Stgw 90 nach RS behalten?
2 Antworten2'288 AufrufeGestartet von perseus ·
perseusThemenstart
Hallo zusammen,
ich bin neu hier im Forum und werde im März die RS antreten (aushebung im Oktober). Nun zu meiner Frage: Wie genau ist das mit dem Behalten der Dienstwaffe? Kann man die schon nach der RS nach hause nehmen oder erst nach den WK's. Ich habe leider keine für "Laien" verständliche Antwort gefunden im Internet.
Danke im Voraus für die Antwort ;)
Mfg Perseus
ich bin neu hier im Forum und werde im März die RS antreten (aushebung im Oktober). Nun zu meiner Frage: Wie genau ist das mit dem Behalten der Dienstwaffe? Kann man die schon nach der RS nach hause nehmen oder erst nach den WK's. Ich habe leider keine für "Laien" verständliche Antwort gefunden im Internet.
Danke im Voraus für die Antwort ;)
Mfg Perseus
Du kannst sie nach der RS nach Hause nehmen. Für das obligatorische Schiessen musst du sie ja fast zu Hause haben ;-)
Du wirst "etliches Zeugs" (die sogenannte Persönliche Ausrüstung, kurz PA) mit nach Hause nehmen: Tarnanzug, Ausgangstenü, Kampfrucksack usw. darunter auch das Stgw.
Ich schreibe dies hier, weil ich manchmal erstaunt bin, dass dies Rekruten auch während der VBA nicht realiseren.
Ich schreibe dies hier, weil ich manchmal erstaunt bin, dass dies Rekruten auch während der VBA nicht realiseren.
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