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WK trotz möglicher Herzrhythmusstörung?

2 Antworten1'246 AufrufeGestartet von Adii ·

AdiiThemenstart
#1
Meine Lieben Kameraden der Schweizer Armee,

Gute 2 Monate vor meinem ersten WK, habe ich nun ein Herzmessgerät implantiert bekommen. Es dient nur zur Kontrolle einer möglichen Herzrhythmusstörung. Nun stellt sich mir die Frage; Stellt sich damit meine Diensttauglichkeit in frage? Muss ich mich bei meinem Kreiskommando melden und muss ich dann trotz sonstiger Gesundheit meinen Lohn für die restlichen Diensttage bluten lassen?

Vielen Dank für die Hilfsbereitschaft.

Es grüsst,

Adii

#2
Hallo Adii,

so wie ich es verstehe hast du nicht eine medizinische Diagnose bekommen, sondern es wird abgeklärt, ob du eine Herzrhythmusstörung hast. Es geht also im Moment darum, ob du Dienstfähig bist. Die Dienstauglichkeit wird dann beurteilt, wenn eine Diagnose gestellt ist.

Für deine Dienstfähigkeitkeit im Moment stellt sich die Frage, weshalb bei dir denn Herzrhythmusstörungen abgeklärt werden: hast du Schwindel, Leistungseinschränkungen, Ohnmacht...? Dies wären dann Dinge, die du beim WK-Start mit dem Truppenarzt anschauen musst. Dabei geht es hauptsächlich um deine Sicherheit und die der Kameraden (Schiessen, schwere Fahrzeuge fahren usw).

LG study

AdiiThemenstarter
#3
Vielen Dank Study,

Ja es dient rein zur Diagnoseerstellung. Diese Abklärung wurde durch mehrere Ohnmachtsanfälle in die Wege geleitet. In meiner RS (Sommer RS 2021), habe ich beim Truppenarzt die Ohnmachtsanfälle erwähnt und dort behalten. Mein Arzt hat mir aufgrund meines bevorstehenden WK's auch keine Bedenken gezeigt. Dachte mir aber das unser allerliebstes Militär hier anderer Meinung sein könnte.

Werde demnach keine weiteren Schritte im vorhinein unternehmen, sondern dies beim Truppenarzt im WK zur Ansprache bringen.

Vielen Dank nochmals an dich Study und Beste Grüsse,
Adi

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