WES abgelehnt - Offizielles Schreiben?

max123

New member
30. Mai 2021
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Hallo zusammen 

Mir wurde ein Wes abgelehnt wegen einem Eintrag im Strafregister. Da es nichts mit Gewalt zu tun hat, möchte ich diesen Entscheid anfechten.  

Ich wurde zu einem Gespräch bei meiner Wohngemeinde eingeladen und sie haben mir einfach gesagt, dass es wegen dem Eintrag nicht geht.

Bisher habe ich leider nichts schriftliches erhalten und weiss nicht an welche Stelle ich mich wenden soll. 

Ist es üblich, dass man ein offizielles Schreiben bekommt wenn man abgelehnt wird, wo auch der Grund drauf steht.

 
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Ja, Du kannst auf jeden Fall eine anfechtbare Verfügung verlangen. Falls Sie Dir das nicht geben wollen, müsstest Du rechtlich dagegen vorgehen, dazu würdest Du aber sinnvollerweise einen Anwalt beiziehen. Wer Dir evtl. weiterhelfen kann, wäre ProTell.

 
Es muss nichts mit Gewalt zu tun haben es können auch Zweifel bei der Verantwortung ein Grund sein. 

Z.b einen Eintrag wegen Fahren mit Alkohol über 0.4 mg/l. Wenn jemand keine Verantwortung übernehmen kann in Bezug auf Alkohol und Autofahren, wieso soll er dann mit einer Waffe keine Gefahr darstellen?

Ohne den Grund des Eintrages zu kennen, ist eine Einschätzung schwierig. Vielleicht erhälst du zu Recht keinen WES, vielleicht auch nicht.

Ich würde dem Vorschlag von Libero folgen.

 
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Auch wenn der Beitrag schon etwas älter ist: 

  • Wie Bueller sagt muss der Eintrag nichts mit Gewalt zu tun haben. Betäubungsmitteldelikte, schwere Verkehrsregelverletzungen, Vermögensdelikte (Betrug, Diebstahl, Veruntreuung etc.), Urkundendelikte etc. können alles Gründe sein den Antrag für einen WES abzulehnen.. 
  • Wenn nicht unbedingt notwendig sollte davon abgesehen werden einen WES zu beantragen wenn ein Eintrag vorhanden ist. Auch wenn man schon Waffen besitzt! Denn diese können uU eingezogen werden (liegt dann im ermessen dr KaPo, ist aber ein PITA) -> e.g., weck keine schlafenden Hunde
Falls du wirklich einen WES brauchst (bsp. weil du eine neue Waffe für die Teilnahme an Schiesswettbewerben brauchst) nimm das Geld in die Hand und mach das mit der Hilfe eines Anwalts (von Beginn weg und nicht erst wenn der Antrag abgelehnt wurde). ProTell kann dir da wohl sicher entsprechende Kontakte geben.

Disclosure: Ich hatte vor langer Zeit innerhalb von 1.5 Jahren zwei selbstverschuldete Verkehrsunfälle (1x in den Graben gerutscht bei starkem Schneefall, 1x eingeschlafen die Leitplanke gestreift). Trotz einer bestehender bedingter Strafe wurde die zweite Strafe ebenfalls bedingt ausgesprochen. Mein Stgw. könnte ich dann trotzdem übernehmen; das war allerdings ein ziemlicher Papierkrieg und hätte ohne Anwalt wohl nicht geklappt.