Waffenerwerb - Kantonal / National?!

AuroraCalm
Premium Schlaf-App

Dein Abend
gehört dir.

Timer, sanfter Wecker & adaptive Klänge für iPhone, iPad & Apple TV.

7 Tage gratis testen
Danach CHF 3 / Monat
AuroraCalm Apple TV
AuroraCalm
Apple TV

Der grosse Bildschirm schläft mit.

7 Welten. Immersiver Schlaf auf Apple TV.

Gratis testen
CHF 3 / Monat
AuroraCalm Welten
7 Handgefertigte Welten

7 Welten.
Jede Nacht
anders.

Generativ. Fotorealistisch. Basierend auf Schlafforschung.

7 Tage gratis testen
Danach CHF 3 / Monat
AuroraCalm Klänge
Generative Audio

Stille, die
sich anfühlt.

Dein Gehirn hört auf zu denken. Dein Körper erholt sich.

7 Tage gratis testen
Danach CHF 3 / Monat

Khrish

Erfahrener Benutzer
29. Okt. 2009
1.128
53
49
36
Moin,

ich hab da mal ne Frage : ist der Waffenerwerb - National oder Kantonal geregelt?!

Ich habe meinen Antrag vor längerer Zeit abgegeben um meinen Waffenerwerbsschein zu erhalten.

Nun fragte mich ein Kollege, wie er das genau machen müsse, um an ein Gewehr zu gelangen.

Habe ich ihm gesagt : füll das Formular aus, reiche es zusammen mit ID Kopie und Strafregisterauszug.

Nun teilte er mir mit, er werde noch für ein Gespräch eingeladen..

Er ist Schweizer, hat aber einen Ausländischen Namen - kann dies Grund dafür sein?!

Er wohnt im KT. Luzern ich im KT. Solothurn

Danke für die Antworten.

 
Kantonal (Antrag geht ja an die Polizeidienststelle des Wohnkantons).

Ja, kann ein Grund sein.

 
genau...

Das Waffenregister wird dann allerdings National (auf Bundesebene) geführt. Datenbank wird vom Bundesamt für Polizei (fedpol) verwaltet. (Art. 32 ff WG)

Gruss

 
Der Waffenerwerb ist für Personen aus diversen Staaten untersagt...

Ich weiss jedoch nicht, wie es ist, wenn man eingebürgert ist / wurde.

Gruz

 
Der Waffenerwerb ist für Personen aus diversen Staaten untersagt...Ich weiss jedoch nicht, wie es ist, wenn man eingebürgert ist / wurde.
Laut Gesetz ist es beispielsweise Bürgern aus Serbien nicht gestattet Waffen zu erwerben oder zu besitzen.

Bei mir als Doppelbürger (Schweiz/Serbien), war es jedoch kein Problem.

 
Der Waffenerwerb ist für Personen aus diversen Staaten untersagt...Ich weiss jedoch nicht, wie es ist, wenn man eingebürgert ist / wurde.

Gruz
Der Erwerb, der Besitz, das Anbieten, das Vermitteln und die Übertragung von Waffen, wesentlichen oder besonders konstruierten Waffenbestandteilen, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteilen sowie das Tragen von Waffen und das Schiessen mit Feuerwaffen sind Angehörigen folgender Staaten verboten:

- Albanien

- Algerien

- Bosnien und Herzegowina

- Kosovo

- Kroatien

- Mazedonien

- Montenegro

- Serbien

- Sri Lanka

- Türkei

 
Der Thread kann geschlossen werden meine Frage wurde ja beantwortet, ich habe von second6 eine Antwort bekommen. Danke.