EO später beziehen
3 Antworten2'242 AufrufeGestartet von halo932 ·
halo932Themenstart
Hallo zusammen
Letztes Jahr habe ich die Matura gemacht und bin jetzt bis im April im Durchdiener. Vor Studienbeginn im September möchte ich jedoch noch 3 Monate arbeiten. Meine Idee wäre es, den Erwerbsersatz, den ich in diesem Jahr bekomme einfach in den folgenden Jahren zu beziehen, da ich dann kein zu hohes Einkommen habe und Steuern bezahlen müsste. Ich weiss, dass der EO Anspruch erst nach 5 Jahren erlischt, aber ist dieses Vorgehen trotzdem problemlos möglich?
Vielen Dank für alle Antworten!
Letztes Jahr habe ich die Matura gemacht und bin jetzt bis im April im Durchdiener. Vor Studienbeginn im September möchte ich jedoch noch 3 Monate arbeiten. Meine Idee wäre es, den Erwerbsersatz, den ich in diesem Jahr bekomme einfach in den folgenden Jahren zu beziehen, da ich dann kein zu hohes Einkommen habe und Steuern bezahlen müsste. Ich weiss, dass der EO Anspruch erst nach 5 Jahren erlischt, aber ist dieses Vorgehen trotzdem problemlos möglich?
Vielen Dank für alle Antworten!
Rechtlich gesehen sollte dies kein Problem sein, da der EO Anspruch, wie Du geschrieben hast, erst nach 5 Jahren erlischt. Du kannst theoretisch also während den fünf Jahren die EO-Karten einlösen, um Deine Steuern zu optimieren.
Bist Du sicher, ob Du wirklich Steuern bezahlen müsstest?
Solltest die EO-Karten und die Lohnabrechnungen einfach nicht verlieren, sonst wird es mühsam.
Bist Du sicher, ob Du wirklich Steuern bezahlen müsstest?
Solltest die EO-Karten und die Lohnabrechnungen einfach nicht verlieren, sonst wird es mühsam.
halo932Themenstarter
Ok danke! Zumindest laut dem Steuerkalkulator müsste ich Steuern bezahlen und das Geld kann ich eigentlich selber besser gebrauchen :D. Müsste ich diese Karten dann trotzdem meinem zukünftigen Arbeitgeber schicken oder kann ich diese direkt an die Ausgleichskasse schicken? Der Arbeitgeber hat ja eigentlich nichts damit zu tun, da ich erst nach dem Dienst bei ihm anfange und vor dem Dienst auch kein Erwerbseinkommen gehabt habe.
Ok, na dann. Nun, Du musst die EO-Karten jeweils an Deinen letzten Arbeitsgeber vor Deinem Dienst senden.
Da Du ja anscheinend vor Deinem Dienst nicht gearbeitet hast, musst Du diese an die Ausgleichkasse Deines Wohnkantons senden.
Auch wenn Du eine EO-Karte erst in 5 Jahren einlösen möchtest, musst Du diese an die Ausgleichskasse Deines heutigen Wohnkantons senden. Es zählt immer, wo Du vor dem Dienst gearbeitet, studiert oder gelebt hast.
Wenn Du jede EO-Karten einzeln einsendest, sorgst Du einfach für einen massiven Mehraufwand bei Deiner Ausgleichskasse. Deswegen würde ich die EO-Karten nur einmal pro Jahr einsenden und etwa nur 2-3x unterteilen.
Da Du ja anscheinend vor Deinem Dienst nicht gearbeitet hast, musst Du diese an die Ausgleichkasse Deines Wohnkantons senden.
Auch wenn Du eine EO-Karte erst in 5 Jahren einlösen möchtest, musst Du diese an die Ausgleichskasse Deines heutigen Wohnkantons senden. Es zählt immer, wo Du vor dem Dienst gearbeitet, studiert oder gelebt hast.
Wenn Du jede EO-Karten einzeln einsendest, sorgst Du einfach für einen massiven Mehraufwand bei Deiner Ausgleichskasse. Deswegen würde ich die EO-Karten nur einmal pro Jahr einsenden und etwa nur 2-3x unterteilen.
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