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Eo Erwerbersat

6 Antworten1'567 AufrufeGestartet von 12sandi34 ·

12sandi34Themenstart
#1
Hallo Zusammen

Ich habe 2 fragen zur Erwerbersatzordnung.

1. Wen man festangestellt ist bekommt man die 80% des lohnes und nicht nur die 62 CHF am tag oder ihre ich mich?

2. An den wochenenden gibt es keine wochenendszuschlag ?

Ich werde aus den ganzen PDF dateien nicht ganz schlau daraus.

Vielen Dank

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#2
Hallo

Meines Wissens erhaltet ein Erwerbstätiger 80% des Lohnes. Die 62.-- sind bei Nichterwerbstätigen und als Uof oder Of sind es auch mehr.

Wochenendzuschlag gibt es nicht^^ aber sie sind besoldet.

#3
Während der Rekrutenschule erhälst du immer 62 Franken pro Tag. Im Gradänderungsdienst wiederum erhälst du mindestens 111 Franken pro Tag. Es ist also stark davon abhängig, welche Art von Dienst du leistest.

Die Informationsstelle AHV/IV bietet einen Online-Rechner an, bei dem du deinen Lohn und die Art des Dienstes angibst. Daraus wird dann dein EO-Anspruch berechnet: https://www.ahv-iv.ch/de/Sozialversicherungen/Erwerbsersatzordnung-Mutterschaftsentschädigung-EO-MSE/Berechnung-EO

#4
ands hat deine Fragen genau richtig beantwortet - ich möchte aber noch etwas ergänzen, da du anscheinend ja angestellt bist (aufgrund deiner Fragestellung).

Es gibt Arbeitgeber - die auch während der RS auf freiwilliger Basis deinen "normalen" Lohn weiter zahlen. Darauf hast du aber keinen Anspruch (der Anspruch gilt für die erwähnte 62.- pro Tag, bzw. mehr im Gradänderungsdienst). Eventuell lohnt es sich, mit deinen Vorgesetzten das Gespräch zu suchen.

12sandi34Themenstarter
#5
Also bekommt man nicht die 80% vom durchschnitlichen lohn wen man fest angestelt ist.
Man bekommt nur die 62 Fr am tag

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#6
Genau, dies spielt in der Rekrutenschule keine Rolle.

Gruss

#7
Einzige Ausnahme sind meines Wissens Kinderzuschläge.

Seite 1 von 1 · 7 Beiträge in diesem Thema