wk 2017
4 Antworten2'260 AufrufeGestartet von chiller hiller ·
chiller hillerThemenstart
guten tag zussammen
wollte hier mal nach fragen ob das möglich ist :
ich habe laut dienstbüchlein noch 4tage wk zu absolvieren was würde passieren wenn ich jetzt einfach nicht gehen möchte? und ein grund habe das mein kadi mir denn millitärdienst so richtig verdorben hat?
wollte hier mal nach fragen ob das möglich ist :
ich habe laut dienstbüchlein noch 4tage wk zu absolvieren was würde passieren wenn ich jetzt einfach nicht gehen möchte? und ein grund habe das mein kadi mir denn millitärdienst so richtig verdorben hat?
Art. 82 Militärstrafgesetzbuch (https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19270018/index.html)
Militärdienstversäumnis und unerlaubte Entfernung
1 Mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer ohne Absicht, den Militärdienst zu verweigern:
a.
nicht am Orientierungstag oder an der Rekrutierung teilnimmt;
b.
eine Militärdienstleistung, zu der er aufgeboten ist, nicht antritt;
c.
seine Truppe oder Dienststelle ohne Erlaubnis verlässt;
d.
nach einer rechtmässigen Abwesenheit nicht zurückkehrt.2
2 In leichten Fällen erfolgt disziplinarische Bestrafung.
3 Im Aktivdienst ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
4 Stellt sich der Täter nachträglich aus eigenem Antrieb zum Dienst, so kann der Richter die Strafe mildern (Art. 42a).3
Militärdienstversäumnis und unerlaubte Entfernung
1 Mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer ohne Absicht, den Militärdienst zu verweigern:
a.
nicht am Orientierungstag oder an der Rekrutierung teilnimmt;
b.
eine Militärdienstleistung, zu der er aufgeboten ist, nicht antritt;
c.
seine Truppe oder Dienststelle ohne Erlaubnis verlässt;
d.
nach einer rechtmässigen Abwesenheit nicht zurückkehrt.2
2 In leichten Fällen erfolgt disziplinarische Bestrafung.
3 Im Aktivdienst ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
4 Stellt sich der Täter nachträglich aus eigenem Antrieb zum Dienst, so kann der Richter die Strafe mildern (Art. 42a).3
1× hilfreich
Also wenn du es bis jetzt durchgehalten hast wirst du die 4 Tage ja wohl auch noch überstehen... Die Konsequenzen für Dienstverweigerung sind es in keinem Fall wert. Erst recht nicht so kurz vor dem Ende... Entschuldige die Ausdrucksweise, aber das wäre auf gut Deutsch gesagt schlichtweg dumm von dir.
Alter vier Tage... da man dich eh nirgends mehr einsetzten kann wirst wohl sowieso nur warten. Einfach nicht gehen wäre reine Idiotie.
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Dienstverschiebungsgesuch?
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