Waffe offen transportieren

borueti

Neuer Benutzer
17. Juni 2014
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Hallo zusammen.

Habe gestern eine AK-47 bei meinem Büchsenmacher erworben. Als ich ihn nach e iner Tasche für transport zum Auto fragte meinte er, ich könne die Waffe auch offen bis zum auto tragen. Als ich ihn fragte, ob die Waffe bein trabsport nicht verdeckt sein müsste meinte er "nein, sonst müsste ja jeder Soldat seine Waffe bei der Heimreise verstecken.

Bin dann also mit der AK47 in der Hand mitten durch die Stadt zum Auto gelaufen.

Kann mir hier jemand bestätigen, dass die Private Waffe bein trabsport nicht verdeckt sein muss? (Waffentragschein nicht vorhanden. Es geht um den tranaport)

Munition getrennt ist klar.

Vielen dank

 
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Ja bitte verzeih mir, habe den Thread über das Handy eröffnet und hatte nur noch 3% Akku.

Ich habe bis anhin immer geglaubt, das würde unter Erregung öffentlichen Ärgernisses fallen.

Heisst also wenn ich künftig mit meiner Waffe den Schiesskeller besuchen möchte kann ich sie einfach offen mit in den Bus nehmen?

Finde ich verrückt.

 
Art. 28Transport von Waffen1 Keine Waffentragbewilligung ist erforderlich für den Transport von Waffen, insbesondere:

a.

von und zu Kursen, Übungen und Veranstaltungen von Schiess-, Jagd- oder Soft-Air-Waffen-Vereinen sowie von militärischen Vereinigungen oder Verbänden;

b.

von und zu einem Zeughaus;

c.

von und zu einem Inhaber oder einer Inhaberin einer Waffenhandelsbewilligung;

d.

von und zu Fachveranstaltungen;

e.

bei einem Wohnsitzwechsel.

2 Beim Transport von Feuerwaffen müssen Waffe und Munition getrennt sein.
http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19983208/index.html

so wie ich das verstehe ist es also durchaus erlaubt sich damit in den bus zu setzten, sofern du einen der oben genannten gründe glaubhaft machen kannst

 
Ja ist erlaubt die Waffe offen zu transportieren. Wenn ich immer mit dem Fahrrad zum Stand fahre habe ich das Stgw meistens auch einfach auf dem Rücken... Es kam sogar schon öfters vor, dass die Polizei eine Weile hinter mit herfuhr ohne irgendwas zu sagen. Da also kein Problem. Nun ist das aber ein Stgw 90 und keine AK. erlaubt ist es zwar aber wundere dich bitte nicht, wenn es plötzlich ein grösseres Polizeiaufgebot gibt! Je nach dem, wo du wohnst, halte ich das sogar für sehr wahrscheinlich und damit tust du weder dir noch der Schützengemeinde einen Gefallen. Des weiteren wirst du wahrscheinlich heimlich Fotografiert, nach dem Motto: Guck mal der hat ne AK...

Also tu allen den Gefallen und pack sie irgendwie ein. Auch wenn es nur ein Plastiksack oder eine Sporttasche ist...

 
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Läuft eine AK nicht unter "automatische Waffe"? Diese sind doch verboten. Oder ist die Automatikfunktion ausgebaut?

 
Läuft eine AK nicht unter "automatische Waffe"? Diese sind doch verboten. Oder ist die Automatikfunktion ausgebaut?
Es gibt auch Halbauto AK's. Dass sie als Halbautomat zählt, muss sie zwingend als Halbautomat gebaut worden sein. Wenn sie von einem Vollautomat umgebaut wurde, zählt sie immer noch als Vollautomat und ist somit verboten. (Mit Ausnahmebewilligung erwerbbar) Dies als Info, für den Verkauf unter Privaten.

Bei den Ordonanzwaffen besteht hier eine Ausnahme. Diese wären ja eigentlich auch umgebaute Vollautomaten. Wenn man aber Änderungen vornimmt, wie z.B. Lauf kürzen bei einem 57er (Wofür man auch eine Ausnahmebewilligung braucht) gilt die Waffen nicht mehr als Ordonanzwaffen und ist somit wieder ein Vollautomat, mit welchem man nicht schiessen darf!

 
Ich persönlich transportiere jetzt schon seit 8 Jahren meine Waffe zum Schützenhaus. Zu Anfangszeiten mit dem Velo oder Töffli einfach auf dem Rücken. Dann aber in den Kofferraum des Autos. Von dem Standpunkt her keine Probleme. Aber ich wäre jetzt nie auf die Idee gekommen eine Waffe einfach so in einem Bus oder Zug zu transportieren. Erlaubt ist es ja offensichtlich, aber ein ungewohntes Bild ist es ja auch. Ich sehe eigentlich nie jemand ausser Militär mit Waffen durch den Bahnhof laufen...

 
Also laut Schützenmeister (der sollte es ja nun wirklich wissen), ist es so, dass Gewehre offen getragen werden dürfen. Bei Pistolen ist es allerdings so, dass diese in einem Behälter zu transportieren sind. Als Behälter kann alles vom Waffenkoffer über Holster bis zum Plastiksack verwendet werden. Die Pistole muss dann bis im Schiessläger (heisst das bei der Pistole anders?) in diesem Behälter sein und darf erst dort herausgenommen werden.

Lange Rede, kurzer Sinn: Du darfst mit offener AK rumlaufen.

Gruss

Militärbiscuit

 
Hier muss einfach zwischen ordonanz waffe und rest der waffen unterschieden werden..

Ich selbst bin im besitz mehrer schusswaffen und darf diese nicht einfach so in eine schiessanlage offen transportieren (gem aussage KaPo).

Und prinzipiell kann mann jede waffe als einzellschusswaffe haben mit dem nötigen umbau natürlich.

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Und prinzipiell kann mann jede waffe als einzellschusswaffe haben mit dem nötigen umbau natürlich.
Das schon aber der Umbau bringt nichts, da eine zum Halbautomaten umgebaute Seriefeuerwaffe immer noch als Seriefeuerwaffe gilt. Dies weil der Umbau wieder zurück sich wahrscheinlich ziemlich einfach gestaltet. Wobei man anmerken muss, dass es auch bei vielen Halbautomaten möglich wäre... (Absatz 2 Art. 5 Buchstabe a http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19983208/index.html

@boureti

Pack das Ding einfach irgendwie ein. Ich bin absolut für den freien Waffenbesitz aber auch ich würde die Polizei rufen, wenn jemand mit einer AK47 in den Bus/Zug steigt!!! Und wenn wegen dir irgendeine SE/IE ausrückt, wird das für dich ziemlich ärgerlich! Ganz zu schweigen von den Kosten!

Wenn du aber ums Verrecken mit dem Ding offen herumlaufen willst, dann ruf bei deinem Waffenbüro an und frag nach! Achtung: Wenn der Stand in einem anderen Kanton als dein Wohnkanton ist, dann ist es noch viel weniger ratsam mit der Kanone draussen rum zu rennen!

 
Geh zum waffenmech, lass sie umbauen und lass sie von der polizei abnehmen und funktioniert

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Dass es funktioniert, dass man eine Seriefeuer-Waffe beim Waffenmech zum Halbautomaten umbauen lassen kann, ist so.

Jedoch heisst es im Aktuell geltenden Schweizer Waffengesetz (WaffG) 08:

2. Abschnitt: Allgemeine Verbote und EinschränkungenArt. 58 Verbote im Zusammenhang mit Waffen, Waffenbestandteilen und Waffenzubehör

1 Verboten sind die Übertragung, der Erwerb, das Vermitteln an Empfänger und

Empfängerinnen im Inland sowie das Verbringen in das schweizerische Staatsgebiet

von:

a. Seriefeuerwaffen und zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebauten Seriefeuerwaffen

sowie ihren wesentlichen und besonders konstruierten Bestandteilen;

b. militärischen Abschussgeräten von Munition, Geschossen oder Flugkörpern

mit Sprengwirkung sowie von ihren wesentlichen Bestandteilen;

c. Messern und Dolchen nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c;

d. Schlag- und Wurfgeräten nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d, mit Ausnahme

der Schlagstöcke;

e. Elektroschockgeräten nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe e;

f. Waffen, die einen Gebrauchsgegenstand vortäuschen, sowie ihren wesentlichen

Bestandteilen;

g. Waffenzubehör.

2 Verboten ist der Besitz von:

a. Seriefeuerwaffen und Abschussgeräten nach Absatz 1 Buchstabe b sowie

ihren wesentlichen und besonders konstruierten Bestandteilen;

b. Feuerwaffen, die einen Gebrauchsgegenstand vortäuschen, sowie ihren

wesentlichen Bestandteilen;

c. Granatwerfern nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c.

3 Verboten ist das Schiessen mit:

a. Seriefeuerwaffen;

b. Abschussgeräten nach Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe

c;

c. Feuerwaffen an öffentlich zugänglichen Orten ausserhalb der behördlich

zugelassenen Schiessanlässe oder ausserhalb von Schiessplätzen; erlaubt

sind jedoch das Schiessen an nicht öffentlich zugänglichen und entsprechend

gesicherten Orten und das jagdliche Schiessen.
Du benötigst also nach wie vor eine Sondergenehmigung für das Ding

 
Ich habe vor den Jungschützenkurs zu absolvieren, kann ich da einfach das Stgw 90 (ohne verschluss) auf den Rücken binden und mit dem Mofa nach hause fahren?

 
Ja das ist erlaubt. Aber sorry ich finde das Waffengesetz sehr komisch geregelt. Ein Sturmgewehr ,Ak, etc darf offen getragen werden. Aber eine Softair Waffe wiederum nicht. Ist nur meine Meinung;)

 
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Wie kommst du darauf, dass Softairs verdeckt transportiert werden müssen?

Im Waffenrecht finde ich dazu keine Unterscheidung zwischen Schuss- und Softairwaffen.

1 Keine Waffentragbewilligung ist erforderlich für den Transport von Waffen, insbesondere:


a.


von und zu Kursen, Übungen und Veranstaltungen von Schiess-, Jagd- oder Soft-Air-Waffen-Vereinen sowie von militärischen Vereinigungen oder Verbänden;

 
Softair Waffen dürfen nicht offen getragen werden.

Bei meinem Kaufvertrag habe ich dieses Blatt erhalten.

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Meines Wissens ist nur das offene Tragen des Stgw 90 erlaubt. Alles weitere muss verpackt und nicht sichtbar transportiert werden. so mein Wissensstand gem. dem aktuellen Waffengesetz.

So oder so spielt es letztendlich aber keine Rolle. Es ist zu empfehlen die Waffe verpackt und nicht als solche erkennbar zu transportieren, da in der heutigen Zeit Waffen und auch Waffenbefürworter im allgemeinen nicht gerne gesehen sind und die Menschen sich leicht erschrecken lassen. (s. z.B. Polizeieinsatz in Dübendorf von gestern, 17.12.2019 aufgrund dem hantieren an einer Softair Waffe auf einer Terrasse).

Es gibt nicht nur Preisgünstige, sondern optisch auch durchaus etwas hermachende Waffentragtaschen oder Koffern, die nicht nur einen Sichtschutz bieten, sondern zusätzlich die Waffe vor Kratzern etc. pp. schützen und gleichzeitig einen komfortablen Transport von Magazinen, Zubehör u.ä. ermöglichen. (Munition aber separat. ;)

Lg

 
  • Confused
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