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Anrechnung Diensttage: drei Tage Wochenende

6 Antworten7'710 AufrufeGestartet von BlueNet ·

BlueNetThemenstart
bearbeitet #1
Hallo Zäme,

zuerst ich entschuldige mich für mein schlechtes Deutsch: ich bin Tessiner.

Ich habe in Mai ein WK, mit auch KVK (ich bin freiwillig für KVK, als ich bin nur Soldat). Mein Marschbefehl beginnt am Dienstag 10 Mai 2016: normalerweise ein allgemeinen Urlaub in der Wochenende zwischen KVK und WK beginnt am Freitag Abend un endet am Montag Morgen, richtig?

Aber der Montag (16 Mai 2016) ist Pfingstmontag: tatsächlich der WK für die ganze Truppe beginnt nur am Dienstag 17 Mai 2016.

Entsprechend ich glaube auch di AdA, die schon in KVK waren, nur am Dienstag züruck mussen: so wir haben wahrscheinlich ein drei Tage allgemeinen Urlaub.

Meine Frage ist: wie sind diese drei Tage gezählt? Ist es ein längerer allgemeiner Urlaub oder nur ein "normal" allgemeiner Urlaub?

Hier https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19950175/index.html#a55 es steht: "Längerer allgemeiner Urlaub ist der mehr als 3 Tage dauernde allgemeine Urlaub während oder zwischen Grundausbildungsdiensten.", aber für mich es ist nicht wirklich klar was "mehr als 3 Tage" bedeutet: wie zählt es diese drei Tage? (und ist es gültig nur für "Grundausbildungsdiensten"? Ist ein WK ein Grundausbildungsdiensten? Ich denke nicht).

Hier https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20021825/index.html#a13 es steht etwas anders: "Werden zwei Ausbildungsdienste lediglich durch ein Wochenende unterbrochen, so wird dieses wie folgt an die Ausbildungsdienstpflicht angerechnet: [...] b. mit drei Diensttagen, wenn der Tag vor oder nach dem Wochenende auf einen Feiertag nach Artikel 25a Absatz 1 fällt; c. mit vier Diensttagen, wenn der Tag vor und nach dem Wochenende auf einen Feiertag nach Artikel 25a Absatz 1 fallen."

Aber sind KVK und WK zwei verschiedene Ausbildungsdienste? Ich glaube nicht (ich habe nur ein Marschbefehl, inklusiv KVK und WK).

Ich danke euch allen schon im Voraus für ihre Antworten!

bearbeitet #2
Hallo

ODA* Art 27 Absatz 7 steht:

Fallen allgemeine Feiertage in eine Dienstperiode, ist wie folgt Urlaub zu gewähren, wobei nachstehende Urlaubstage an die Gesamtdauer der allgemeinen Urlaube anzurechnen sind:
dann besagt Buchstabe c.:

Pfingsten: Entlassung am Freitagabend und Einrücken am Montagabend oderEntlassung am Samstagmorgen und Einrücken am Dienstag nach Pfingsten, 1330;
Antwort: Alle 3 Diensttage sind anrechenbar! Ein allgemeiner Urlaub ist befohlen und daher anrechenbar.

*Laut MDV:

Die Ausbildungsdienste gliedern sich in Grundausbildungsdienste und Fortbildungsdienste der Truppe. Die detaillierten Bezeichnungen sind im Anhang 3 geregelt.
Grundausbildungsdienst: GAD => RS, KS

Fortbildungsdienst der Truppe: FDT => "WK"...

1× hilfreich
BlueNetThemenstarter
bearbeitet #3
HalloODA* Art 27 Absatz 7 steht:

dann besagt Buchstabe c.:

Antwort: Alle 3 Diensttage sind anrechenbar! Ein allgemeiner Urlaub ist befohlen und daher anrechenbar.

*Laut MDV:

Grundausbildungsdienst: GAD => RS, KS

Fortbildungsdienst der Truppe: FDT => "WK"...
Danke für die schnelle Antwort.

So es ist wahrscheinlich, dass ich am Freitag Abend im allgemeine Urlaub lassen wird, und ich werde am Montagabend zurück müssen, und es wird als eine "normal" allgemeine Urlaub zählen werden (und nicht längerer allgemeine Urlaub, die nicht zählbar ist).

Vielen Dank noch einmal für die Erklärung.

#4
HalloODA* Art 27 Absatz 7 steht:

dann besagt Buchstabe c.:

Antwort: Alle 3 Diensttage sind anrechenbar! Ein allgemeiner Urlaub ist befohlen und daher anrechenbar.
Für den konkreten Fall mag das stimmen, kann aber pauschal so nicht gesagt werden.

Die Ziff. 27 bezieht sich auf die Sonderregelungen für allgemeinen Urlaub im Kapitel 1.6.2 GAD.

Bei einem FDT kann alles ganz anders aussehen. Letztes Jahr zum Beispiel hatte ich in meinem FDT über die Ostern allgemeinen Urlaub, während mein Bruder in einem anderen Trp Kö auf Übung war.

#5
Für den konkreten Fall mag das stimmen, kann aber pauschal so nicht gesagt werden.Die Ziff. 27 bezieht sich auf die Sonderregelungen für allgemeinen Urlaub im Kapitel 1.6.2 GAD.

Bei einem FDT kann alles ganz anders aussehen. Letztes Jahr zum Beispiel hatte ich in meinem FDT über die Ostern allgemeinen Urlaub, während mein Bruder in einem anderen Trp Kö auf Übung war.
Bin ich mit dir einverstanden. "[...]ist wie folgt zu gewähren[...]" also ist der Normalfall, dass es diese Feiertage so gehandhabt werden müssen. Dann gibt es Ausnahmen, die in Artikel soundso besagt, dass bestimmte Formationen, vor allem mit erhöhter Bereitschaft, Feiertage anders frei haben und man beim FSTA nachfragen muss...

BlueNetThemenstarter
#6
Bei einem FDT kann alles ganz anders aussehen. Letztes Jahr zum Beispiel hatte ich in meinem FDT über die Ostern allgemeinen Urlaub, während mein Bruder in einem anderen Trp Kö auf Übung war.
In diesem Fall, was es mich interessiert, es ist nicht ob in diesen Tagen werde ich "im Einsatz" oder zu Hause sein, aber wenn diese Tage sind als Diensttage gezählt oder nicht.

#7
Bin ich mit dir einverstanden. "[...]ist wie folgt zu gewähren[...]" also ist der Normalfall, dass es diese Feiertage so gehandhabt werden müssen. Dann gibt es Ausnahmen, die in Artikel soundso besagt, dass bestimmte Formationen, vor allem mit erhöhter Bereitschaft, Feiertage anders frei haben und man beim FSTA nachfragen muss...
Naja, mein Bruder ist in einer Pz Kp eingeteilt ohne erhöhte Bereitschaft. Der Grund für die "Streichung" der Feiertage war, dass sonst zu wenig Zeit für das ganze Programm zur Verfügung gestanden hätte.

Ebenfalls macht für mich dieser Artikel keinen Sinn:

Anrechnung von Wochenenden zwischen zwei Ausbildungsdiensten1 Werden zwei Ausbildungsdienste lediglich durch ein Wochenende unterbrochen, so wird dieses wie folgt an die Ausbildungsdienstpflicht angerechnet:

a. mit zwei Diensttagen bei normalen Wochenenden;

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20021825/index.html#a13
Wenn ich also nach abgeschlossener RS gleich einen FDT bei einer anderen Einheit leiste, wird mir das Wochenende angerechnet? Dasselbe wenn ich 2 FDT nacheinander bei verschiedenen Einheiten leiste? Kommt in der Praxis wohl kaum vor, wäre aber möglich.

Da es jedoch nichts mit der Fragestellung zu tun hat, muss das hier nicht diskutiert werden :) .

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