Urlaubsgesuch
3 Antworten3'172 AufrufeGestartet von Gund ·
GundThemenstart
Hallo zusammen
Bald bestreite ich einen WK und ich hatte währen meiner Militärkarriere noch nie Urlaub, deswegen kenne ich mich im Urlaubswesen nicht aus.
Für den jetzigen WK habe ich vordienstlich Urlaubsgesuche eingegeben, diese wurden auch teils bewilligt. Meine Frage ist nun, kann der Urlaub, obwohl dieser schon bewilligt ist während dem WK seitens des Kommandanten wieder abgelehnt werden?
Gibt es dazu evtl. in einem Reglement eine Regelung?
Danke für eure Antworten :)
Bald bestreite ich einen WK und ich hatte währen meiner Militärkarriere noch nie Urlaub, deswegen kenne ich mich im Urlaubswesen nicht aus.
Für den jetzigen WK habe ich vordienstlich Urlaubsgesuche eingegeben, diese wurden auch teils bewilligt. Meine Frage ist nun, kann der Urlaub, obwohl dieser schon bewilligt ist während dem WK seitens des Kommandanten wieder abgelehnt werden?
Gibt es dazu evtl. in einem Reglement eine Regelung?
Danke für eure Antworten :)
Der Kp Kdt kann diese Bewilligungen jederzeit zurückziehen. Es besteht kein Anrecht auf Urlaub. Er wird das aber nur in einem Extremfall tun.
Ich bewillige Urlaubsgesuche nur mit der Anmerkung "Gewährte persönliche Urlaube können bei ungenügender dienstlicher Führung, ungenügenden Leistungen (z B nicht bestandene Ausbildungssequenzen) oder aufgrund veränderter Umstände (z B Einsatz, Epidemie) durch den Kp Kdt widerrufen werden.". Ich bin der Meinung, dass ich bei diesen drei Gründen auch nicht um meine Glaubwürdigkeit bangen muss. Bisher musste ich aber noch nie eine Bewilligung widerrufen.
Ich bewillige Urlaubsgesuche nur mit der Anmerkung "Gewährte persönliche Urlaube können bei ungenügender dienstlicher Führung, ungenügenden Leistungen (z B nicht bestandene Ausbildungssequenzen) oder aufgrund veränderter Umstände (z B Einsatz, Epidemie) durch den Kp Kdt widerrufen werden.". Ich bin der Meinung, dass ich bei diesen drei Gründen auch nicht um meine Glaubwürdigkeit bangen muss. Bisher musste ich aber noch nie eine Bewilligung widerrufen.
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Ich habe das schon erlebt. Das waren aber Gründe, die einigermassen schwer wogen: Persönliches Fehlverhalten des AdA, mangelnde Leistung oder Disziplinarverfahren. Da wir jeweils Bereitschaftskompanie für Katastrophenhilfe waren, waren alle Urlaube immer unter dem Vorbehalt, dass ein Einsatz Priorität hat.
Mein Rat: Sei im WK anständig und erledige Deine Aufgabe gut, dann sollte das kein Problem sein.
Mein Rat: Sei im WK anständig und erledige Deine Aufgabe gut, dann sollte das kein Problem sein.
1× hilfreich
GundThemenstarter
Danke für eure antworten :)
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