Dienstverschiebung: so stellst du das Gesuch richtig
Die 14-Wochen-Frist, der Weg über den Dienstmanager, die Sonderregeln bei Krankheit — und warum du bis zur Bewilligung einrückungspflichtig bleibst.
Redaktionnachgeführt 7 Min. Lesezeit
Das Aufgebot liegt im Briefkasten — und mitten in deiner Prüfungswoche, im Lehrabschluss oder im wichtigsten Projekt des Jahres. Der Ausweg heisst Dienstverschiebung, und bei ihr zählt vor allem eines: die Frist. Ein Gesuch, das zu spät kommt, wird unter Umständen gar nicht mehr vor dem Dienst behandelt — und dann rückst du ein, ob es passt oder nicht.
Kurzantwort
- Das Gesuch muss spätestens 14 Wochen vor dem Dienst schriftlich eingereicht sein, mit Bestätigungen (Arbeitgeber, Schule, Hochschule).
- Eingereicht wird über den Dienstmanager der Armee.
- Bewilligt wird nur bei zwingenden Gründen — und nur, wenn der Dienstbetrieb es zulässt.
- Bis die schriftliche Bewilligung da ist, bleibst du einrückungspflichtig.
- Verschobene Dienste sind nicht erlassen: du holst sie nach.
Alle Angaben: armee.ch, abgerufen im August 2026.
Wann ein Gesuch überhaupt nötig ist
Nicht jede Kollision braucht eine Dienstverschiebung. Für einzelne Tage — eine Prüfung, ein unaufschiebbarer Privattermin — kann ein persönlicher Urlaub während des Dienstes reichen; den regelst du mit deinem Kommandanten. Ein Dienstverschiebungsgesuch ist der Weg, wenn der ganze Dienst nicht möglich ist: aus persönlichen, beruflichen oder medizinischen Gründen.
Die Armee formuliert es nüchtern: bewilligt wird nur bei zwingenden Gründen, und nur wenn der Dienst es erlaubt. «Passt mir schlecht» ist kein zwingender Grund. Eine Abschlussprüfung, die sich nicht verschieben lässt, mit Bestätigung der Hochschule — das ist einer.
Die Frist der Dienstverschiebung: 14 Wochen, schriftlich, mit Belegen
Der wichtigste Satz auf der offiziellen Seite steht unscheinbar da: Das Gesuch muss spätestens 14 Wochen vor dem Dienst schriftlich eingereicht werden, mit Bestätigungen — zum Beispiel vom Arbeitgeber oder von der Bildungseinrichtung. Für später eingereichte Gesuche übernimmt niemand eine Gewähr, dass sie noch vor dem Dienst bearbeitet werden.
Rechne zurück: Bei einem RS-Start Anfang Juli heisst 14 Wochen vorher — Ende März. Wer erst mit dem Marschbefehl in der Hand zu rechnen beginnt, ist oft schon zu spät.
| Schritt | Wann | Womit |
|---|---|---|
| Grund dokumentieren | sofort | Bestätigung von Arbeitgeber / Schule / Arzt |
| Gesuch einreichen | spätestens 14 Wochen vor dem Dienst | über den Dienstmanager, schriftlich |
| Antwort abwarten | bis zur schriftlichen Bewilligung | du bleibst einrückungspflichtig |
| Nachholtermin | nach der Bewilligung | verschobene Dienste werden nachgeholt |
Einrückungspflichtig bis zur Bewilligung
Der zweitwichtigste Satz: Bis zum Erhalt der Bewilligung bleibst du einrückungspflichtig. Ein hängiges Gesuch ist keine Erlaubnis, zuhause zu bleiben. Kommt die Antwort nicht rechtzeitig, rückst du ein — und klärst den Rest im Dienst. Wer stattdessen einfach fernbleibt, riskiert ein Verfahren wegen Dienstversäumnisses.
Sonderfall Krankheit: die 14-Tage-Schwelle
Bei medizinischen Gründen kennt die Armee ein eigenes Verfahren, und es unterscheidet nach dem Zeitpunkt:
- Bis 14 Tage vor dem Einrücken: Gesuch plus Arztzeugnis (oder weitere medizinische Unterlagen) im verschlossenen Umschlag an die zuständige Militärbehörde senden.
- Weniger als 14 Tage vor dem Einrücken: Wer reisefähig ist, rückt ein und meldet sich bei der sanitarischen Eintrittsmusterung. Wer nicht reisefähig ist, stellt dem Kommandanten spätestens auf den Einrückungstag das Dienstbüchlein und ein Arztzeugnis zu, das die Reiseunfähigkeit ausdrücklich bestätigt — ebenfalls im verschlossenen Umschlag.
Zuständig für die medizinische Beurteilung sind ausserhalb des Dienstes die Ärztinnen und Ärzte der Sanität der Logistikbasis der Armee (LBA); während eines Dienstes die Truppenärzte. Sie sind an die Entscheide der medizinischen Untersuchungskommissionen (UC) gebunden. Ob ein Leiden zur Dienstuntauglichkeit führt, entscheidet also nicht dein Hausarzt — er liefert die Unterlagen.
Verschoben ist nicht erlassen
Eine bewilligte Dienstverschiebung streicht den Dienst nicht — sie verschiebt ihn. Die Diensttage bleiben geschuldet und werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt; rechne also damit, dass die Kollision von heute im nächsten Jahr wieder ansteht, nur mit weniger Spielraum. Wer mehrfach verschiebt, verschiebt irgendwann nicht mehr: Die Armee bewilligt nur, «wenn der Dienst es erlaubt» — und je näher das Ende der Dienstpflicht rückt, desto enger wird das Fenster.
Die rechtliche Grundlage des ganzen Verfahrens ist die Verordnung über die Militärdienstpflicht (VMDP, SR 512.21); die praktischen Abläufe, Fristen und den Einreichungsweg beschreibt die Armee auf ihrer Seite zur Dienstverschiebung. Für Fragen rund um dein konkretes Aufgebot ist das Kreiskommando deines Wohnkantons die erste Anlaufstelle — die Adresse steht auf dem Aufgebot selbst.
Was ins Gesuch gehört
Die Behörde muss zwei Dinge nachvollziehen können: warum der Dienst für dich in diesem Zeitfenster nicht möglich ist, und warum sich das Problem nicht anders lösen lässt. Konkret heisst das:
- der betroffene Dienst (aus dem Aufgebot übernehmen),
- der Grund, in zwei, drei nüchternen Sätzen,
- die Belege: Prüfungsplan mit Stempel der Hochschule, Arbeitgeberbestätigung mit Begründung, Arztzeugnis,
- dein Vorschlag, wann du den Dienst nachholen kannst.
Im Forum zeigt sich seit Jahren dasselbe Muster: Gesuche mit vollständigen Belegen und einem konkreten Nachholvorschlag werden deutlich öfter bewilligt als Zweizeiler. Die Erfahrungen dazu kannst du im Thread Dienstverschiebung nachlesen — inklusive der Fälle, in denen es nicht geklappt hat.
Was heisst das für dich
Zähl vom ersten Diensttag 14 Wochen zurück und trag dir das Datum ein — das ist deine echte Deadline, nicht der Einrückungstag. Sammle die Belege, bevor du das Gesuch schreibst, und reich alles zusammen über den Dienstmanager ein. Plane so, als würde das Gesuch abgelehnt: Bis die schriftliche Bewilligung da ist, gilt dein Aufgebot. Und wenn es um einen WK statt um die RS geht, gelten dieselben Regeln — die Erfahrungen dazu stehen im Thread WK verschieben.
Weiterlesen
- Sold und EO in der RS: mit diesem Geld kannst du rechnen
- Packliste und Vorbereitung: bereit für den RS-Start
- Forum: Dienstverschiebung — Erfahrungen und Formulierungen
Quellen
- armee.ch — Dienstverschiebung: belegt die 14-Wochen-Frist, den Weg über den Dienstmanager, die Einrückungspflicht bis zur Bewilligung und das medizinische Verfahren mit der 14-Tage-Schwelle (abgerufen 20.08.2026).
- armee.ch — Dienstverschiebung & Urlaub: belegt die Abgrenzung zwischen persönlichem Urlaub und Dienstverschiebung (abgerufen 20.08.2026).