wurde ich gefragt ob ich das StGw 90 denn übernehmen wolle. Nein wollte ich nicht denn wenn was defekt geht kann ich es im EZH jederzeit zur Reparatur abgeben ohne das ich was Zahlen müsste was bei Privaten Waffen nur über den Büchsenmacher aber Kostenpflichtig geht.
WES -> Waffenerwerbssschein
Nein. Du kannst deine Persöhnliche Waffe ins Eigentum übernehmen oder als Leihwaffe behalten, jedoch kannst du NUR die Persönliche Waffe ins Eigentum übernehmen.
Leider etwas falsch.
Meine PersWf war ein StGw 57.
Meine SM Lwf ist das StGw 90 für das ich einen WES beibringen musste. Dieses könnte zu einem PE umgerüstet werden und ich könnte es Behalten.
Meine PersWf war ein StGw 57.
Meine SM Lwf ist das StGw 90 für das ich einen WES beibringen musste. Dieses könnte zu einem PE umgerüstet werden und ich könnte es Behalten.
Leider etwas falsch.Hast du das Stgw 90 für die Tätigkeit als Schützenmeister bekommen? Wie die Regelung ausserhalb des Militärs aussieht kann ich nicht sagen.
Meine PersWf war ein StGw 57.
Meine SM Lwf ist das StGw 90 für das ich einen WES beibringen musste. Dieses könnte zu einem PE umgerüstet werden und ich könnte es Behalten.
Leider etwas falsch.Die Leihwaffe für's Schützenvereinschiessen kann nicht in Privatbesitz übergehen nach aktueller Regelung.
Meine PersWf war ein StGw 57.
Meine SM Lwf ist das StGw 90 für das ich einen WES beibringen musste. Dieses könnte zu einem PE umgerüstet werden und ich könnte es Behalten.
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