Ich bin mir unsicher
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AppleThemenstart
bearbeitet #1
Schönen Guten Tag miteinander! Da ich am 28.10.2013 in die RS darf, browse ich hier im Forum herum und konnte schon sehr viele nützliche Informationen entnehmen! Eine Frage steht aber für mich noch offen. Es geht um den EO. Mir ist klar, dass ich während der RS die 62 Fr pro Tag erhalte. Falls ich den DD machen sollte kriegt ein AdA 80% seines vordienstlichen Erwerbseinkommens. (quelle http://www.vtg.admin.ch/internet/vtg/de/home/militaerdienst/allgemeines/finanzielle.html) Nun bin ich diesen Juli mit der Lehre fertig und werde bis RS beginn (3 Monate) temporär arbeiten. Wenn ich nun ca. 6000 Fr. im Monat verdiene erhalte ich somit ab der VBA2 4800Fr. ? Ein Mitarbeiter in meiner Firma welcher schon 5 WKs hinter sich hat, meinte er sei bei seiner RS (schon eine Weile her) in der genau gleichen Situation gewesen wie ich und er habe nur das minimum an EO erhalten. Da man anscheinend vor dem Dienstantritt mindestens 5 Monate an einem Stück arbeiten musste, damit man die 80% erhält. Er sagte man sei ja dumm vor der RS eine Festanstellung zu suchen und sollte einfach innerhalb von einem Monat so viel Geld verdienen wie nur möglich. (wo ich ihm Recht geben muss, vorausgesetzt man geht nach dem DD wie bei mir, studieren) Ich habe aber auf google, AHV-IV, SVA Zürich und hier im Forum nachgeschaugt. Das einzige was ich finden kann auf der vgt.admin Seit ist "Grundlage für die Bemessung der Entschädigung bildet das letzte vor dem Einrücken erzielte und auf den Tag umgerechnete massgebliche Einkommen". Ich hoffe jemand kann mir genaue Auskunft geben? Vielen Dank im Voraus! Apple
Nach meiner Meinung besteht in der RS keinen Anspruch auf 80 % sondern nur auf das Minimum. Wie es bei dir ab der VBA 2 aussieht kann ich nicht sicher sagen, ich vermute aber, dass es beim Minimum bleibt. Was denken die andern?
Also wärend der RS bekommst du auch als DD auch "nur" 62.00 CHF, wenn du in keinem Angestelltenverhältnis mehr bist und dir dein Betrieb die Differenz bezahlt. Ab Woche 22, Start VBA2 (Verbandsausbildung 2), erhälst du dann 80 % von deinem letzten Lohn plus Sold.
Hilft das?
Als Erwerbstätige gelten Personen, die in den letzten 12Monaten vor dem Einrücken während mindestens 4 Wochen bzw. 20 Arbeitsgagen oder 160Quelle
Stunden erwerbstätig waren. Ihnen gleichgestellt sind Arbeitslose, Personen, die glaubhaft
machen, dass sie eine Erwerbstätigkeit von längerer Dauer aufgenommen hätten, wenn sie
nicht eingerückt wären (mit Bestätigung des Arbeitsamtes), und Personen, die unmittelbar
vor dem Einrücken ihre Ausbildung abgeschlossen haben oder diese während des Dienstes
beendet hätten.
Ist so wie Diff gesagt hat, du bekommst in der AGA, FGA und VBA1 ca. 1680.- + Sold und ab der VBA2 dann die 80%.
Ansonsten mal bei der Ausgleichskasse deines Kantones anrufen und nachfragen.
Ansonsten mal bei der Ausgleichskasse deines Kantones anrufen und nachfragen.
AppleThemenstarter
Vielen Dank für eure schnellen Antworten! Falls ich zum Kader befördet werden sollte, erhalte ich ja die 80% schon während dem Gradänderungsdienst. Dieser beginnt ab der 7. Woche. Stimmt das?
Das ist korrekt, solltest du in eine Kaderschule gehen, wirst du ab beginn der Schule die 80% erhalten.
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