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Orientierungstag= Militärstrafrecht?

6 Antworten3'479 AufrufeGestartet von Nasebär ·

NasebärThemenstart
#1
Morge mitenand :mrgreen:

Steht man am Orientierungstag unter dem Militärstrafrecht?

Freundliche Grüsse

#2
Salü Nasebär

Gem MstG Art.3 Absatz 1 Punkt 5

Dem Militärstrafrecht unterstehen:

"Stellungspflichtige mit Bezug auf ihre Stellungspflicht sowie während des Orientierungstags und während der Dauer der Rekrutierungstage;"

Also die Antwort lautet Ja :)

1× hilfreich
NasebärThemenstarter
#3
Danke vielmals :D

#4
So generell, wenn man fragen darf:

Warum braucht man dann schon Militärstrafrecht am OT?

#5
Mit kommt nur gerade etwas in den Sinn: Dass man bei Nichterscheinen finanziell bestraft werden kann. Gibt sicher noch andere Gründe...

Gesendet von meinem GT-N7100 mit Tapatalk

bearbeitet #6
Für mich liegt der Grund klar bei Disziplin und Gehorsam.

Als an meinem Orientierungstag der Chef des ganzen gesagt hat, dass wir unter dem Militärstrafrech stehen und er uns Bussen sowie Knast aufbrummen kann sind manchen schon die Testikeln auf Erbsengrösse geschrumpft und die haben dann braf mitgemacht.

Ich persönlich fand das zum schiessen, als die ganzen Typen à la "Hey man pass uf man schüsch man" ganz perplex dahockten.

#7
Rechtschreibung gibt zu denken!
Ein Adj wie er im Buche steht. Oder auf dem AV Platz, oder im Feld(i).

Seite 1 von 1 · 7 Beiträge in diesem Thema