Mit Marschbefehl nach Konstanz, deutsche Seite
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thomaslkThemenstart
Hallo!
Während der RS werde ich kein Zimmer haben, da ich mein Zimmer untervermieten wird und ich Auslandschweizer bin. Ich werde deshalb manchmal bei einem Freund in Konstanz (deutsche Seite) übernachten. Ist es möglich, mit dem Marschbefehl über die Grenze zu gehen? Mit dem GA kann man bis zur ersten Haltestelle in Deutschland fahren, aber ich sehe es mit dem Uniform eher ein Problem...
Danke!
Während der RS werde ich kein Zimmer haben, da ich mein Zimmer untervermieten wird und ich Auslandschweizer bin. Ich werde deshalb manchmal bei einem Freund in Konstanz (deutsche Seite) übernachten. Ist es möglich, mit dem Marschbefehl über die Grenze zu gehen? Mit dem GA kann man bis zur ersten Haltestelle in Deutschland fahren, aber ich sehe es mit dem Uniform eher ein Problem...
Danke!
Gute Frage. Ich wohne in Schaffhausen, muss mit dem Zug über die Grenze, was nicht ein Problem ist. Wie es aber ausssieht, wenn man auf deutscher Seite bleibt... ich tippe eher auf nein.
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Als erstes habe ich noch eine Verständnisfrage: Wo wohnst denn du? In Konstanz?
Marschbefehl = GA. Von dem her sollte es bis zur ersten Haltestelle in Deutschland keine Probleme geben.
Die Problematik mit der Uniform wurde ja schon angesprochen. Lösung: Setzte dich mit dem Kommando deiner Schule in Verbindung und schildere dein Problem und frag nach, ob sie dir eine Bewilligung geben, dass der Marschbefehl auch in Zivilkleidern gültig ist.
Interessensfrage: Wie sieht das bei Auslandschweizern eigentlich mit dem Arbeitgeber aus? Ich denke einen deutschen Arbeitgeber wird es überhaupt nicht interessieren, dass du nach schweizerischem Recht für die Dauer der RS freigestellt werden musst und dir nicht gekündigt werden kann. Machst du Durchdiener?
Marschbefehl = GA. Von dem her sollte es bis zur ersten Haltestelle in Deutschland keine Probleme geben.
Die Problematik mit der Uniform wurde ja schon angesprochen. Lösung: Setzte dich mit dem Kommando deiner Schule in Verbindung und schildere dein Problem und frag nach, ob sie dir eine Bewilligung geben, dass der Marschbefehl auch in Zivilkleidern gültig ist.
Interessensfrage: Wie sieht das bei Auslandschweizern eigentlich mit dem Arbeitgeber aus? Ich denke einen deutschen Arbeitgeber wird es überhaupt nicht interessieren, dass du nach schweizerischem Recht für die Dauer der RS freigestellt werden musst und dir nicht gekündigt werden kann. Machst du Durchdiener?
Interessensfrage: Wie sieht das bei Auslandschweizern eigentlich mit dem Arbeitgeber aus? Ich denke einen deutschen Arbeitgeber wird es überhaupt nicht interessieren, dass du nach schweizerischem Recht für die Dauer der RS freigestellt werden musst und dir nicht gekündigt werden kann. Machst du Durchdiener?Interessiert mich auch!
Die meisten Auslandschweizer machen entweder nur die RS oder DD. WKs sind nicht vorgesehen (das merke ich gerade - dieser Bürokratieapperat ist unglaublich langsam und unflexibel). Wie das rechtlich mit dem Arbeitgeber ist, weiss ich nicht sicher, aber ich bin überzeugt, dass der Kündigungsschutz nur innerhalb der Schweiz (und vllt Lichtenstein) gültig ist. Da die RS für Auslandschweizer nicht verpflichtend ist, kann man sich ja gut einen Zeitraum aussuchen, in dem man keine anderen Verpflichtungen hat. Auslandschweizer haben die Möglichkeit 1-2 Wochen vor der RS zur Rekrutierung zu gehen. Ob man als Auslandschweizer zum Weitermachen gezwungen werden kann, weiss ich ehrlich gesagt nicht, aber ich nehme an, dass man sich wahrscheinlich besser rausreden kann, wenn man nicht unter Kündigungsschutz steht.
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