OS-Arrest

guest84

Neuer Benutzer
01. Nov. 2011
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Sehr geehrte Freunde,Sehr geehrte Freundinnen

Ich habe eine Busse in der Höhe von 200 CHF offen,weil ich das obligatorische Schiessen zum 2mal durch Eigenverschuldung und ohne nennenswerten Grund nicht besucht habe.Dieses Jahr befolgte ich den Schiessbefehl-ja,sogar am ersten Schiesstermin,wegen dem schlechten Gewissen-jedoch kann ich das Vergehen der vergangenen Jahre nicht unter den Teppich kehren.Ich würde gerne als "Charakterstärkung" diese Tage absitzen.Hat jemand Erfahrungen mit Arrest ausserhalb des Dienstes,wie läuft dies ab?Da hier in Basel die Zivilpolizei vor der Türe stehen würde bei einer verschuldeten Nichtbezahlung.Falls jemand dieses Thema auf diesem Forum schon besprochen hat,wäre es sehr erfreulich diesen Topic durch euch zu erfahren?Sachkundige Antworten sind für mich Gold wert.

Hiermit verbleibe ich herzlichst und freue mich auf eure Antwort,wenn jene auch möglicherweise negativ ausfallen würde.

Hochachtungsvoll und bei allem Respekt,

Euer Kamerad vom RistlBat18

 
Kann dir zwar keine 100% genaue antwort geben, aber ausserdienstlicher 'Arrest' findet meines erachtens in einem Zivilengefängniss statt - was auch mit einem Strafbucheintrag in Verbund steht und ich glaube ja kaum das du das willst.

 
Soweit ich mir bewusst bin, kannst Du, wie Mr.Wayne gesagt hat, nur während des militärischen Dienstes, unter Arrest kommen. Da Du, soweit ich davon ausgehe, nicht im militärischen Dienst bist, kannst Du diese Option weglassen. Also, bezahle doch die 200 CHF und das Thema ist abgeschlossen. Du kannst dich sich auch anders disziplinarisch bestrafen.

Noch gut zum Thema Militärstrafgesetz zu wissen:

1 Tag Arrest entsprich 100 CHF

Während dem Militärdienst, kann Dir der Kdt höchstens eine Busse von 500 CHF erteilen. Diese kann man nach Absprache auch in Arrest umwandeln lassen.

Ausserhalb des Dienstes kann man eine Busse von 1000 CHF kassieren.

Der Kp Kdt kann jeweils nur eine Strafe auswählen und nicht mehrere Strafen verhängen (z.B. Arrest, inkl. Busse und Ausgangssperre).

 
Spekulationen weg. So sieht es aus:

Es handelt sich hier (ziemlich sicher) um einen "leichten Fall des fahrlässigen Militärdienstversäumnis", Art 83 MStG. Das steht so auf der Verfügung, die du per Post erhalten hast. Weil darin stehen wird "leichter Fall" handelt es sich um eine Disziplinarstrafsache, die keinen Einfluss hat aufs Strafregister. Einfluss aufs Strafregister hat nur, was nicht als "leichter Fall" einzustufen ist.

Dazu:

1. Es besteht kein Wahlrecht zwischen Busse und Arrest (Flachsmann, S 56). Auch wird nichts umgewandelt "nach Absprache" oder sonst irgendwie.

2. Wenn du die Busse partout nicht bezahlst wirst du nicht betrieben, sondern die Busse wird (ausserdienstlich, ja!) in Arrest umgewandelt zu, wie erwähnt, 1 Tag = 100 Stutz. (Art 189 Abs 5 MStG). Das ist eine Zwangsumwandlung und nicht gleichzusetzen mit "ich kann wählen, welche Strafe ich will".

3. Diese Umwandlung wird vollzogen von der Militärbehörde, die die Busse verfügt hat. Wie das umgesetzt ist also kantonal unterschiedlich. (vgl Art 192 MStG)

Fazit:

200 Stutz zahlen und gut ist.

Falls du nicht Jura studiert hast, darfst du dich trotzdem gerne durcharbeiten. Gesetzestexte sind ja öffentlich:

http://www.admin.ch/ch/d/sr/3/321.0.de.pdf

 
Herzlichsten Dank an euch Drei,101(Bundesverfassung :) hat die Klimax gebildet.Ich hatte mich an der Universität ein kleinwenig schlau gemacht(studiere Medizin),jedoch dachte ich mir,ich könnte mal die hartgesottenen und mit allen Wassern gewaschenen fragen,wie dies abläuft.Vielen Dank für eure Aufklärung!