EO als Schüler der gearbeitet hat
1 Antworten1'956 AufrufeGestartet von Matmu ·
MatmuThemenstart
Guten Tag
Ich stelle mir folgende Frage: wenn ein Dienstleistender vor dem Dienst zur Schule ging (Gymnasium) und diese Schule abgeschlossen hat und dann vor dem Dienst für einen Monat ferienjobmässig arbeitet, wie sieht das dann mit dem EO aus? Bekommt er die 80% vom Lohn im Ferienjob? Und wie wird der EO berechnet, falls er einen Stundenlohn hatte?
Danke für eure Hilfe
Ich stelle mir folgende Frage: wenn ein Dienstleistender vor dem Dienst zur Schule ging (Gymnasium) und diese Schule abgeschlossen hat und dann vor dem Dienst für einen Monat ferienjobmässig arbeitet, wie sieht das dann mit dem EO aus? Bekommt er die 80% vom Lohn im Ferienjob? Und wie wird der EO berechnet, falls er einen Stundenlohn hatte?
Danke für eure Hilfe
Der EO-Ansatz wird aus dem Durchschnitts-Lohn der letzten 3 Monate berechnet. Du müsstest also in diesem einen Monat fast 7'000 Franken verdienen, um den Mindestansatz zu übertreffen.
Da du aus der Schule vermutlich in die RS gehst, spielt es erstmal sowieso keine Rolle, da der EO-Ansatz in der RS für alle gleich ist (ausser du hast Kinder). In der Weiterausbildung gilt dann ein höherer Mindestansatz, weshalb du einen vordienstlichen, durchschnittlichen Monatslohn von mehr als 4'140 Franken (mit nur einem Monat also 12'420 Franken) benötigst, um den Mindestansatz zu übertreffen.
Da du aus der Schule vermutlich in die RS gehst, spielt es erstmal sowieso keine Rolle, da der EO-Ansatz in der RS für alle gleich ist (ausser du hast Kinder). In der Weiterausbildung gilt dann ein höherer Mindestansatz, weshalb du einen vordienstlichen, durchschnittlichen Monatslohn von mehr als 4'140 Franken (mit nur einem Monat also 12'420 Franken) benötigst, um den Mindestansatz zu übertreffen.
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