Suche: Verschlusskopf und Ladegriff für Stgw90
11 Antworten8'706 AufrufeGestartet von charly7 ·
charly7Themenstart
Beim Abgeben ist mir leider Verschlusskopf und Ladegriff meines Stgw90 abhanden gekommen.
Fragt mich nicht, wie das passiert ist. Ich hab selber keine Idee und hab's leider erst nach einiger Zeit realisiert.
Beim Zeughaus sind sie nicht zuständig für ehemalige Armee-Waffen und Original-Ersatzteile von Swissarms sind zu teuer.
Hat jemand per Zufall ein gebrauchtes Teil zu verkaufen?
- Verschlusskopf
- Ladegriff
Fragt mich nicht, wie das passiert ist. Ich hab selber keine Idee und hab's leider erst nach einiger Zeit realisiert.
Beim Zeughaus sind sie nicht zuständig für ehemalige Armee-Waffen und Original-Ersatzteile von Swissarms sind zu teuer.
Hat jemand per Zufall ein gebrauchtes Teil zu verkaufen?
- Verschlusskopf
- Ladegriff
Den Ladegriff gibt es günstig im Zeughaus.
Beim Abgeben ist mir leider Verschlusskopf und Ladegriff meines Stgw90 abhanden gekommen.Fragt mich nicht, wie das passiert ist. Ich hab selber keine Idee und hab's leider erst nach einiger Zeit realisiert.Dir ist bewusst das dies ein Fall für die Militärpolizei ist, da der Verschlusskopf eine Seriennummer besitzt?
Beim Zeughaus sind sie nicht zuständig für ehemalige Armee-Waffen und Original-Ersatzteile von Swissarms sind zu teuer.
Hat jemand per Zufall ein gebrauchtes Teil zu verkaufen?
- Verschlusskopf
- Ladegriff
Gruss
sergey
Dir ist bewusst das dies ein Fall für die Militärpolizei ist, da der Verschlusskopf eine Seriennummer besitzt?GrussUnd ich dachte mir noch, dass der doch auch kontrolliert wird..
sergey
Interessant zu wissen wäre : was passiert wenns gemeldet ist?
charly7Themenstarter
Danke für die Hinweise. Ich weiss, es tönt ein bisschen 'fishy', es ist aber eigentlich banal:
Beim Abgeben (=Austritt aus der Armee) kann man die Dienstwaffe in den Privatbesitz überführen.
Das Stgw90 muss dafür auf Einzelschuss umgebaut werden, d.h. man muss den Teil mit Verschlussgehäuse und Pistolengriff einschicken.
Den Verschluss selber mussten wir auch trennen, Verschlusskopf+Ladegriff ein einem Säcklein, Verschlussträger in einem anderen.
Was dann mit diesen Einzelteilen geschah, weiss ich nicht mehr im Detail.
Jedenfalls ein Jahr später oder so wollte ich meine Waffe wieder mal reaktivieren und konnte den Sack mit Verschlusskopf+Ladegriff nicht mehr finden.
"Taucht schon wieder auf" dachte ich mir, wenn ich den Keller das nächste Mal auf den Kopf stelle. Leider war dem aber nicht so.
Soweit die Situation, ich weiss nicht ob ich die Teile verloren habe, ob sie mir gestohlen wurde, meine Ex sie mitgenommen hat ;-) , ob das Zeughaus sie versifft hat etc.
Zeughaus ist aber nicht mehr für die Waffe zuständig, dort bekomme ich als Nicht-Mehr-AdA auch keine Ersatzteile.
Militärpolizei ist ebenfalls nicht für Privat-Waffen zuständig.
Vielleicht kann mir jemand mit Ersatzteilen aushelfen.
Sonst werde ich das unvollständige Gewehr halt verkaufen, leider.
Beim Abgeben (=Austritt aus der Armee) kann man die Dienstwaffe in den Privatbesitz überführen.
Das Stgw90 muss dafür auf Einzelschuss umgebaut werden, d.h. man muss den Teil mit Verschlussgehäuse und Pistolengriff einschicken.
Den Verschluss selber mussten wir auch trennen, Verschlusskopf+Ladegriff ein einem Säcklein, Verschlussträger in einem anderen.
Was dann mit diesen Einzelteilen geschah, weiss ich nicht mehr im Detail.
Jedenfalls ein Jahr später oder so wollte ich meine Waffe wieder mal reaktivieren und konnte den Sack mit Verschlusskopf+Ladegriff nicht mehr finden.
"Taucht schon wieder auf" dachte ich mir, wenn ich den Keller das nächste Mal auf den Kopf stelle. Leider war dem aber nicht so.
Soweit die Situation, ich weiss nicht ob ich die Teile verloren habe, ob sie mir gestohlen wurde, meine Ex sie mitgenommen hat ;-) , ob das Zeughaus sie versifft hat etc.
Zeughaus ist aber nicht mehr für die Waffe zuständig, dort bekomme ich als Nicht-Mehr-AdA auch keine Ersatzteile.
Militärpolizei ist ebenfalls nicht für Privat-Waffen zuständig.
Vielleicht kann mir jemand mit Ersatzteilen aushelfen.
Sonst werde ich das unvollständige Gewehr halt verkaufen, leider.
1× hilfreich
Soweit die Situation, ich weiss nicht ob ich die Teile verloren habe, ob sie mir gestohlen wurde, meine Ex sie mitgenommen hat ;-) , ob das Zeughaus sie versifft hat etc.Als „banal“ würde ich das nicht abtun…. laut Art. 26 des Schweizerischen Waffengesetzes bist Du als Halter der Waffe verpflichtet:
Waffen, wesentliche Waffenbestandteile, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteile sind sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.
Ich verstehe langsam die Politiker die fordern, dass die persönliche Waffe nach dem Dienst nicht mehr dem Wehrmann überlassen wird….
Als „banal“ würde ich das nicht abtun…. laut Art. 26 des Schweizerischen Waffengesetzes bist Du als Halter der Waffe verpflichtet:Waffen, wesentliche Waffenbestandteile, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteile sind sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.Wenn dann aber das auch noch posten:
Ich verstehe langsam die Politiker die fordern, dass die persönliche Waffe nach dem Dienst nicht mehr dem Wehrmann überlassen wird….
Art. 3 Wesentliche Waffenbestandteile
(Art. 1 Abs. 2 Bst. a und 4 Abs. 3 WG)
Als wesentliche Waffenbestandteile gelten:
a. bei Pistolen:
1. Griffstück,
2. Verschluss,
3. Lauf;
b. bei Revolvern:
1. Rahmen,
2. Lauf;
c. bei Handfeuerwaffen:
1. Verschlussgehäuse,
2. Verschluss,
3. Lauf;
d. bei militärischen Abschussgeräten mit Sprengwirkung:
1. Zielgerät,
2. Abschussbehälter oder Abschussrohr.
Mindestens für den Verschlusskopf braucht der charly7 also einen WES.
charly7Themenstarter
Dass ich einen WES für den Verschluss brauche, ist mir bewusst.
Wenn jemand noch einen konstruktiven Tipp hat, auch per PM würde mich freuen.
Wenn jemand noch einen konstruktiven Tipp hat, auch per PM würde mich freuen.
Also
Du rufst so bald wie möglich beim Waffenbüro an und fragst, welches beim STGW 90 wesentliche Teile sind.
Verschlussträger oder Kopf. Und wenn dir ein Wesentlicher Teil fehlt, meldest du ihne als gestohlen/verloren, so wie es deine Pflicht ist!
Kaufen kannst du den Seich dann in einem Waffengeschäft...
Du rufst so bald wie möglich beim Waffenbüro an und fragst, welches beim STGW 90 wesentliche Teile sind.
Verschlussträger oder Kopf. Und wenn dir ein Wesentlicher Teil fehlt, meldest du ihne als gestohlen/verloren, so wie es deine Pflicht ist!
Kaufen kannst du den Seich dann in einem Waffengeschäft...
@jodelboy also das sollte man schon Wissen als Soldat was ein wesentlicher Bestandteil einer Waffe ist und auch den Umgang bzw. Pflicht gegenüber einer Schusswaffe, aber vielleicht wird das wie üblich in der Armee überall etwas anders Ausgebildet?!
@ Andy McNab es sind beides wesentliche Waffenbestandteile sowohl der Verschlussträger als auch der Verschlusskopf, die dann den Drehkopfverschluss bilden, den eigentlichen im Gesetz erwähnten Verschluss.
Man braucht für beides, wenn man es einzeln kaufen will (wenn das überhaubt möglich ist?), einen WES und nicht nur für den Kopf, wobei man den wirklich mal öfters gebrauchen sollte…
@ Andy McNab es sind beides wesentliche Waffenbestandteile sowohl der Verschlussträger als auch der Verschlusskopf, die dann den Drehkopfverschluss bilden, den eigentlichen im Gesetz erwähnten Verschluss.
Man braucht für beides, wenn man es einzeln kaufen will (wenn das überhaubt möglich ist?), einen WES und nicht nur für den Kopf, wobei man den wirklich mal öfters gebrauchen sollte…
@jodelboy also das sollte man schon Wissen als Soldat was ein wesentlicher Bestandteil einer Waffe ist und auch den Umgang bzw. Pflicht gegenüber einer Schusswaffe, aber vielleicht wird das wie üblich in der Armee überall etwas anders Ausgebildet?!Kann nur von meiner RS und UOS als Uem Pi FIS reden. Da wurde uns nicht mal erklärt, wie das Stgw90 funktioniert im technischen Sinne. Für mich kein Problem, da Waffen ein Hobby von mir sind und ich die Funktionsweise eh schon vorher kannte..
Die rechtliche Beschreibung der wesentlichen Bestandteile ist mir relativ wurscht.
Die rechtliche Beschreibung der wesentlichen Bestandteile ist mir relativ wurscht.Naja, dazu sage ich nur: Nicht wissen schütz vor Strafe nicht.
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