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Disziplinarfälle nach dem Dienst (arrest)

21 Antworten10'674 AufrufeGestartet von Swiss1204 ·

bearbeitet #21
Liebe Leute

Ich bin Experte auf diesem Gebiet und kann Euch fest versichern, dass eine Disziplinarstrafe nicht ins Strafregister eingetragen wird. So sind Disziplinarstrafen eben KEINE Vergehen (Vergehen dürfen gar nicht disziplinarisch bestraft werden). das kann Euch jeder bestätigen, der ein Semester Jus studiert hat. Ausserdem werden ausserdienstliche Disziplinarstrafen explizit nicht „zivil“ verbüsst sondern weden durch das Kreiskommando des Kantons (was eine kantonale, MILITÄRISCHE Amtsstelle ist) vollzogen.

lg Libero

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#22
Liebe Leute

Ich bin Experte auf diesem Gebiet und kann Euch fest versichern, dass eine Disziplinarstrafe nicht ins Strafregister eingetragen wird. So sind Disziplinarstrafen eben KEINE Vergehen (Vergehen dürfen gar nicht disziplinarisch bestraft werden). das kann Euch jeder bestätigen, der ein Semester Jus studiert hat. Ausserdem werden ausserdienstliche Disziplinarstrafen explizit nicht „zivil“ verbüsst sondern weden durch das Kreiskommando des Kantons (was eine kantonale, MILITÄRISCHE Amtsstelle ist) vollzogen.

lg Libero
Anmerken könnte man noch: Die Disziplinarstrafen werden nicht in einem Gefängnis verbüsst. Der Vollzug erfolgt in Zusammenarbeit mit einer militärischen Einheit. Dies können z.B. Durchdienerformationen sein, welche im Kanton stationiert sind.

Ansonsten ist mit Liberos Kommentar alles wesentliche gesagt. Die Behauptung, dass es einen Eintrag im Strafregister gibt, kommt vermutlich von Halbwissen, wie es weiter oben nachzulesen ist. Für einige Kommandanten war das dann ein willkommenes Mittel, um - insbesondere in der letzten Woche der Rekrutenschule - für Ordnung zu sorgen.

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