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Einverständnis des Arbeitgebers zum weitermachen?

4 Antworten1'737 AufrufeGestartet von Unitatis ·

UnitatisThemenstart
bearbeitet #1
Sali Mitenand.

R.S abgeschlossen und einige WKs hinter mir.

Muss ich meinen Arbeitgeber um Erlaubnis fragen, falls ich weitermachen möchte?

Ich bin fest angestellt zu 100%

#2
Hallo

Nein musst du nicht.
Würde ich aber mit dem Arbeitgeber abklären. Du wirst eine weile fehlen.

Zudem, kann dir der Arbeitgeber den Lohn wie auch die Ferien kürzen. Beim Lohn denke ich bekommst du anstatt dein 100% Brutto Lohn ''nur'' 80%
Die Ferien kann er auch kürzen, wie viele weiss ich nicht genau.

Ob er dich freistellen kann bin ich mir auch nicht so sicher. Er darf dich 4 Wochen vor einem Dienstleistungsbeginn nicht kündigen. Auch nach der Dienstleistung besteht eine Frist. Was nach der Frist passiert hängt vom Arbeitgeber ab. Wenn du ihn jetzt schon sagst das du weitermachst und der Dienst erst nächstes Jahr ist, darf er dich glaube ich kündigen, weil er zum Beispiel nicht einverstanden ist das du weitermachst, du jedoch schon. 

Aber eben das Thema Recht ist sehr heikel. Evtl. können dir andere nutzer helfer was hier wirklich korrekt ist.

Grüsse

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#3
Hoi Unitatis

Auch ich bin kein studierter Jurist, kann die Arbeit aber noch etwas ausführen.

Du profitierst zwar von einem 4-wöchigen Kündigungsschutz gemäss OR - genauso gelten Pflichten für dich als Arbeitnehmer gemäss OR (so zum Beispiel die generelle Wahrung der Interessen deines Arbeitgebers). Das kann auch beinhalten, dass du deinen Arbeitgeber frühzeitig über deine Pläne informieren "musst", da du dann ja in deiner Arbeitstätigkeit verhindert bist während dem Weitermachen (sage ich jetzt mal so als Rechts-Laie). 

Ich würde dir also sehr empfehlen, frühzeitig das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen um eine Lösung zu finden, welche für beide passt. Das erspart dir auch mühsame Streitigkeiten bzgl. Arbeitszeugnis, etc. und hälst dir so beim Arbeitgeber für das künftige Berufsleben eine Türe offen.

1× hilfreich
#4
Falls Teile von deinen weitermachen als freiwillige Dienst abgerechnet werden sollte (je nach Anzahl schon absolvierte Diensttagen) dann muss deinen Arbeitgeber seine Einverständnis schriftlich bestätigen. 

Quelle: https://www.vtg.admin.ch/de/mein-militaerdienst/allgemeines-zum-militaerdienst/freiwdl.html

1× hilfreich
UnitatisThemenstarter
#5
Werde ich machen, merci vielmals!

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