Wehrersatzpflich im Studium

PHX1209

Member
02. Juni 2020
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Ich habe eine Frage wegen der Wehrersatzpflicht. Ich weiss, dass wenn man als doppelt untauglich eingestuft wird, man 11 Jahre lang 3% (mind 400.-) von seinem Jahreseinkommen als Steuer bezahlen muss. So viel ich weiss, beginnen diese 11 Jahre sobald man 20 ist und enden nach 11 Abgaben oder spätestens nach dem 37. Lebensjahr.

Wie läuft das dann während dem Studium wenn man nur wenige Einnahmen hat? Kann man sich sozusagen einige Jahre hoher Zahlung ersparen oder gelten die 11 Jahre erst nachdem man seinen vollen Loh verdient.

Danke für hilfreiche Antworten

 
Ich habe eine Frage wegen der Wehrersatzpflicht. Ich weiss, dass wenn man als doppelt untauglich eingestuft wird, man 11 Jahre lang 3% (mind 400.-) von seinem Jahreseinkommen als Steuer bezahlen muss. So viel ich weiss, beginnen diese 11 Jahre sobald man 20 ist und enden nach 11 Abgaben oder spätestens nach dem 37. Lebensjahr.

Wie läuft das dann während dem Studium wenn man nur wenige Einnahmen hat? Kann man sich sozusagen einige Jahre hoher Zahlung ersparen oder gelten die 11 Jahre erst nachdem man seinen vollen Loh verdient.

Danke für hilfreiche Antworten
Wenn ich mich nicht irre, hast du dir deine Frage bereits selber beantwortet und zwar mit "mind. 400.-".

SR 661 Artikel 3
1Die Ersatzpflicht beginnt frühestens am Anfang des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 19. Altersjahr vollendet. Sie dauert längstens bis zum Ende des Jahres, in dem er das 37. Altersjahr vollendet.

2 Für Ersatzpflichtige nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a, die keinen Zivilschutzdienst leisten, beginnt die Ersatzpflicht im Jahr, das auf die Rekrutierung folgt. Sie dauert elf Jahre.

Somit kann die Abgabe frühestens ab dem 20. Lebensjahr starten, allerdings startet diese erst nach der Rekrutierung und der UT-Stempelung. Also wenn du erst mit 21 an die Rekrutierung gehst, startet es ab dem darauffolgenden Jahr. Und wie du richtig gesagt hast dauert sie 11 Jahre.

Zu deiner zweiten Frage bezüglich des Studiums. In dieser Zeit zahlst du lediglich den Mindestbetrag und kommst so um die "hohen Zahlungen" herum.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
Lg


 
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Wenn ich mich nicht irre, hast du dir deine Frage bereits selber beantwortet und zwar mit "mind. 400.-".

SR 661 Artikel 3
1Die Ersatzpflicht beginnt frühestens am Anfang des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 19. Altersjahr vollendet. Sie dauert längstens bis zum Ende des Jahres, in dem er das 37. Altersjahr vollendet.

2 Für Ersatzpflichtige nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a, die keinen Zivilschutzdienst leisten, beginnt die Ersatzpflicht im Jahr, das auf die Rekrutierung folgt. Sie dauert elf Jahre.

Somit kann die Abgabe frühestens ab dem 20. Lebensjahr starten, allerdings startet diese erst nach der Rekrutierung und der UT-Stempelung. Also wenn du erst mit 21 an die Rekrutierung gehst, startet es ab dem darauffolgenden Jahr. Und wie du richtig gesagt hast dauert sie 11 Jahre.

Zu deiner zweiten Frage bezüglich des Studiums. In dieser Zeit zahlst du lediglich den Mindestbetrag und kommst so um die "hohen Zahlungen" herum.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
Lg
War hilfreich, vielen Dank :)