Scheinbar wurden die Verordnungen angepasst, sodass ein Wechsel zurück in die Armee nun leichter möglich ist:
Wer Zivildienst leistet, kann unter gewissen Voraussetzungen in den Militärdienst wechseln. Einer, der dies getan hat, ist Simon Marti aus dem luzernischen Ufhusen. Der 22-Jährige wird voraussichtlich im Sommer dieses Jahres als Betriebssoldat in die Rekrutenschule einrücken.
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Verordnung ermöglicht Rückkehr
Die Zivildienstverordnung sieht den Wechsel vom Zivildienst in die Armee, wie ihn Simon Marti vollziehen wird, ausdrücklich vor. Dieser ist möglich, sobald die zivildienstpflichtige Person ihren ersten Einsatz ordentlich beendet hat. Sie kann dann ein Gesuch einreichen, welches das Personelle der Armee anschliessend beurteilt. Es besteht jedoch kein Anrecht auf eine Wiedereinteilung.
Wenn ein Bedarf der Armee besteht und der Gesuchsteller noch eine vollständige Rekrutenschule absolvieren und mindestens zwei Wiederholungskurse leisten kann, ist der Wechsel grundsätzlich möglich. Eine Voraussetzung ist jedoch, dass kein Gewissenskonflikt im Zusammenhang mit dem Militärdienst mehr besteht. Wie alle Armeeangehörigen müssen auch die Rückkehrer die medizinischen Anforderungen erfüllen und die Personensicherheitsprüfung bestehen.
Mehrere Wechsel sind möglich
Lange Zeit stand der Wechsel in die Armee nur Zivildienstleistenden offen, die wie Simon Marti noch keinen Militärdienst geleistet haben. Neu sind auch sogenannte Mehrfachwechsel möglich. Dadurch können Armeeangehörige, die während oder nach der Rekrutenschule in den Zivildienst gewechselt haben, später wieder in die Armee zurückkehren. Auch in diesem Fall wird das Gesuch vom Personellen der Armee geprüft und – sofern die Voraussetzungen gegeben sind – bewilligt.