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VERKAUFE KARABINER 11 ODER 31?

6 Antworten2'666 AufrufeGestartet von Alain61 ·

Alain61Themenstart
bearbeitet #1
Ich möchte den Karabiner und Bajonett meines Vaters (1927)verkaufen und bin mir nicht sicher, ob es sich um einen Karabiner 11 oder 31 handelt ... Könnte mir jemand helfen? Hier sind einige Bilder der Karabin (112cm).


Danke Alain

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#2
Das ist ein Karabiner 31

Wieviel möchstest du dafür? Ein Kollege sucht momentan einen...

Alain61Themenstarter
#3
Hallo FlplSiSdt, 

Ich verkaufe nur an Schweizer Burger und mit Kaufvertrag gemäss Art. 11 Waffengesrtzt (WG SR 514.54) und ein WES ist nötig. 

Der Preis inkl. Bajonett 150.-

Beim Abholung in SH. 

Besten Dank

Alain

bearbeitet #4
Für einen Karabiner reicht ein Strafregisterauszug + Vertrag, da es ein Schweizer Ordonnanzrepetiergewehr ist.

https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/sicherheit/waffen/meldepflichtig.html

(in der Slideshow ganz rechts sogar namentlich erwähnt)

#5
Danke ich gebe das so weiter.

Es braucht nie einen Vertrag gem. Artikel 11 UND einen WES gleichzeitig... Entweder ist die Waffe vertragspflichtig oder WES-Pflichtig, beides kann sie nicht sein.

Die Karabiner der Schweizer Armee brauchen nur einen schriftlichen Vertrag, siehe Art 10 des Waffengesetz


  Art. 101Ausnahmen von der Waffenerwerbsscheinspflicht


1 Folgende Waffen sowie ihre wesentlichen Bestandteile dürfen ohne Waffenerwerbsschein erworben werden:


 


b.


vom Bundesrat bezeichnete Handrepetiergewehre, die im ausserdienstlichen und sportlichen Schiesswesen der nach dem Militärgesetz vom 3. Februar 19952 anerkannten Schiessvereine


Alain61Themenstarter
#6
Vielen Dank an alle für die Informationen. Ich möchte nur sicher sein dass ich dass Richtige mache... 

Gruss 

Alain

Alain61Themenstarter
#7
Karabiner ist verkauft, vielen Dank.

Seite 1 von 1 · 7 Beiträge in diesem Thema