Zum Inhalt springen

Entlassung aus der Militärdienstpflicht: Dienstbüchelin

1 Antworten1'740 AufrufeGestartet von BlueNet ·

BlueNetThemenstart
#1
Ist es möglich das Dienstbüchelin nach der Entlassung aus der Militärdienstpflicht halten? Ich habe alle die 260 Tage der Dienst geleistet, und im Dezember soll ich die Rückkehr des PA-Mat habe.

Ich habe jetzt ein Brief vom Kreiskommando meines Wohnortskanton (Tessin) bekommt: ich muss mein Dienstbüchelin (und auch mein Militärischen Leistungsausweis) ihr schicken.

Meine Frage ist: will ich meine Dienstbüchelin zuruck bekommen?

BlueNetThemenstarter
#2
Du musst keine Bedenken haben, das DB und der Leistungsausweis gehören dir!Vermutlich werden diese für Kontrollen von Dienstleistungen u.Ähnl. überprüft.

Auch nach der Entlassung aus der Wehrpflicht, brauchst Du diese Ausweise manchmal.

Bei ausserdienstlichen Tätigkeiten (Schiessen, in einem mil. Verein als Aktiver oder

bei einem Kurs für Schützenmeister usw.).
Verstanden. Vielen Dank für die schnelle Antwort :)

Seite 1 von 1 · 2 Beiträge in diesem Thema