Zum Inhalt springen

tragen des Tenü B im zivilen

2 Antworten3'490 AufrufeGestartet von Spartan ·

SpartanThemenstart
#1
Hallo wollte fragen ob ich mein Tenü B am Wochenende tragen darf. Ich gehe damit nicht über die Grenze bin nur im Restaurant und Bar damit unterwegs. ?????

#2
Hallo Spartan

Gerne verweise ich dich auf eine bereits geführte Diskussion: http://www.armee-forum.ch/showthread.php?1952-Uniform-im-Zivilen-tragen

Kurz und Bündig ist das Tragen der Uniform im Zivilen gem. MStG strafbar.

#3
Ausser du hast eine Einladung zu einem speziellen Anlass, Kranzniederlegung in St.Gallen vom 14. November zum Beispiel, wo der Organisator dies so 'vorschreibt'. Aber dies gilt nur für spezielle Grade, hier zum Beispiel Offiziere, welche sich entsprechend angemeldet haben. (http://www.kogsg.ch/Portals/0/Content/Veranstaltungen/Kranzniederlegung/Kranzniederlegung_DetailInformationen.pdf)

Gruss

sergey

Seite 1 von 1 · 3 Beiträge in diesem Thema