Zwang zum Weitermachen, trotz Arbeitsvertrag

ritupik

Neuer Benutzer
18. Aug. 2011
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Hallo zusammen

Die Frage ist recht kurz: Kann ich zum weitermachen gezwungen werden, wenn ich nach dem Erfüllen der Dienstpflicht (also Ende von DD) einen Arbeitsvertrag habe.

Muss am 31.10.11 als Sani nach Airolo (wer noch???) und mache dann DD (in Windisch). Danach möchte ich mit einer Lehre beginnen, da ich es am Gymnasium leider nicht geschafft habe.

Danke und Gruss

ritupik

 
und dann kann es sein, dass ich noch ein Jahr verliere? Sowas darf doch nicht sein...!

 
Da du am 31.10 einrückst würdest du sowieso eine ganze Woche zu spät mit der Lehre beginnen wenn du normalen DD Dienst machst.

Bei einer Lehre ist dies wohl nicht weiter schlimm, die Schule meiner bestrebte Weiterbildung hat mich allerdings schon darauf hingewiesen dass die ersten zwei Wochen relativ wichtig sind.

Deshalb lasse ich den Militärdienst einfach mal auf mich wirken und sofern ich den Vorschlag zum Weitermachen erhalte entscheide ich spontan. Als DD den Wachmeister absolvieren würde mir den Vorteil bringen dass ich vor der TS noch ein wenig Zeit habe um zu reisen bzw. mich wieder in den Arbeitsalttag einzugewöhnen. Und nicht gleich mitten in der Arbeits- plus Schulungsalltag hereinzuplatzen.

Deshalb entscheide ich sofern "eine höhere Macht" will das ich weitermache relativ spontan aus dem Bauch raus. :lol: Zumindest theoretisch...

Sofern ich richtig informiert bin braucht man für den Of sowieso einen Berufs- oder Gymnasiumabschluss. Daher könnten sie dich nur zu 130 bzw. 200 weiteren Tagen Dienst verpflichten :lol:

 
Nachtrag: Am Infotag und an der Aushebung wurde uns mehrmals gesagt dass die Erstausbildung priorität hat. Falls du tatsächlich auf "der Liste" bist, hast du schonmal ein gutes Argument um nicht weiterzumachen. Sofern du einen Lehrvertrag vorweisen kannst.

bzw. ich entschuldige etwaige Schreibfehler. Ich stehe gerade in einem vollen Zug und drück auf dem Iphone rum^^

 
Nachtrag: Am Infotag und an der Aushebung wurde uns mehrmals gesagt dass die Erstausbildung priorität hat. Falls du tatsächlich auf "der Liste" bist, hast du schonmal ein gutes Argument um nicht weiterzumachen. Sofern du einen Lehrvertrag vorweisen kannst.bzw. ich entschuldige etwaige Schreibfehler. Ich stehe gerade in einem vollen Zug und drück auf dem Iphone rum^^
Haha ja dann danke, dass du das auf dich nimmst, nur um mir zu schreiben. Na dann hoffe ich, dass das als Argument ausreichend ist. Wie lange ist denn die Aushebung bei dir her?

Gruss

 
Nachtrag: Am Infotag und an der Aushebung wurde uns mehrmals gesagt dass die Erstausbildung priorität hat. Falls du tatsächlich auf "der Liste" bist, hast du schonmal ein gutes Argument um nicht weiterzumachen. Sofern du einen Lehrvertrag vorweisen kannst.bzw. ich entschuldige etwaige Schreibfehler. Ich stehe gerade in einem vollen Zug und drück auf dem Iphone rum^^
Wenn ein BM unterschreibt, kann man euch beim Orientierungstag bzw. der Rekrutierung noch soviele Geschichten erzählen!...

Ende

 
Ich sagte ja auch nur dass die Erstausbildung ein Argument sei, ob es angenommen wird ist eine andere Frage :roll:

Oder anders gesagt: "Verstande!"

 
Hey

Die Frage die sich mir gerade stellt ist folgende: Hast du bereits eine Berufslehre oder ähnliches (Kantonsschule, WMS oder ähnlich) abgeschlossen?

Weil wenn nein, verpflichten sie dich nicht.

Hoffe ich mache da keinen Fehler. ;)

Gruss

sergey

 
HeyDie Frage die sich mir gerade stellt ist folgende: Hast du bereits eine Berufslehre oder ähnliches (Kantonsschule, WMS oder ähnlich) abgeschlossen?

Weil wenn nein, verpflichten sie dich nicht.

Hoffe ich mache da keinen Fehler. ;)

Gruss

sergey
Hey

Nein, wie erwähnt, habe ich es am Gymnasium nicht geschafft, und habe somit keinen Schulabschluss.

Ich hoffe, du hast Recht... :)

Danke für deine Antwort.

Gruss

 
HeyDie Frage die sich mir gerade stellt ist folgende: Hast du bereits eine Berufslehre oder ähnliches (Kantonsschule, WMS oder ähnlich) abgeschlossen?

Weil wenn nein, verpflichten sie dich nicht.

Hoffe ich mache da keinen Fehler. ;)

Gruss

sergey
Insofern richtig, weil das Regl QMA vorgibt, das jemand der Weitermachen will, eine abgeschlossene Berufslehre oder eine gleichwertige Schuldbildung vorweisen muss.

Gruss

 
Insofern richtig, weil das Regl QMA vorgibt, das jemand der Weitermachen will, eine abgeschlossene Berufslehre oder eine gleichwertige Schuldbildung vorweisen muss.
Hatte ich das doch richtig im Kopf. ;)

Gruss

 
@ Ritupik:

Da Du keine abgeschlossene Lehre oder eine abgeschlossene Matura oder ähnliches hast, darfst Du nicht weitermachen. Dies ist so vorgeschrieben. Also musst Du dir keine weiteren Sorgen machen. Du kannst somit den DD-Dienst absolvieren und dann mit der Lehre starten.