DB einschicken für Beförderung
3 Antworten1'656 AufrufeGestartet von Solo91 ·
Solo91Themenstart
Zu Beginn dieses Jahres sollte ich befördert werden. Der dazugehörige Papierkram ist abgehakt. Ich habe aber bislang keine Aufforderung erhalten, mein DB einzuschicken. Da ich im Ausland lebe ist es erfahrungsgemäss gut möglich, dass solche Sachen irgendwo untergehen. Und leider erinnere ich mich nicht mehr, wie das bei meiner letzten Beförderung ablief. Deswegen meine Fragen:
Hätte ich mein DB bereits vor dem Beförderungsdatum einschicken müssen?
Wenn nein, soll ich auf eine Aufforderung warten?
Oder soll ich es so oder so einfach jetzt machen?
Und an welche Adresse müsste ich es schicken?
Hätte ich mein DB bereits vor dem Beförderungsdatum einschicken müssen?
Wenn nein, soll ich auf eine Aufforderung warten?
Oder soll ich es so oder so einfach jetzt machen?
Und an welche Adresse müsste ich es schicken?
bearbeitet #2
Während eines Auslandurlaubs wird keine Beförderung vollzogen. War zumindest bei mir so. Papierkram inkl. PISA Eintrag waren auch schon erledigt.
Eine Beförderung nach Gradjahren existiert meines Wissens nicht mehr seit der WEA.
Eine Beförderung nach Gradjahren existiert meines Wissens nicht mehr seit der WEA.
bearbeitet #3
Hallo @Spicke
Ich glaube @Solo91 wird nicht wegen Gradjahren befördert, soweit ich ihn richtig verstanden habe. Er hat ja schon den Papierkram erledigt, was denke ich doch sehr darauf hinweist, dass er befördert wird.
Freundliche Grüsse
Lt ARHZ
Quelle: Schweizer Armee (2017) Reglement 51.013 d: Qualifikations und Mutationswesen in der Armee (QMA). S. 21.

Eine Beförderung nach Gradjahren existiert meines Wissens nicht mehr seit der WEA.Da hast du grundsätzlich Recht, eine ausnahme bildet dabei meines Wissens die Beförderung zum Major bei Kommandanten der Stabskompanien. Wie aus dem Bild im Anhang ersichtlich wird, ist die Beförderung zum Oberleutnant immer noch von den geileisteten Wk's abhängig muss aber nicht mehr zwingend vorgenommen werden und ist leistungsabhängig.
Ich glaube @Solo91 wird nicht wegen Gradjahren befördert, soweit ich ihn richtig verstanden habe. Er hat ja schon den Papierkram erledigt, was denke ich doch sehr darauf hinweist, dass er befördert wird.
Freundliche Grüsse
Lt ARHZ
Quelle: Schweizer Armee (2017) Reglement 51.013 d: Qualifikations und Mutationswesen in der Armee (QMA). S. 21.

Solo91Themenstarter
Während eines Auslandurlaubs wird keine Beförderung vollzogen. War zumindest bei mir so. Papierkram inkl. PISA Eintrag waren auch schon erledigt.Du hast absolut Recht. Das ist bei mir aber nicht relevant (wobei das allein darauf zurückzuführen ist, dass ich unpräzise war und mein Profil länger nicht geupdatet habe). Also hier die Präzisierung:
Eine Beförderung nach Gradjahren existiert meines Wissens nicht mehr seit der WEA.
Die Beförderung ist zum Grad Hauptmann. Ich habe alle dazugehörigen Ausbildungen absolviert und wie bereits erwähnt den dazugehörigen Papierkram erledigt. Da eine derartige Beförderung im Auslandsurlaub nicht möglich ist, wurde ich wieder in eine Einheit eingeteilt, obwohl ich weiterhin im Ausland lebe. Dadurch ist das ganze etwas wirr, administrativ sollte ich jedoch wie ein in der Schweiz ansässiger AdA behandelt werden.
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