Waffe transportieren wenn ich nicht die Waffe besitze.

HatschiBubu

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17. Aug. 2022
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Hoi zäme

Ich bin 16 Jahre alt, mein Vater hat einen Karabiner 31. Ich bin in einem Schützenverein, mein Vater nicht. Der Karabiner ist auf ihn eingetragen. Nun würde ich gerne mit diesem Karabiner schiessen gehen im Schiessstand. Munition bekomme ich im Schützenverein. Meine Frage nun: Darf ich, als 16-jähriger, den Karabiner meines Vaters zum Schützenhaus transportieren? Mein Vater würde es mir erlauben den Karabiner mitzunehmen.

Freue mich auf alle Antworten!

 
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Gemäss Waffengesetz darfst du als U18-jähriger eine Schusswaffe weder im Besitz (= du hast die Waffe) noch im Eigentum (= dir gehört die Waffe) haben.

Folglich darfst du die Waffe auch nicht ohne Begleitung deines Vaters in den Schützenverein mitnehmen.

 
Macht für die Fragestellung keinen Unterschied, aber die Antwort von Teutonnen stimmt so nicht ganz.

Leihsturmgewehre dürfen Jungschützinnen und Jungschützen, die das 17. Altersjahr vollendet haben, nur ohne Verschluss zur Aufbewahrung überlassen werden.

Quelle: Arbeitshilfe 27.031 dfi Merkblatt Jungschützenkurse

Ab dem 17. Geburtstag ist es also erlaubt eine Waffe ohne Verschluss zu transportieren.

 
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Nein, meine Aussage ist immer noch korrekt. Jungschützenkurse laufen unter dem Schiesswesen Ausser Dienst und somit unter dem Militärgesetz, welches beim OP aber nicht zur Anwendung kommt - für ihn gilt hier das normale WG und die WV.

 
Hoi zäme

Ich bin 16 Jahre alt, mein Vater hat einen Karabiner 31. Ich bin in einem Schützenverein, mein Vater nicht. Der Karabiner ist auf ihn eingetragen. Nun würde ich gerne mit diesem Karabiner schiessen gehen im Schiessstand. Munition bekomme ich im Schützenverein. Meine Frage nun: Darf ich, als 16-jähriger, den Karabiner meines Vaters zum Schützenhaus transportieren? Mein Vater würde es mir erlauben den Karabiner mitzunehmen.

Freue mich auf alle Antworten!
Ganz richtig darfst du den Karabiner nicht ohne deinem Vater transportieren und auch nicht mit dem Karabiner im Schiessstand schiessen. Der Besitzer der Waffe muss immer dabei sein. 

 
Ergänzend zu den korrekten Antworten von @Teutonnenund @Djork (@studys Antwort ist nur auf das im JS Kurs abgegebene Sturmgewehr 90 anwendbar):

Das Schweizer Waffengesetz kennt in diesem Sinne kein "Ausleihen" einer Waffe. Möchtest du, wenn du 18 bist, die Waffe(n) deines Vaters ausleihen, so musst du diese im Sinne des Waffengesetzes erwerben. Für den Karabiner31 müsstet ihr also einen Vertrag machen bei jeder Ausleihe und eine Kopie davon an die Polizei schicken.

Dein vater muss bis du 18 bist also dabei sein, nacher kaufst du dir am besten deinen eigenen ;)