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Rekusrs gegen Auschluss aus der Armee

9 Antworten3'528 AufrufeGestartet von Guruuu ·

GuruuuThemenstart
#1
Hallo zusammen

Ich wurde wegen eines Vergehens aus der Armee ausgeschlossen. Nun habe ich 10 Tage Zeit gegen das Urteil Rekurs einzulegen.

Da ich schon 28 Wochen Dienst geleistet habe möchte ich meine Dienstpflicht auch beenden. Vor allem möchte ich auf keine fall Wehrpflichtersatz zahlen müssen.

Mir währe auch eine Umteilung in den Zivildienst recht.

Nun meine Frage:

Wahr jemand auch schon in dieser Lage und kann mir dem Rekursschreiben helfen oder mir eine Vorlage schicken?

Ich übernahm in meinem ersten WK auch gleich das MatMag und wurde in meinem zweiten WK zum Gefreiten befördert.

Dies erhoffe ich mir doch als kleiner Bonus verkaufen zu können.

Wie sehr ihr die Chancen?

Danke für eure Hilfe

Guruuu

#2
Da fehlen einige Informationen um dir helfen zu können...

Wurdest Du von einem Zivilgericht oder Militärgericht verurteilt?

Beim Zivilrechtlichen Urteil wirst Du idR keinen direkten Armeeausschluss haben sondern dann mittels Verfügung aus der Armee ausgeschlossen. Beim Militärgerichtlichen Urteil kann dich das Gericht direkt ausschliessen.

Die Rekursmöglichkeiten sind entsprechend unterschiedlich ausgestaltet...

Die Frage ist darüber hinaus ebenfalls, was du verbrochen hast - je nach Tathergang ist das ganze faktisch aussichtslos ;-)

GuruuuThemenstarter
bearbeitet #3
Ich habe eine Verurteilung eines Zivilgericht für Körperverletzung mit einer Bewährung die seit einiger Zeit vorbei ist.

Ich habe nun den Brief bekommen: Rechtliches Gehör i.S. Ausschluss aus der Armee l Nichtrekrutierung

In dem vermerkt ist:

Im Rahmen des Verfahrens haben Sie Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 29 VwVG; SR 172.021)

und können:

o sich zum Sachverhalt schriftlich äussern;

o Einwendungen und Verteidigungsrechte geltend machen;

o weitere Beweismittel benennen und diese einreichen, soweit sie sich in ihren Händen

befinden.

Für die schriftliche Eingabe einer allfälligen Stellungnahme wird Ihnen eine Frist von 10 Tagen seit

Erhalt dieser Mitteilung eingeräumt.

#4
Ich empfehle dir dies via Rechtsschutz, sofern vorhanden, oder via J1 (Personelles der Armee) ab zu klären und dessen Hilfe in Anspruch nehmen.

1× hilfreich
GuruuuThemenstarter
#5
Ich habe eine Rechtschutzversicherung diese meinte aber, dass Öffentlichesrecht meistens nicht im Rechtschutz beinhaltet sei.

Werde mich daher mal via J1 (Personelles der Armee) schlau machen.

Danke für die Auskunft.

#6
Streitigkeiten aus dem öffentlichen Recht werden durch Rechtsschutzversicherungen nicht gedeckt.

Ein Rekurs ist erfolgreich, wenn du die Verletzung deiner Rechte oder ein unverhältnismässiges Handeln der Behörden geltend machen kannst. Um dies zu beurteilen brauchst du zwingend einen Juristen. Ein Rekurs mit der von dir genannten Motivation (Dienstpflicht beenden wollen / kein Erwerbsersatz bezahlen) wird kein Erfolg haben.

Der J1 ist aber sicher eine sehr gute Anlaufstelle zur Beratung.

GuruuuThemenstarter
#7
Ich habe soeben mit jemandem vom J1 telefoniert.

Er meinte ich solle doch als erstes dem zuständigen Mitarbeiter eine Stellungnahme schrieben und sicherlich die 10 Tage Frist einhalten.

Da dieser entscheid noch nicht rechtskräftig ist.

Danach wir sicherlich eine Antwort kommen und evtl. eine erneute Beurteilung gemacht.

Hoffentlich in meinem Sinn....

Falls nicht werde ich um einen Juristen wahrscheinlich nicht mehr herum kommen um einen Rekurs zu schreiben.

#8
Nicht vergessen das alles eingeschrieben zu machen, sonst bleibt es noch liegen und wird rechtskräftig..

GuruuuThemenstarter
#9
Hat leider alles nichts genützt durch meine negative Risikoerklärung gibt es keine Chance.

Aber danke für eure Tipps.

#10
Hallo Guruuu

Herzlichen Dank für die Rückmeldung.

Ich wünsche dir auf deinem Weg auch ohne Armee alles Gute.

Seite 1 von 1 · 10 Beiträge in diesem Thema