VERKAUFE KARABINER 11 ODER 31?
6 Antworten2'666 AufrufeGestartet von Alain61 ·
Alain61Themenstart
bearbeitet #1
Das ist ein Karabiner 31
Wieviel möchstest du dafür? Ein Kollege sucht momentan einen...
Wieviel möchstest du dafür? Ein Kollege sucht momentan einen...
Alain61Themenstarter
Hallo FlplSiSdt,
Ich verkaufe nur an Schweizer Burger und mit Kaufvertrag gemäss Art. 11 Waffengesrtzt (WG SR 514.54) und ein WES ist nötig.
Der Preis inkl. Bajonett 150.-
Beim Abholung in SH.
Besten Dank
Alain
Ich verkaufe nur an Schweizer Burger und mit Kaufvertrag gemäss Art. 11 Waffengesrtzt (WG SR 514.54) und ein WES ist nötig.
Der Preis inkl. Bajonett 150.-
Beim Abholung in SH.
Besten Dank
Alain
bearbeitet #4
Für einen Karabiner reicht ein Strafregisterauszug + Vertrag, da es ein Schweizer Ordonnanzrepetiergewehr ist.
https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/sicherheit/waffen/meldepflichtig.html
(in der Slideshow ganz rechts sogar namentlich erwähnt)
https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/sicherheit/waffen/meldepflichtig.html
(in der Slideshow ganz rechts sogar namentlich erwähnt)
Danke ich gebe das so weiter.
Es braucht nie einen Vertrag gem. Artikel 11 UND einen WES gleichzeitig... Entweder ist die Waffe vertragspflichtig oder WES-Pflichtig, beides kann sie nicht sein.
Die Karabiner der Schweizer Armee brauchen nur einen schriftlichen Vertrag, siehe Art 10 des Waffengesetz
Art. 101Ausnahmen von der Waffenerwerbsscheinspflicht
1 Folgende Waffen sowie ihre wesentlichen Bestandteile dürfen ohne Waffenerwerbsschein erworben werden:
b.
vom Bundesrat bezeichnete Handrepetiergewehre, die im ausserdienstlichen und sportlichen Schiesswesen der nach dem Militärgesetz vom 3. Februar 19952 anerkannten Schiessvereine
Es braucht nie einen Vertrag gem. Artikel 11 UND einen WES gleichzeitig... Entweder ist die Waffe vertragspflichtig oder WES-Pflichtig, beides kann sie nicht sein.
Die Karabiner der Schweizer Armee brauchen nur einen schriftlichen Vertrag, siehe Art 10 des Waffengesetz
Art. 101Ausnahmen von der Waffenerwerbsscheinspflicht
1 Folgende Waffen sowie ihre wesentlichen Bestandteile dürfen ohne Waffenerwerbsschein erworben werden:
b.
vom Bundesrat bezeichnete Handrepetiergewehre, die im ausserdienstlichen und sportlichen Schiesswesen der nach dem Militärgesetz vom 3. Februar 19952 anerkannten Schiessvereine
Alain61Themenstarter
Vielen Dank an alle für die Informationen. Ich möchte nur sicher sein dass ich dass Richtige mache...
Gruss
Alain
Gruss
Alain
Alain61Themenstarter
Karabiner ist verkauft, vielen Dank.
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