Darf Stgw zur Selbstverteidigung eingesetzt werden?
22 Antworten10'793 AufrufeGestartet von Killer ·
KillerThemenstart
Ich bin längst mit meinem DD Dienst fertig und die Waffe liegt im Keller. Jährlich muss ich zum Obli etc. Nun frage ich mich aber etwas grundsätzliches. Jeder sagt die Waffe ist auch eine Art Schutz und Selbstverteidigung. Aber was darf ich damit tun? Sagen wir mal konkret, ein Einbrecher dringt in meine Wohnung ein, darf ich auf ihn schiessen? Würde ich dann verurteilt? Wenn er selber eine Pistole in der Hand hält darf ich auf ihn schiessen? Naja, Munition habe ich keine, aber sowas lässt sich auch legal beschaffen. Nur, wenn ich mich mit dem Stgw nicht verteidigen darf, dann nützt mir das Stgw eigentlich gar nichts. Dann kann ich es gleich abgeben.
Was meint ihr zu dem Fall?
Danke ;)
Was meint ihr zu dem Fall?
Danke ;)
Die rechtliche Lage kenne ich hierzu jetzt nicht.
Ich glaube aber nicht, dass man auf Einbrecher schiessen darf. Auch nicht, wenn der eine Waffe in der Hand hält. Wenn er beginnt auf mich zu schiessen, dann eventuell/vielleicht/unter Umständen...
Man sieht es ja schon bei der Polizei, was es für einen Aufschrei es gibt, wenn diese die Waffe einsetzt. Beispiel: Die Autodiebe, die auf der Autobahn geflüchtet sind und auch Sperren durchbrochen haben.
Unsere Waffe haben wir zu Hause, damit wir mit dieser trainieren können (Obligatorisches Bundesprogramm, eventuell Feldschiessen) und aus der Zeit als man noch für die Mobilmachung bereit sein musste (Was ja mit der WEA wieder kommen kann). Sprich, damit man sich zum Besammlungsort durchschlagen konnte. Weshalb es ja noch die Taschenmunition gab.
Als DD bist du jetzt immer noch in der Reserve und falls es den Ernsteinsatz gibt, kannst du aufgeboten werden. Darum hast du einen Teil deiner Ausrüstung noch und auch deine Waffe.
Ich glaube aber nicht, dass man auf Einbrecher schiessen darf. Auch nicht, wenn der eine Waffe in der Hand hält. Wenn er beginnt auf mich zu schiessen, dann eventuell/vielleicht/unter Umständen...
Man sieht es ja schon bei der Polizei, was es für einen Aufschrei es gibt, wenn diese die Waffe einsetzt. Beispiel: Die Autodiebe, die auf der Autobahn geflüchtet sind und auch Sperren durchbrochen haben.
Unsere Waffe haben wir zu Hause, damit wir mit dieser trainieren können (Obligatorisches Bundesprogramm, eventuell Feldschiessen) und aus der Zeit als man noch für die Mobilmachung bereit sein musste (Was ja mit der WEA wieder kommen kann). Sprich, damit man sich zum Besammlungsort durchschlagen konnte. Weshalb es ja noch die Taschenmunition gab.
Als DD bist du jetzt immer noch in der Reserve und falls es den Ernsteinsatz gibt, kannst du aufgeboten werden. Darum hast du einen Teil deiner Ausrüstung noch und auch deine Waffe.
1× hilfreich
bearbeitet #4
Sagen wir mal konkret, ein Einbrecher dringt in meine Wohnung ein, darf ich auf ihn schiessen?Nein. Wenn der oder die Einbrecher "nur" bei Dir einsteigen, ist die Verhältnismässigkeit für einen Schusswaffeneinsatz nicht gegeben. Ausser:
Wenn er selber eine Pistole in der Hand hält darf ich auf ihn schiessen?Sofern Du dich an Leib und Leben bedroht fühlst (oder dies z.B. für andere anwesende Personen im Haushalt gilt) ist die Schusswaffe ein angemessenes Mittel um der Bedrohung durch eine andere Schusswaffe, Messer etc. entgegenzutreten.
Dann kommt Artikel 15 StGB zur Anwendung. Aber Achtung: Sobald z.B. der Einbrecher aufgrund deiner martialischen Erscheinung die Flucht ergreift, mit oder ohne Pistole in der Hand, ist die Notwehr auf keinen Fall mehr gegeben.
Man könnte sich jetzt noch viel länger und vertiefter über die ganze Lage auslassen, aber dies soll als Beantwortung Deiner Frage reichen. Daher: Tel. 117 wählen und den Anweisungen der entsprechenden Einsatzzentrale folgen. ;)
Nur, wenn ich mich mit dem Stgw nicht verteidigen darf, dann nützt mir das Stgw eigentlich gar nichts.Hier verweise ich auf die bereits oben erwähnten Aussagen bezüglich Sinn und Zweck der Dienstwaffe im Eigenheim ;)
KillerThemenstarter
Klingt ja ziemlich umstritten. Hat es so einen Fall überhaupt mal gegeben, dass jemand sein Stgw zur Notwehr eingesetzt hat? Mir kommt keiner in den Sinn. Aber vielleicht weil niemand sein Stgw neben dem Bett hat und ein volles Magazin auf dem Nachttisch :)
Nun, meine Waffe liegt im Keller. Ich habe mir extra so einen Waffenschrank gekauft. Sollte ein Einbrecher kommen habe ich ohnehin keine Chance zur Waffe zu kommen, darum habe ich überlegt die Waffe in die Wohnung zu verlagern, aber da es umstritten ist diese bei Notwehr einzusetzen ist das auch wieder unsinnig.
Ich stelle die Frage, weil es in unserer Gegend in letzter Zeit vermehrt Einbrüche gegeben hat. Da dachte ich mir bis die Polizei kommt kann ich es selber regeln. Man will ja nicht dass einem die Familie verletzt wird oder so. Notfalls würde ich in den Knast gehen, damit niemand von uns verletzt wird.
Naja.
Nun, meine Waffe liegt im Keller. Ich habe mir extra so einen Waffenschrank gekauft. Sollte ein Einbrecher kommen habe ich ohnehin keine Chance zur Waffe zu kommen, darum habe ich überlegt die Waffe in die Wohnung zu verlagern, aber da es umstritten ist diese bei Notwehr einzusetzen ist das auch wieder unsinnig.
Ich stelle die Frage, weil es in unserer Gegend in letzter Zeit vermehrt Einbrüche gegeben hat. Da dachte ich mir bis die Polizei kommt kann ich es selber regeln. Man will ja nicht dass einem die Familie verletzt wird oder so. Notfalls würde ich in den Knast gehen, damit niemand von uns verletzt wird.
Naja.
Ja so etwas hat es schon gegeben.
Grundsätzlich musst du ja dein Stgw getrennt von Mun und Verschluss aufbewahren, was es schon ziemlich schwierig macht.
Angenommen, du hast eine Waffe parat und siehst einen in deiner Wohnung mit einer Kalashnikov rumspazieren, dürftest du wahrscheinlich auf diese Person schiessen, da du davon ausgehen musst, dass besagte Person nicht zum Kaffeekränzchen da ist.
ABER
es muss nach Gesetz alles in Massen sein. Was das heisst, muss im Nachhinein das Gericht entscheiden.
Was das Thema Selbstverteidigung betrifft, ist es in der Schweiz sowieso so eine Sache. Waffentragen verboten und oft werden, die die sich wehren (z.B. gegen raub ) härter bestraft, als der Täter.
Hier noch ein Linkhttp://www.blick.ch/news/schweiz/zuerich/strafrechtler-zum-fall-vom-zuerichberg-darf-man-auf-einbrecher-schiessen-id1930747.html
Musst selber wissen was du machst. Die Polizei jedoch rät von Privatem Schusswaffengebrauch ab.
Grundsätzlich musst du ja dein Stgw getrennt von Mun und Verschluss aufbewahren, was es schon ziemlich schwierig macht.
Angenommen, du hast eine Waffe parat und siehst einen in deiner Wohnung mit einer Kalashnikov rumspazieren, dürftest du wahrscheinlich auf diese Person schiessen, da du davon ausgehen musst, dass besagte Person nicht zum Kaffeekränzchen da ist.
ABER
es muss nach Gesetz alles in Massen sein. Was das heisst, muss im Nachhinein das Gericht entscheiden.
Was das Thema Selbstverteidigung betrifft, ist es in der Schweiz sowieso so eine Sache. Waffentragen verboten und oft werden, die die sich wehren (z.B. gegen raub ) härter bestraft, als der Täter.
Hier noch ein Linkhttp://www.blick.ch/news/schweiz/zuerich/strafrechtler-zum-fall-vom-zuerichberg-darf-man-auf-einbrecher-schiessen-id1930747.html
Musst selber wissen was du machst. Die Polizei jedoch rät von Privatem Schusswaffengebrauch ab.
bearbeitet #7
Eine Notwehrsituation führt dazu, dass das Verhalten eines Täters nicht mehr als rechtswidrig betrachtet wird. Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:
- Ein Angriff auf ein Individualrechtsgut --> z.B. Leib/Leben, Gesundheit, Eigentum, Vermögen, sexuelle Integrität, Ehre usw..
- Der Angriff ist ohne Recht --> ein Polizist der eine Verhaftung durchführt ist "im Recht".
- Der Angriff muss unmittelbar bevorstehen oder (noch) im Gange sein.
- Wissen des Abwehrenden um das Vorliegen einer Notwehrlage + Wille, den Angriff abzuwehren.
- Subsidiarität der Abwehrhandlung zum Angriff --> Der Abwehrende muss stets die ungefährlichste Art der Verteidigung wählen, die Erfolg verspricht. Notwehr ist aber ein Recht, entsprechend sind die Anforderungen an den Abwehrenden in der Regel tief. Zumal selten eine Abwägung vom Opfer erwartet werden kann ("nehme ich das Gewehr, das Messer oder die Hände?").
- Proportionalität zwischen den Folgen der Abwehrhandlung und den durch den Angriff drohenden Rechtsgüterverletzung --> Der Abwehrende darf Rechtsgüter des Täters verletzten, welche gleichwertig oder geringer sind wie die eigenen bedrohten. Nur bei einer sehr schweren drohenden Schädigung, darf auch in höhere Rechtsgüter eingegriffen werden.
Bei einem Einbrecher wäre die Proportionalität nicht gewährleistet. Dieser bedroht dein Rechtsgut "Eigentum". Indem du ihn erschiesst, greifst du in das höhere Rechtsgut (Leib & Leben) ein. Wenn er eine Waffe auf dich richtet, hast du einen Angriff (ohne Recht) gegen Leib und Leben der unmittelbar bevorsteht. Entsprechend wäre hier die Tötung/Verletzung des Täters eher gerechtfertigt, da die Rechtsgüter gleichwertig sind. Jedoch gibt es bei Notwehr/Notstand nie eine pauschale Antwort. Es ist eine Abwägungsfrage.
- Ein Angriff auf ein Individualrechtsgut --> z.B. Leib/Leben, Gesundheit, Eigentum, Vermögen, sexuelle Integrität, Ehre usw..
- Der Angriff ist ohne Recht --> ein Polizist der eine Verhaftung durchführt ist "im Recht".
- Der Angriff muss unmittelbar bevorstehen oder (noch) im Gange sein.
- Wissen des Abwehrenden um das Vorliegen einer Notwehrlage + Wille, den Angriff abzuwehren.
- Subsidiarität der Abwehrhandlung zum Angriff --> Der Abwehrende muss stets die ungefährlichste Art der Verteidigung wählen, die Erfolg verspricht. Notwehr ist aber ein Recht, entsprechend sind die Anforderungen an den Abwehrenden in der Regel tief. Zumal selten eine Abwägung vom Opfer erwartet werden kann ("nehme ich das Gewehr, das Messer oder die Hände?").
- Proportionalität zwischen den Folgen der Abwehrhandlung und den durch den Angriff drohenden Rechtsgüterverletzung --> Der Abwehrende darf Rechtsgüter des Täters verletzten, welche gleichwertig oder geringer sind wie die eigenen bedrohten. Nur bei einer sehr schweren drohenden Schädigung, darf auch in höhere Rechtsgüter eingegriffen werden.
Bei einem Einbrecher wäre die Proportionalität nicht gewährleistet. Dieser bedroht dein Rechtsgut "Eigentum". Indem du ihn erschiesst, greifst du in das höhere Rechtsgut (Leib & Leben) ein. Wenn er eine Waffe auf dich richtet, hast du einen Angriff (ohne Recht) gegen Leib und Leben der unmittelbar bevorsteht. Entsprechend wäre hier die Tötung/Verletzung des Täters eher gerechtfertigt, da die Rechtsgüter gleichwertig sind. Jedoch gibt es bei Notwehr/Notstand nie eine pauschale Antwort. Es ist eine Abwägungsfrage.
KillerThemenstarter
Töten ist sowieso nicht gleich anschiessen. Würde es soweit kommen würde ich höchstens ins Bein schiessen oder so. Obwohl die Taschenmunition verboten wurde kenne ich keinen der keine Munition zu Hause hat. Die haben sie ja nicht zum Spass im Schrank, wenn sie damit nicht zum Wettschiessen gehen. Bestellen lässt es sich auvh ganz leicht, nur ID und Strafregisterauszug werden benötigt.
Wo habt ihr eigentlich euer Stgw gelagert?
Wo habt ihr eigentlich euer Stgw gelagert?
Wo habt ihr eigentlich euer Stgw gelagert?Im Keller eingeschlossen in einem Waffenschrank.
Aber im Ernst: Mir persönlich würde nie in den Sinn kommen eine meiner Waffen in den eigenen 4 Wänden einzusetzen.
1) Verhältnissmäsigkeit
2) Die meisten "Unfälle" passieren mit den Waffen des "Verteigiers" (ist im Amy-Land so)
3) Ein Stgw ist nicht gerade die optimale Waffe (die Kugel geht zu 90% sicher daneben, dann durch die Wand hindurch in den Nebenraum oder auf die Strasse und trifft andere Leute oder Familienmitglieder). Ergo würde es mehr Schaden als Nutzen.
4) Bis ich an die Waffen gekommen wäre hätte ich 10 Messer aus der Küche genommen oder irgend eine Pfanne
5) Der Notruf ist sehr schnell und einfach gewählt (Natel liegt fast immer in der Nähe des Betts)
6) Wie jemand in so einer Situation reagiert, kann man gar nicht voraussagen. Ausser man trainiert es Tag für Tag
Zum Glück braucht der "normale" Bürger Waffen nur im Schiessstand oder im Dienst.
1. ist es keine Gute Idee ins Internet zu schreiben, wo man seine Waffe gelagert hat.
2. Wirst du in einer derartigen Stresssituation keine Zeit haben aufs Bein zu zielen. Und wenn, ist es immer noch ein grosses Risiko dass die angeschossene Person doch stirbt.
3. Ist ein Einbrecher ein solch grosses Risiko für dich, dass du auf ihn schiessen musst wahrscheinlich bewaffnet. Wenn der dann angeschossen am Boden liegt, hast du ein Problem.
4. Das ganze wird wahrscheinlich Nachts passieren. hast du eine Lampe?
5. bräuchtest du eine Dauergeladene Waffe. Was ist wenn jemand einbricht und du nicht daheim bist?
6. GP90 wird das Ziel durchschlagen und kann unbeteiligte hinter dem Ziel treffen. Wenn du ausversehen deine z.B. Frau Tötest oder anschiesst, ist das nicht so toll.
7. Bist du wahrscheinlich Taub, wenn du ohne Gehörschutz in einem Kleinen Raum ein Stgw90 abfeuerst.
8. Kannst du damit leben jemanden auf dem Gewissen zu haben?
9. Befindest du dich in einer Rechtlichen Grauzone.
10. Wieso fragt jemand, der sich Killer nennt, ob er auf Einbrecher schiessen darf?
Ich würde dir dringend von solchen Experimenten abraten aufgrund der genannten Gründe. Du investierst lieben in Gute Schlösser und gegebenenfalls eine Alarmanlage. Ein Pfefferspray neben dem Bett ist vielleicht auch noch eine gute Sache.
2. Wirst du in einer derartigen Stresssituation keine Zeit haben aufs Bein zu zielen. Und wenn, ist es immer noch ein grosses Risiko dass die angeschossene Person doch stirbt.
3. Ist ein Einbrecher ein solch grosses Risiko für dich, dass du auf ihn schiessen musst wahrscheinlich bewaffnet. Wenn der dann angeschossen am Boden liegt, hast du ein Problem.
4. Das ganze wird wahrscheinlich Nachts passieren. hast du eine Lampe?
5. bräuchtest du eine Dauergeladene Waffe. Was ist wenn jemand einbricht und du nicht daheim bist?
6. GP90 wird das Ziel durchschlagen und kann unbeteiligte hinter dem Ziel treffen. Wenn du ausversehen deine z.B. Frau Tötest oder anschiesst, ist das nicht so toll.
7. Bist du wahrscheinlich Taub, wenn du ohne Gehörschutz in einem Kleinen Raum ein Stgw90 abfeuerst.
8. Kannst du damit leben jemanden auf dem Gewissen zu haben?
9. Befindest du dich in einer Rechtlichen Grauzone.
10. Wieso fragt jemand, der sich Killer nennt, ob er auf Einbrecher schiessen darf?
Ich würde dir dringend von solchen Experimenten abraten aufgrund der genannten Gründe. Du investierst lieben in Gute Schlösser und gegebenenfalls eine Alarmanlage. Ein Pfefferspray neben dem Bett ist vielleicht auch noch eine gute Sache.
Das Stgw als Nahverteidigungswaffe zu Hause zu brauchen, ist definitv nicht das gelbe vom Ei. Wenn, dann lieber eine Pistole. Stgw gehört definitiv in den Waffenschrank...
Gemäss Gesetz darfst du ja eine Waffe in einer Notwehr und Notwehrhilfesituation verwenden. Aber solche Situationen kommen bis anhin seltestens in der Schweiz vor.
Und wie schon Andy McNab angetönt hat, bräuchtest du ein Weisslicht zu deiner Waffe. 70% von diesen 'self-defense' Szenarien passieren bei Dunkelheit/ Dämmerung/ schlechtem Licht.
Gemäss Gesetz darfst du ja eine Waffe in einer Notwehr und Notwehrhilfesituation verwenden. Aber solche Situationen kommen bis anhin seltestens in der Schweiz vor.
Und wie schon Andy McNab angetönt hat, bräuchtest du ein Weisslicht zu deiner Waffe. 70% von diesen 'self-defense' Szenarien passieren bei Dunkelheit/ Dämmerung/ schlechtem Licht.
KillerThemenstarter
10. Wieso fragt jemand, der sich Killer nennt, ob er auf Einbrecher schiessen darf?Diese Frage habe ich eigentlich schon lange erwartet :-D Ne Spass, ist nur ein Nick ;)
Ok, macht keinen Sinn die Waffe in der Wohnung zu lagern. Vor allem auch wegen der rechtlichen Situation. Wie schon zuvor gesagt werden in der Schweiz Opfer fast härter bestraft wenn sie sich wehren als Täter. Darum sind Polizisten bei uns vom Gesetz vorgeschriebene Weicheier. Die können leider nichts machen. Etwas mehr Freiraum bei der SV hätte ich mir schon gewünscht.
Die Schweiz ist ein relativ sicheres Land, aber nur relativ. Wenn wir schauen was bzw. wer alles in dieses Land strömt hat man schon Bedenken ob es noch weiter sicher bleibt. Nicht nur wegen Flüchtlingen sondern auch Kriminelle, die mal schnell über die Grenze kommen, Banken und Häuser ausrauben und dann wieder über die Grenze verschwinden. Die werden nie gefasst! Einige Fälle sind immer noch nicht aufgeklärt. Ist bei mir in der Ostschweiz einige Male passiert. Was willsch mache. Zueluege. Da verliert man schnell das Vertrauen in die Ordnungshüter und geht zur Selbstjustiz über. Habe schon von Bürgerwehren gelesen. Schlimm.
Aber ich wollte mich halt nur erkundigen was sinnvoll ist, was geht und was nicht ;)
Ausserdem kann man ja einen Waffentragschein zur Selbstverteidigung erwerben. Gelten bei solchen Leuten, die ihn besitzen und an der Bahnhofstrasse spazieren, die gleichen Rechte wie bei Leuten mit Stgw zuhause? Wenn er auf Menschen schiessen darf, die ihn bedrohen, weil er einen Waffentragschein hat und ich nicht, ist das ziemlich ungerecht. Nicht, dass ich unbedingt schiessen will, aber die Rechtslage sollte bei beiden gleich sein. Er kann genauso Zivilist sein wie ich, muss kein Polizist oder AdA sein. ;)
1× hilfreich
Ja für Leute mit Tragschein gilt das selbe, we für alle. Ausserdem ist es als Normalo absolut unmöglich einen Tragschein zu bekommen, was ich eine absolute Frechheit von Bern finde! Die Schweiz ist schon lange nicht mehr so sicher, dass man sagen könnte, man braucht das nicht. Man hat theoretisch das Recht sich gegen Angreifer zu wehren, jedoch verbietet der Gesetzgeber die nötigen Mittel dazu! Sogar Taser sind verboten... Naja man muss Gesetze nicht toll finden.
Darum sind Polizisten bei uns vom Gesetz vorgeschriebene Weicheier.Ich würde die Wortwahl in Zukunft überdenken, ansonsten gehst Du mir schnell auf die Nerven. Auch das Gewäsch bezüglich unaufgeklärten Fällen, Selbstjustiz und Bürgerwehren lässt mich langsam ein wenig bezüglich der Motivation aufhorchen. Das Gewaltmonopol obliegt dem Staat, fertig. (Des Weiteren ist nicht immer im Blick zu lesen, wenn ein Fall von Gewalt- oder Vermögensdelikten etc. von einer Strafverfolgungsbehörde nach vielleicht mühsam langer Ermittlungszeit aufgeklärt wurde. Nur so zur allgemeinen Information.)
3× hilfreich
don't feed the trolls.
3× hilfreich
Ausserdem ist es als Normalo absolut unmöglich einen Tragschein zu bekommen, was ich eine absolute Frechheit von Bern finde! Die Schweiz ist schon lange nicht mehr so sicher, dass man sagen könnte, man braucht das nicht."Im Jahr 2014 wurden 41 vollendete Tötungsdelikte gezählt. Das ist der tiefste Wert, seit die polizeilichen Verzeigungen erhoben werden (1982). Im Vergleich mit 2013 sind die Straftaten gegen das Strafgesetzbuch (-8,5%) [...] zurückgegangen." - Bundesamt für Statistik
In der Schweiz muss man deiner Meinung nach eine Waffe tragen zum Selbstschutz? Ernsthaft?!
KillerThemenstarter
Ich würde die Wortwahl in Zukunft überdenken, ansonsten gehst Du mir schnell auf die Nerven.Ich geh dir auf die Nerven? Mir gehen solche Leute auf die Nerven:
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Nicolas-Blancho-moechte-eine-Pistole/story/18527243
http://www.20min.ch/schweiz/ostschweiz/story/30544019
http://www.20min.ch/schweiz/ostschweiz/story/11135394
http://www.blick.ch/news/schweiz/ostschweiz/ueberfall-mit-messer-thurgauer-polizei-sucht-den-denner-dieb-id3449065.html
http://www.kapo.sg.ch/news/kapo/2015/09/oberbueren--einbruch-und-autodiebstahl.html
http://www.redaktionell.ch/allgemein/2015/07/aesch-bewaffneter-ueberfall-auf-eine-bank-die-polizei-sucht-zeugen
...
Alles Grenzregionen. Ich wollte hier nur über den Gebrauch des Stgw nachfragen, aber da ich dir damit auf die Nerven gehe, muss ich dir meine Ängste begründen, weshalb ich überhaupt die Frage gestellt habe. Dräng mich bloss nicht in die falsche Ecke, sonst machst du dich auch verdächtig, wenn du Kriminelle schützt. 8-)
Meiner Meinung nach braucht es schon eine spezielle Geisteshaltung, um selbst jemanden zu erschiessen, weil er einige Franken rauben will.
Und erst recht, um mit dem Stgw jemanden im Nahkampf (!) mit Messer (!) bewaffnet zu stoppen. Viel Erfolg dabei... Ansonsten machen deine Beispiele in dem Kontext übrigens keinen Sinn.
@AndyMcNab
Ich bin froh, dass die Schweiz sowohl eine gesunde Schützenkultur als auch wenige Waffentragscheine hat. Wer Leben tiefer einstuft als tragbare Beute ist in meinen Augen eine Gefahr - hoffentlich bekommen solche Leute keinen Tragschein...
Und erst recht, um mit dem Stgw jemanden im Nahkampf (!) mit Messer (!) bewaffnet zu stoppen. Viel Erfolg dabei... Ansonsten machen deine Beispiele in dem Kontext übrigens keinen Sinn.
@AndyMcNab
Ich bin froh, dass die Schweiz sowohl eine gesunde Schützenkultur als auch wenige Waffentragscheine hat. Wer Leben tiefer einstuft als tragbare Beute ist in meinen Augen eine Gefahr - hoffentlich bekommen solche Leute keinen Tragschein...
1× hilfreich
KillerThemenstarter
ihr werft mir jetzt alle vor mit dem Stgw Räuber töten zu wollen, nur weil ich Probleme aufgeworfen habe und ihr assoziiert es sofort mit meiner Frage wo ich das Stgw einsetzen darf. Das ist einfach nur ein krankes Forum. Man kann nicht mal anständig über etwas diskutieren. Wusste nicht dass es Linksfaschistische Armeefreunde gibt.
Nur weil du vielleicht hier nicht das hörst, was du wolltest, musst du nicht gleich Ausfällig werden. Ich finde das Argument, dass dir dein STGW zum Schutz in deinen 4 Wänden nicht viel bringt eine Aussage, die 1. zutrifft und 2. deine Frage ob man das STGW auch abgeben könnte ist somit beantwortet. Im Idealfall wäre der Räuber eingeschüchtert durch die Waffe und rennt davon. Aber wenn du dich zuhause sicherer fühlst wenn du deine Armeewaffe noch hast kann das durchaus positiv sein.
Für den Gebrauch des Gewehres im Haus ist es so oder so viel zu lang und du richtest mehr Kollateralschaden an als dass es hilft. Das STGW ist eine Kriegswaffe, die zum töten entwickelt wurde! Oder hast du schonmal einen Polizisten mit einem Sturmgewehr gesehen?
Für den Gebrauch des Gewehres im Haus ist es so oder so viel zu lang und du richtest mehr Kollateralschaden an als dass es hilft. Das STGW ist eine Kriegswaffe, die zum töten entwickelt wurde! Oder hast du schonmal einen Polizisten mit einem Sturmgewehr gesehen?
Seite 1 von 2 · 23 Beiträge in diesem Thema