Verdienst

Andaz_

Member
18. Juli 2020
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Hallo Allerseits, 

Da ich in der nahen Zukunft meine Militärische Kariere als Durchdiener beginnen werde, und ich im Internet noch keine explizite Antwort auf meine Frage finden konnte, möchte ich diese hier stellen. Und zwar würde mich interessieren wie die Bezahlung mit dem "Beruf" bzw. "Job" zusammenhängt, ich weiß, dass der Verdienstersatz damit zu tun hat, aber inwiefern ?

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit,

Andaz.

 
Es gibt einen EO-Rechner, mit dem du den Erwerbsersatz berechnen kannst: https://www.ahv-iv.ch/de/Sozialversicherungen/Erwerbsersatzordnung-Mutterschaftsentschädigung-EO-MSE/Berechnung-EO

Während der Rekrutenschule erhälst du unabhängig vom vordienstlichen Einkommen 62 Franken pro Tag. Ausnahmen gibt es, falls du Kinder hast.

Während der Durchdienerzeit ("Normaldienst") erhälst du 80% vom vordienstlichen Einkommen. Mindestens 62, maximal 196 Franken pro Tag.

Als Diensttage zählen alle Tage inklusive Wochenenden. Voraussetzung für die 80% ist, dass du vor dem Dienst während mindestens 3 Monaten erwerbstätig warst.

 
dass du vor dem Dienst während mindestens 3 Monaten erwerbstätig warst.
Entschuldigen Sie die Frage, aber Zählt das für mich als Auslandsschweizer auch in Deutschland ? Also ob diese (mindestens) 3 Monate Erwerbstätigkeit auch im Ausland sein können ?

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit,

Andaz.

 
Wahrscheinlich gilt das auch für Auslandschweizer. Ich würde an Deiner Stelle dann aber unbedingt den deutschen Brutto-Lohn angeben (also vor Abzug der Steuern, Versicherung usw.), da Du sonst schlecht fährst. Andererseits hast Du während der Militärzeit kaum Auslagen, Du solltest also im schlechtesten Fall auch mit der minimal-EO durchkommen.

 
Entschuldigen Sie die Frage, aber Zählt das für mich als Auslandsschweizer auch in Deutschland ? Also ob diese (mindestens) 3 Monate Erwerbstätigkeit auch im Ausland sein können ?
Das ist eine gute Frage. Ich habe keine Ahnung. Ich würde bei der Schweizerischen Ausgleichskasse nachfragen. Diese ist für die Auszahlung deines Erwerbsersatzes zuständig (du wirst das Formular, das du jeweils alle 4 Wochen erhälst, dorthin senden müssen). Sie sollten dir also auch sagen könne, wieviel sie dir auszahlen.
https://www.ahv-iv.ch/de/Kontakte/Schweizerische-Ausgleichskasse-SAK