Sturmgewehr behalten nach Funktionswechsel

jul

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14. Mai 2023
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Hallo zusammen,

ich werde diesen Sommer von einer Funktion mit Sturmgewehr zu den Sanitätern bzw. in Mil-Arzt System wechseln.
Da in dieser Funktion kein Sturmgewehr vorgesehen ist, befürchte ich, dass ich mein Sturmgewehr werde abgeben müssen.

Ich konnte bisher nicht herausfinden, an welche Stelle ich ein Gesuch stellen müsste, um mein Gewehr behalten zu dürfen.

Danke für die Hilfe!
 
Du kannst dein Stgw als persönliche Leihwaffe behalten. Das wird dann allerdings voraussetzten, dass du damit regelmässig ausserdienstlich schiessen gehst (Bundesprogramm oder Feldschiessen). Bei der Umrüstung kannst du das den LBA Mitarbeitern so sagen, die sollten dann wissen, was sie tun müssen. Falls die Umrüstung via Fw geht, musst du ihm sagen, dass er das mit der LBA anschaut.
 
Ich hatte dasselbe Problem und bei mir wurde gesagt, dass wir nach 5 Wochen RS noch nicht die volle Sturmgewehr Ausbildung gemacht haben und wir deshalb das Sturmgewehr abgeben mussten in der Mil Az Uos. Ob das stimmt oder ob der Hptfw das einfach gesagt hat, weiss ich aber nicht.