WK verschieben
11 Antworten6'376 AufrufeGestartet von Beerseeker ·
BeerseekerThemenstart
Hallo zusammen.
Ich habe eine Frage bezüglich WK-Verschiebungen.
Ich will nächstes Jahr (2011) eine 6 monatige Reise im Ausland unternehmen.
Da ich zum jetztigen Zeitpunkt keine Ahnung habe, wann der WK in diesem Jahr stattfindet, möchte ich wissen wie ich vorgehen soll?
Mir ist klar, wenn ein WK in dieser Zeit stattfindet, ich eine Verschiebung beantragen muss. Reicht ein "Auslandaufenthalt mit Sprachweiterbildung" aus, um eine Bewilligung zu kriegen?
Gruss Beerseeker
Ich habe eine Frage bezüglich WK-Verschiebungen.
Ich will nächstes Jahr (2011) eine 6 monatige Reise im Ausland unternehmen.
Da ich zum jetztigen Zeitpunkt keine Ahnung habe, wann der WK in diesem Jahr stattfindet, möchte ich wissen wie ich vorgehen soll?
Mir ist klar, wenn ein WK in dieser Zeit stattfindet, ich eine Verschiebung beantragen muss. Reicht ein "Auslandaufenthalt mit Sprachweiterbildung" aus, um eine Bewilligung zu kriegen?
Gruss Beerseeker
Würde mich auch interessieren, genau so gehts mir beim übernächsten WK.
Die Daten der einzelnen Wiederholungskurse sind online zu finden.
Allgemein gilt: Ein Verschiebungsgesuch so früh wie möglich einreichen, und entsprechende Dokumente welche das Ersuchen stützen beilegen!
Allgemein gilt: Ein Verschiebungsgesuch so früh wie möglich einreichen, und entsprechende Dokumente welche das Ersuchen stützen beilegen!
Ich würde mich mal beim Kreis Kommando Deines
Wohnkantons informieren; findest Du auf google.
Was ich weiss, ist, dass Du ab 1Jahr Auslandurlaub beim
zuständigen Kreis Kommando Auslandurlaub beantragen musst.
(Was dann auch heissen würde, das Du deine Ausrüstung abgeben wirst, für die Dauer der Abwesenheit)
Grz
Wohnkantons informieren; findest Du auf google.
Was ich weiss, ist, dass Du ab 1Jahr Auslandurlaub beim
zuständigen Kreis Kommando Auslandurlaub beantragen musst.
(Was dann auch heissen würde, das Du deine Ausrüstung abgeben wirst, für die Dauer der Abwesenheit)
Grz
(Was dann auch heissen würde, das Du deine Ausrüstung abgeben wirst, für die Dauer der Abwesenheit)GrzWillst du mich verarschen? :shock: :?
Warum willst du ein Stgw irgendwo rumstehen haben und bist noch nicht einmal daheim?
Also ich hab kein Problem damit. Zuhause weiss ich wenigstens wo ich das Zeug hab.
@jup
Dies ist eigentlich der Normalfall, ab 1 Jahr musst (solltest) Du Auslandurlaub beantragen, damit sie Deine Schiesspflicht, WK Pflicht stornieren können und die Mil Ausr abgeben.
Wenn Du einfach so ins Ausland abhaust, dann wirst Du von der Verwaltung angeschaut, wie wenn Du in der CH wärst, dementsprechend noch eingeteilt bleibst und wenn Du nicht in den WK einrückst es dementsprechend Konsequenzen haben könnte/wird.
Grz
Dies ist eigentlich der Normalfall, ab 1 Jahr musst (solltest) Du Auslandurlaub beantragen, damit sie Deine Schiesspflicht, WK Pflicht stornieren können und die Mil Ausr abgeben.
Wenn Du einfach so ins Ausland abhaust, dann wirst Du von der Verwaltung angeschaut, wie wenn Du in der CH wärst, dementsprechend noch eingeteilt bleibst und wenn Du nicht in den WK einrückst es dementsprechend Konsequenzen haben könnte/wird.
Grz
BeerseekerThemenstarter
Habe mich bei der Kant. Militärbehörde (BE) informiert. Die konnten die WK Daten für 2011 schon jetzt einsehen. Leider überschneidet sich der WK mit meiner Reise.
Um sicher zu sein, dass das Verschiebungsgesuch bewilligt wird, muss ab 4 Monate Auslandaufenthalt nur noch ein Beweis erbracht werden, dass man in dieser Zeit wirklich im Ausland ist. Für Reisen unter 4 Monate müssen gewichtige Gründe angegeben werden.
Phuu bin ich erleichtert. Schön was ein Anruf alles klären kann... :P
Um sicher zu sein, dass das Verschiebungsgesuch bewilligt wird, muss ab 4 Monate Auslandaufenthalt nur noch ein Beweis erbracht werden, dass man in dieser Zeit wirklich im Ausland ist. Für Reisen unter 4 Monate müssen gewichtige Gründe angegeben werden.
Phuu bin ich erleichtert. Schön was ein Anruf alles klären kann... :P
Habe mich bei der Kant. Militärbehörde (BE) informiert. Die konnten die WK Daten für 2011 schon jetzt einsehen. Leider überschneidet sich der WK mit meiner Reise. Um sicher zu sein, dass das Verschiebungsgesuch bewilligt wird, muss ab 4 Monate Auslandaufenthalt nur noch ein Beweis erbracht werden, dass man in dieser Zeit wirklich im Ausland ist. Für Reisen unter 4 Monate müssen gewichtige Gründe angegeben werden.ANRUF ANRUF ANRUF :D
Phuu bin ich erleichtert. Schön was ein Anruf alles klären kann... :P
Hatten wir das nicht schonmal?
Schön, dass du die Erkentnis hier noch mitgeteilt hast. Wird anderen sicherlich eine Hilfe sein!
Also normalerweise wird einem ja Ende WK mitgeteilt, wann der Nächste sein wird^^.
BeerseekerThemenstarter
Also normalerweise wird einem ja Ende WK mitgeteilt, wann der Nächste sein wird^^.Ja das ist klar. Jedoch nicht der Übernächste.
Eine Reise von einem halben Jahr will ich planen können und dies nicht erst 2 Monate vor Reisebeginn.
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