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Kader trotz straffregistereintrag

2 Antworten2'115 AufrufeGestartet von SXSX ·

SXSXThemenstart
#1
Guten abend

ich bin neu hier also entschuldige ich mich fals dieses thema nicht hier rein gehört...

Ich beginne im januar 2019 die rs als Pz-Gren

Mir ist nach der aushebung ein missgeschik passiert... ich wurde an der grenze kontroliert und hatte ein „ilegales“ Messer im Handschuhfach meines wagens...  welches eigentlich nicht ilegal ist aber das haben die zöllner anderst gesehen.

jetzt habe ich einen eintrag wegen einführen von ilegalen waffen...-.-

ich habe 2 fragen

1. Kann ich die rs überhaupt machen oder werde ich am ersten tag gleich nach hause geschikt? ( marschbefehl und genauere daten sind bereits eingetroffen)

2. ich möchte wen möglich gerne weiter machen. Ist das überhaupt möglich? Wen ja wie weit...

vielen dank für die antworten

freundliche grüsse

#2
Guten Abend!

An deiner Stelle würde ich dies von offizieller Seite, sprich vom Bund, abklären lassen. Dazu kannst du bei deinem Rekrutierungszentrum anrufen und die Sache schildern, aber die RS als Grenadier sollte trotzdem möglich sein.

Bezüglich Weitermachen muss ich dich enttäuschen. Dies ist aufgrund des Eintrages unmöglich.

Alles Gute!

#3
Bezüglich Weitermachen muss ich dich enttäuschen. Dies ist aufgrund des Eintrages unmöglich.
Quelle? Zumindest offiziell sollte dies machbar sein, wenn er dem Kdo Ausbildung aufzeigen kann, dass diese Straftat keine Auswirkung auf seinen zukünftigen Werdegang in der Armee hat.

Es wurde bereits zu einem ähnlichen Thema ein Beitrag erfasst:



Meines Wissens nach solltest du dich auf die Verordnung über die Militärdienstpflicht (VMDP) stützen. Dabei ist festgehalten (Art. 33 a) ), dass bei "besonderen persönlichen Verhältnissen" wie einem rechtskräftigen Strafurteil die Dienstleistung nur mit Zustimmung des Kommando Ausbildung geleistet wird. Folglich solltest du dich mit ihnen in Kontakt setzen und abklären, ob du den Dienst überhaupt noch leisten darfst. Bzgl. Weitermachen hat dies, soweit ich sehen kann, keinen Einfluss (genauer definiert im Regl. 51.013 Qualifikations- und Mutationswesen in der Armee).

Seite 1 von 1 · 3 Beiträge in diesem Thema