Frühere Entlassung aus dem praktischen Dienst
3 Antworten1'203 AufrufeGestartet von Spitfire98 ·
Spitfire98Themenstart
Guten Abend
Seit der WEA kann ein Student den praktischen Dienst frühzeitig entlassen bei Bedarf bis zu 3 Wochen plus 5 frei wählbare Tage.
Nun zu meiner Frage: Ich habe mich für den nächsten Herbst an der UZH eingeschrieben und verdiene meine RS als Zugführer in 3 Wochen ab.
Wie muss ich nun Vorgehen für meine frühere Entlassug?
Spitfire98
Seit der WEA kann ein Student den praktischen Dienst frühzeitig entlassen bei Bedarf bis zu 3 Wochen plus 5 frei wählbare Tage.
Nun zu meiner Frage: Ich habe mich für den nächsten Herbst an der UZH eingeschrieben und verdiene meine RS als Zugführer in 3 Wochen ab.
Wie muss ich nun Vorgehen für meine frühere Entlassug?
Spitfire98
Ich würde Dir empfehlen, auf dem Dienstweg ein Gesuch an den Schul Kdt zu stellen. Das kannst Du mit dem Form 6.5 machen, oder einfach mit einem Brief. Wenn Du das Gesuch vor dem Abverdienen (und auch vor dem KVK) stellst, kannst Du es direkt dem Schul Kdt senden. Wenn Du es während dem Abverdienen stellst, adressierst Du es an den Schul Kdt und schreibst a d Dw drunter. Dann gibst Du das Gesuch deinem Kp Kdt ab. Er leitet es dann weiter. Die Adresse sieht Bspw. so aus:
Herr Oberst i Gst Hans Muster
Kdt Inf RS 12-2
a d Dw
Im Gesuch schreibst Du, dass Du gerne 3 Wochen vorher entlassen werden würdest, da Du Dich für ein Studium angemeldet hast. In der Beilage dann die Anmeldebestätigung der Uni beilegen. Ich würde Dir empfehlen, das Gesuch vor dem Dienst, also bereits jetzt, einzureichen, das macht es wahrscheinlich für die Schule einfacher.
Ich wünsche Dir viel Erfolg beim Abverdienen. Geniess die Zeit, daran wirst Du Dich wahrscheinlich noch Dein ganzes Leben erinnern.
Herr Oberst i Gst Hans Muster
Kdt Inf RS 12-2
a d Dw
Im Gesuch schreibst Du, dass Du gerne 3 Wochen vorher entlassen werden würdest, da Du Dich für ein Studium angemeldet hast. In der Beilage dann die Anmeldebestätigung der Uni beilegen. Ich würde Dir empfehlen, das Gesuch vor dem Dienst, also bereits jetzt, einzureichen, das macht es wahrscheinlich für die Schule einfacher.
Ich wünsche Dir viel Erfolg beim Abverdienen. Geniess die Zeit, daran wirst Du Dich wahrscheinlich noch Dein ganzes Leben erinnern.
Spitfire98Themenstarter
Sali Libero
Vielen Dank für deine Antwort. Seh ich das also richtig, dass es nicht so kompliziert ist wie das Fraktionierungsgesuch?
Spitfire98
Vielen Dank für deine Antwort. Seh ich das also richtig, dass es nicht so kompliziert ist wie das Fraktionierungsgesuch?
Spitfire98
Das weiss ich ehrlich gesagt nicht. Die Regelung ist ja auch erst seit dem 1.1.18 in Kraft. Ich kann mir vorstellen, dass die Kompetenz dafür beim Schul Kdt liegt, deshalb sollte es nicht allzu umständlich sein.
Meine Erfahrung mit Gesuchen in der Armee ist, diese an den zuständigen Kdt zu richten, immer höflich zu bleiben und dann bekommt man üblicherweise auch eine gute Antwort.
Meine Erfahrung mit Gesuchen in der Armee ist, diese an den zuständigen Kdt zu richten, immer höflich zu bleiben und dann bekommt man üblicherweise auch eine gute Antwort.
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