Gerne würde ich eine allgemeine Frage zur Dienstverschiebung bzgl. WK stellen (ich habe hierzu im Internet keine genaueren Angaben gefunden). Anhand von folgendem Szenario möchte ich es erklären:
Nehmen wir an, jemand reicht ein WK-Dienstverschiebungsgesuch ein und für seine priorisierten Daten (im Gesuch) gibt es keine Möglichkeit ihn einzuteilen.
1. Muss nun diese Person einfach nächstes Jahr in das WK einrücken?
Und falls ja:
2 Gibt es die Möglichkeit, dass diese Person ihr WK-Dienstverschiebungsgesuch zurückziehen kann, um doch noch an den ursprünglichen WK-Daten den Dienst zu leisten (weil die Person sich z.B. denkt «lieber das Jahr, als es nach hinten zu verschieben»)?
DDanke für Antworten im Voraus
Nehmen wir an, jemand reicht ein WK-Dienstverschiebungsgesuch ein und für seine priorisierten Daten (im Gesuch) gibt es keine Möglichkeit ihn einzuteilen.
1. Muss nun diese Person einfach nächstes Jahr in das WK einrücken?
Und falls ja:
2 Gibt es die Möglichkeit, dass diese Person ihr WK-Dienstverschiebungsgesuch zurückziehen kann, um doch noch an den ursprünglichen WK-Daten den Dienst zu leisten (weil die Person sich z.B. denkt «lieber das Jahr, als es nach hinten zu verschieben»)?
DDanke für Antworten im Voraus