Stgw.90 zurückfordern?
1 Antworten1'498 AufrufeGestartet von Mobileswag ·
MobileswagThemenstart
Hallo
Kurze frage betreffend meines (ex) sturmgewehres ^^....
Ich habe vor ca. 1nem jahr meine ausrüstung Retabliert.. Ich war so dumm bzw. zu faul um mir einen Waffenerwerbsschein ausstellen zu lassen.. Jetzt meine frage, gibt es eine möglichkeit meine waffe wieder zu bekommen oder is die eingeschmolzen bzw. "wiederverwertet" worden?
Mfg Mobileswag
Kurze frage betreffend meines (ex) sturmgewehres ^^....
Ich habe vor ca. 1nem jahr meine ausrüstung Retabliert.. Ich war so dumm bzw. zu faul um mir einen Waffenerwerbsschein ausstellen zu lassen.. Jetzt meine frage, gibt es eine möglichkeit meine waffe wieder zu bekommen oder is die eingeschmolzen bzw. "wiederverwertet" worden?
Mfg Mobileswag
bearbeitet #2
Nope, gibt keine Möglichkeit.
Laut LBA:
Wer seinen Eigentumsanspruch anlässlich der Entlassung aus der Militärdienstpflicht nicht wahrnimmt, kann diesen Entscheid zu einem späteren Zeitpunkt nicht rückgängig machen.
http://www.lba.admin.ch/internet/lba/de/home/themen/pers0/entlassung.html
Also leider Zug abgefahren.
Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk
Laut LBA:
Wer seinen Eigentumsanspruch anlässlich der Entlassung aus der Militärdienstpflicht nicht wahrnimmt, kann diesen Entscheid zu einem späteren Zeitpunkt nicht rückgängig machen.
http://www.lba.admin.ch/internet/lba/de/home/themen/pers0/entlassung.html
Also leider Zug abgefahren.
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