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Gilt man als erwerbstätig während der RS?

2 Antworten788 AufrufeGestartet von claudio.18 ·

claudio.18Themenstart
#1
Sali zäme,

Ich war vor der RS noch in der Schule und nicht erwerbstätig. Gelte ich nun weiterhin als erwerbslos trotz EO?

lg Claudio

#2
Als erwerbslos gelten in Bezug aus was? Arbeitslosenkasse, AHV, Unfallversicherung oder was meinst Du genau?

#3
laut dem Brevier, Armee in kürze (Frei herausgeschrieben):als AHV betragspflichtiger, Nichterwerbstätiger leiten sie die EO- Anmeldekarte an die Ausgleichskasse weiter, bei der Sie Beiträge bezahlen. Also kurz: ja du bist weiterhin erwerbslos, falls du auf dem RAV bist entfällt logischerweise die Bewerbungsfristen etc. du bekommst in der RS einfach den normalen EO von 1860.-

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