Waffe nach der RS tragen

SanGreni

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18. Apr. 2018
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Habe im Jan. 2018 die RS absolviert als SanSdt und wir besitzen ja die Pist75. 

Darf die Waffe auch in der Freizeit getragen werden zum Eigenschutz? Jetzt als doofes Beispiel bei einer Wanderung? Nur als Beispiel gedacht. Mir ist klar das ich die Waffe z.B zum Schiessstand befördern darf ohne Angst zu haben, aber ob ich sie jetzt auch draussen einfach tragen darf wann ich will.. 

Habe hier im Forum gelesen dass man das darf, aber sobald man entlassen wird vom Dienst, eine Waffenerwebsschein braucht? 

Besten Dank für eure Antworten.

 
Waffengesetz (WG)



Art. 27 Waffentragen


1 Wer eine Waffe an öffentlich zugänglichen Orten tragen oder sie transportieren will, benötigt eine Waffentragbewilligung. Diese ist mitzuführen und auf Verlangen den Polizei- oder den Zollorganen vorzuweisen. Vorbehalten ist Artikel 28 Absatz 1.

[...]


Art. 28 Transport von Waffen



1 Keine Waffentragbewilligung ist erforderlich für den Transport von Waffen, insbesondere:


a. von und zu Kursen, Übungen und Veranstaltungen von Schiess-, Jagd- oder Soft-Air-Waffen-Vereinen sowie von militärischen Vereinigungen oder Verbänden;


b. von und zu einem Zeughaus;


c. von und zu einem Inhaber oder einer Inhaberin einer Waffenhandelsbewilligung;


d. von und zu Fachveranstaltungen;


e. bei einem Wohnsitzwechsel.

2 Beim Transport von Feuerwaffen müssen Waffe und Munition getrennt sein.
Hier das vollständige Gesetz: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19983208/index.html

Und allgemein dürfte zum Waffenrecht diese Broschüre des Fedpol lesenswert sein: https://www.fedpol.admin.ch/dam/data/fedpol/sicherheit/waffen/Broschüre/waffenbroschuere-d.pdf

 
Das Waffengesetz gilt übrigens auch für AdAs. Waffen tragen nur im Dienst. In der Freizeit, nein.

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