Aus Nachlass zu verkaufen:
8 Antworten8'054 AufrufeGestartet von Stagibern78 ·
Stagibern78Themenstart
Guten Abend zusammen. Aus dem Nachlass meines verstorbenen Vaters würde ich gerne die oben genannten Waffen verkaufen (diverses Zubehör vorhanden). Da ich mich mit der ganzen Materie nicht so gut auskenne, wäre ich froh wenn ihr mir sagen könnt wie ich gesetzlich korrekt Vorzugehen habe. Für alle vier Waffen zusammen stelle ich mir einen Preis von CHF 2800.- vor. Ist dies realistisch?
Ratschläge und Angebote bitte auf meine E-Mail.
daniel.tuescher@gmx.ch
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Für den Karabiner 31 braucht es einen schriftlichen Vertrag:https://www.fedpol.admin.ch/dam/data/fedpol/sicherheit/waffen/gesuche_formulare/schriftlicher-vertrag-d.pdf
Für den Rest braucht es einen Waffenerwerbsschein.
Preis ist schwierig zu sagen. 2800 könnte aber hinhauen.
Für den Rest braucht es einen Waffenerwerbsschein.
Preis ist schwierig zu sagen. 2800 könnte aber hinhauen.
Bitte korrigiert mich wenn ich mich irre, aber benötigt er nicht selbst zuerst einen WES, um die geerbten Waffen quasi zu erwerben bevor er sie verkauft?
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bearbeitet #4
Hallo, das ist toll Aber der Preis ist schwer zu sagen.
Mod-EDIT: Komischer Werbelink entfernt.
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Stagibern78Themenstarter
Vielen Dank für Euro Informationen. Ich hab nun mal noch dem Waffenbüro im Kanton Bern geschrieben. Die sollten ja sicher wissen wie ich korrekt vorzugehen habe.
Bezüglich des Preises ist mir bewusst, dass dies schwierig ist einzuschätzen, wenn man die Waffe nicht anschauen kann. Werde mich bemühen noch entsprechende Bilder zu machen. Wie gesagt ist der Preis von CHF 2800.- verhandelbar.
Bezüglich des Preises ist mir bewusst, dass dies schwierig ist einzuschätzen, wenn man die Waffe nicht anschauen kann. Werde mich bemühen noch entsprechende Bilder zu machen. Wie gesagt ist der Preis von CHF 2800.- verhandelbar.
Bitte korrigiert mich wenn ich mich irre, aber benötigt er nicht selbst zuerst einen WES, um die geerbten Waffen quasi zu erwerben bevor er sie verkauft?Nein, bei Erbgang hast du 6 Monate Zeit um einen WES anzufordern oder die Waffen zu verkaufen.
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Stagibern78Themenstarter
Ihr seid klasse. Habe gerade eine Mail erhalten, welche die Aussage von Spyral bestätigt. Nach einer Erbschaft hat man 6 Monate Zeit die Waffen zu verkaufen. Verkaufen nur an Personen mit einem WES ausser der Karabiner, dort genügt ein schriftlicher Vertrag.
Hallo,hätte Interesse am K31
Stagibern78Themenstarter
Hallo Zusammen, ich danke euch für eure Ratschläge und Unterstützung. Die beiden Waffen konnten verkauft werden.
Seite 1 von 1 · 9 Beiträge in diesem Thema