tragen des Tenü B im zivilen
2 Antworten3'490 AufrufeGestartet von Spartan ·
SpartanThemenstart
Hallo wollte fragen ob ich mein Tenü B am Wochenende tragen darf. Ich gehe damit nicht über die Grenze bin nur im Restaurant und Bar damit unterwegs. ?????
Hallo Spartan
Gerne verweise ich dich auf eine bereits geführte Diskussion: http://www.armee-forum.ch/showthread.php?1952-Uniform-im-Zivilen-tragen
Kurz und Bündig ist das Tragen der Uniform im Zivilen gem. MStG strafbar.
Gerne verweise ich dich auf eine bereits geführte Diskussion: http://www.armee-forum.ch/showthread.php?1952-Uniform-im-Zivilen-tragen
Kurz und Bündig ist das Tragen der Uniform im Zivilen gem. MStG strafbar.
Ausser du hast eine Einladung zu einem speziellen Anlass, Kranzniederlegung in St.Gallen vom 14. November zum Beispiel, wo der Organisator dies so 'vorschreibt'. Aber dies gilt nur für spezielle Grade, hier zum Beispiel Offiziere, welche sich entsprechend angemeldet haben. (http://www.kogsg.ch/Portals/0/Content/Veranstaltungen/Kranzniederlegung/Kranzniederlegung_DetailInformationen.pdf)
Gruss
sergey
Gruss
sergey
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