Waffengebrauch nach RS

Janöd

Member
06. Dez. 2020
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Guten tag mitenand, ich habe jetzt die rs abgschlossen, darf ich mit meinen Stgw 90 privat schiessen gehen? Wenn ja was sind die regeln? Kann mir jemand helfen? 
 

danke 

 
Ja, darfst du. Es gelten das Waffengesetz (wichtig ist hier eigentlich nur Art. 28, dass Wf und Mun getrennt transportiert werden muss) und die Regeln des jeweiligen Schiessstands.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ja, darfst Du. Die Regeln richten sich nach dem Waffengesetz. Kurz gesagt: Schiessen ist nur in kantonal zugelassenen Schiessständen erlaubt. Du kannst also z.B. in einem Schützenverein 300m schiessen, oder in einem Unteroffiziersverein an Schiessübungen teilnehmen. Grundsätzlich könntest Du auch in einem privaten Schiesskeller schiessen, meisten sind dort aber keine Langwaffen zugelassen (da die Anlage sonst zu fest "leidet").

Alle meine Aussagen ohne Gewähr, die genauen Regeln siehst Du im Waffengesetz.

 
Ich vermisse hier noch zwei essentielle Infos:

Vollauto und auch 3er Serie zu schiessen ist per Gesetz verboten.

Und neben dem Waffengesetz gelten immer noch die 4 Sicherheitsregeln sowie die zusätzlichen Regeln des Schiesskeller oder Schiessstand.

 
Jein, verboten ist nicht gleich unmöglich. Das ist so eine schweizer Eigenheit. Über die 4 Sicherheitsgrundregeln müssen wir hier eigentlich nicht diskutieren, wer diese nach einer RS nicht anwenden kann, dem gehört auch keine Waffe anvertraut. Dass die Regeln des jeweiligen Schiesskellers befolgt werden ist auch selbstverständlich.

Ich weiss, viel blabla, aber so ist es nunmal.

Ich weiss nicht in welcher Gegend der Thread-Ersteller wohnt, aber z.B. in Weinfelden könnte er problemlos mit seinem Sturmgewehr schiessen. Anmelden, Strafregisterauszug und ID zeigen, bezahlen und los gehts. Munition ist so eine Sache, da man aus einer Armeewaffe eigentlich nur Armeemunition verschiessen darf, und die bekommt man nunmal nur auf 300m Ständen, und nicht zum mit nach Hause nehmen. Allerdings funktioniert in einem Stgw 90 auch alle andere 5,56mm Munition, und die gibts überall. Vollauto wäre theoretisch, zumindest mit privaten Sammlerwaffen und entsprechender kantonaler Ausnahmebewilligung (sowohl zum Besitz als auch die Schiessbewilligung für den entsprechenden Tag) möglich.