Zum Inhalt springen

DB Korrektur

14 Antworten3'374 AufrufeGestartet von a1011101 ·

a1011101Themenstart
#1
Hallo

Ich war zur Zeit meiner Rekrutierung noch Schüler, habe aber jetzt meine Lehre abgeschlossen. In meinem DB steht aber immerno Schüler, wäre aber jetzt Informatiker. Wie und wo kann ich das korrigieren lassen? Wird das währebd der RS sowieso korrigiert?

Danke für eure Antworten :)

#2
Hallo

Wie eine Adressänderung musst du dich ans Kreiskommando wenden. DB mit einem Brief einschicken und dann sollte das klappen.

In der RS könnte man dies vorübergehend ändern (auf den Formularen während der RS würde dein neuer Beruf stehen), aber die Änderung würde nicht vom "Bund" übernommen werden. Da dir Begriffe wie MilO und PISA nichts sagen, werde ich dies nicht erläutern, warum es nicht geht ;)

1× hilfreich
#3
HalloWie eine Adressänderung musst du dich ans Kreiskommando wenden. DB mit einem Brief einschicken und dann sollte das klappen.

In der RS könnte man dies vorübergehend ändern (auf den Formularen während der RS würde dein neuer Beruf stehen), aber die Änderung würde nicht vom "Bund" übernommen werden. Da dir Begriffe wie MilO und PISA nichts sagen, werde ich dies nicht erläutern, warum es nicht geht ;)
Gemäss Pisa bin ich waffenlos,gemäss DB habe ich ein Stgw aber keine Ausbildung daran. :rofl:

a1011101Themenstarter
#4
Wer darf denn mein DB korrigieren bzw. da was reinschreiben? das Kreiskommando meines Kantons?

#5
Wer darf denn mein DB korrigieren bzw. da was reinschreiben? das Kreiskommando meines Kantons?
Ja, ich mache nur die Seite 12 und evtl. 9.

a1011101Themenstarter
#6
Ja, ich mache nur die Seite 12 und evtl. 9.
Wieso denn du? :)

bearbeitet #7
Wieso denn du? :)
Das habe ich mich auch gefragt.

bearbeitet #8
Gemäss seinem Profil ist er Fourier. Seiten 12 ff sind die Dienstleistungen und 8 (bei mir auf jeden Fall) der militärische Grad.

1× hilfreich
a1011101Themenstarter
#9
Gemäss seinem Profil ist er Fourier. Seiten 12 ff sind die Dienstleistungen und 8 (bei mir auf jeden Fall) der militärische Grad.
Wiedermal was gelernt.. :)

#10
Gemäss seinem Profil ist er Fourier. Seiten 12 ff sind die Dienstleistungen und 8 (bei mir auf jeden Fall) der militärische Grad.
Trotzdem ergibt sein Satz auf die Frage keinen Sinn.

Ist ungefähr wie

"Magst du Cola?"

"Ja, ich liebe Spaghetti!"

;)

#11
Gibt es offizielle Richtlinen zu den Einträgen im Dienstbüchlein? Ich habe weder im ODA, noch im VR etwas gefunden. QMA (siehe unten) lediglich zu den Beförderungen.

In der RS, in der ich arbeite, ist der Administrator resp der Fourieranwärter der jeweiligen Einheit (falls der Admin dies so befiehlt) zuständig, dass der Dienst, sowie die Ausbildungen, Auszeichnung, der Grad und die technische Funktion eingetragen wird. Ein Kdt, sei es derjenige der Einheit oder der Schule (z.B. Grad der Of) muss dies mit seiner Unterschrift bestätigen. Wir haben eine Weisung dazu, die auf zahlreichen Reglementen basiert. Aber in keiner ist es effektiv beschrieben, wer die Eintragungen eigentlich machen darf/muss. Da der Fourier aber die DB bei sich hat, ist es auch logisch, dass er dies macht.

Im QMA steht lediglich, dass die Beförderung zum Oblt und aufwärts vom FGG 1 (Personelles der Armee) eingetragen wird. Ausserdem: "Die Beförderung wird den Angehörigen der Armee schriftlich durch Eintragung im

Dienstbüchlein eröffnet."

PS: Ich habe eine Pistole, habe aber keine Ausbildung daran. Einfacher Grund: Ich habe nicht alle Module abgeschlossen, damit es eingetragen werden darf.

#12
PS: Ich habe eine Pistole, habe aber keine Ausbildung daran. Einfacher Grund: Ich habe nicht alle Module abgeschlossen, damit es eingetragen werden darf.
Die Pist Ausb ist bei mir eingetragen. Obwohl ich eine grössere Gefahr für mich selbst darstelle als für andere, wenn ich das Teil in der Hand halte. :D Ist das bei dir ein Resultat des Verkürzten Lehrgangs?

#13
Der Vorkurs dauert 2 Wochen um einen Wm auf den Wissensstand eines Hptfw zu bringen, ergo 4 Halbtage Pist Ausbildung (1x Einf/Manip, 2x KD, 1x Stand für Auszeichnung). Während dem Lehrgang sind wir noch 2 weitere Mal in die KD-Box.

#14
Trotzdem ergibt sein Satz auf die Frage keinen Sinn.
Ich habe mich auf diese Frage bezogen:

Wer darf denn mein DB korrigieren bzw. da was reinschreiben?
Gibt es offizielle Richtlinen zu den Einträgen im Dienstbüchlein? Ich habe weder im ODA, noch im VR etwas gefunden. QMA (siehe unten) lediglich zu den Beförderungen. In der RS, in der ich arbeite, ist der Administrator resp der Fourieranwärter der jeweiligen Einheit (falls der Admin dies so befiehlt) zuständig, dass der Dienst, sowie die Ausbildungen, Auszeichnung, der Grad und die technische Funktion eingetragen wird. Ein Kdt, sei es derjenige der Einheit oder der Schule (z.B. Grad der Of) muss dies mit seiner Unterschrift bestätigen. Wir haben eine Weisung dazu, die auf zahlreichen Reglementen basiert. Aber in keiner ist es effektiv beschrieben, wer die Eintragungen eigentlich machen darf/muss. Da der Fourier aber die DB bei sich hat, ist es auch logisch, dass er dies macht.
Bis zu meinem ersten FDT hatte ich die Dienstbüchlein weder bei mir im KP noch irgendetwas rein geschrieben. Das hat zu dieser Zeit alles die Kanzlei der Schule gemacht.

In Sion, während des Four LG gab es diesbezüglich ebenfalls keine Infos (kann aber auch sein, dass dies während den letzten Tagen besprochen wurde als ich auf dem KA war).

Bezüglich Niedergeschriebenem:

Mir ist einzig der BERF (Behelf für Rechnungsführer), Behelf 60.004 d, bekannt. Dieser ist jedoch nicht mehr Teil der Ausbildung im LG. Unter Ziffer 33, Abs. 1, lit. d, steht lediglich, dass zu den täglichen Aufgaben des Four folgendes gehört: "4. Eintragungen im Dienstbüchlein und im mil Leistungsausweis bei allfälligen Entlassungen;"

https://www.dropbox.com/s/80ukurffqmrqolc/Rechnungsfuehrer.pdf?dl=0

(Dokument ist zu gross als Anhang und auf dem LMS scheint das Dokument nicht mehr verfügbar zu sein)

#15
Bis zu meinem ersten FDT hatte ich die Dienstbüchlein weder bei mir im KP noch irgendetwas rein geschrieben. Das hat zu dieser Zeit alles die Kanzlei der Schule gemacht.In Sion, während des Four LG gab es diesbezüglich ebenfalls keine Infos (kann aber auch sein, dass dies während den letzten Tagen besprochen wurde als ich auf dem KA war).

Bezüglich Niedergeschriebenem:

Mir ist einzig der BERF (Behelf für Rechnungsführer), Behelf 60.004 d, bekannt. Dieser ist jedoch nicht mehr Teil der Ausbildung im LG. Unter Ziffer 33, Abs. 1, lit. d, steht lediglich, dass zu den täglichen Aufgaben des Four folgendes gehört: "4. Eintragungen im Dienstbüchlein und im mil Leistungsausweis bei allfälligen Entlassungen;"

https://www.dropbox.com/s/80ukurffqmrqolc/Rechnungsfuehrer.pdf?dl=0

(Dokument ist zu gross als Anhang und auf dem LMS scheint das Dokument nicht mehr verfügbar zu sein)
Der Luxus mit der Kanzlei haben gewisse Schulen ;)

Ich nehme an, dass der Behelf nicht mehr gültig ist bzw. man an einem neuen Reglement im Rahmen der WEA arbeitet. Aber ist schon einmal ein guter Anfang und ich hoffe, dass es einmal Reglemente für Feldis und Fouriere geben wird. Behelfe haben es so ansich, dass es manchmal heisst "Es ist kein Reglement, also darf man es nicht zu wörtlich nehmen", ausser natürlich es passt dem BM (*hust*Anschreiben der PA*hust*).

Seite 1 von 1 · 15 Beiträge in diesem Thema