verboten essen in der kaserne bestellen?

chef54

New member
02. Juni 2020
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hey miteinander

wir haben uns essen bestellt weil das abendessen zum kotzen war, wurden dabei erwischt und müssen uns nun per 6ehalber rechtfertigen.

ich habe das dienstreglement gelesen und nirgends gelesen das es verboten ist, sich essen zu bestellen. die kader benehmen sich so als hätten wir jemanden erschossen.

können wir disziplinarisch bestraft werden? hat jemand ähnliche erfahrungen?

freundliche grüsse

 
[SIZE=12pt]Ja ihr könnt disziplinarisch bestraft werden. Es gibt einen Dienstbefehl, welcher neben dem DR und anderen Befehlen, das Verhalten auf Platz regelt. In diesen Befehlen findest du einen Abschnitt, der das unerlaubte Einkaufen bei einer Tankstelle oder an sonstigen Orten (oder wie hier eine Essenslieferung) verbietet. Daher kann der Kadi euch disziplinarisch bestrafen.[/SIZE]

[SIZE=12pt]Am besten seid ihr ehrlich in dem 6.5er und entschuldigt euch. Auch wenn das Essen manchmal zum nicht das Gelbe vom Ei ist, sind solche Sachen zu unterlassen, da es ansonsten grössere Probleme ergibt bei der Planung des Fouriers.[/SIZE]

 
aha oke ja demfall vielleicht eine busse, ja haben den 6ehalber geschrieben mal schauen was es für konsequenzen hat

 
aha oke ja demfall vielleicht eine busse, ja haben den 6ehalber geschrieben mal schauen was es für konsequenzen hat
Wenn es ein Disziplinarverfahren gibt, wäre es wichtig zu wissen, was Du im 6.5er geschrieben hast. Ob nämlich das Bestellen von Essen wirklich verboten ist, ist nicht eindeutig. Es muss explizit so im Dienstbefehl stehen. Den Dienstbefehl findest Du am Anschlagbrett der Kp. Weisst Du, ob der dort angeschlagen ist?

Ich würde Dir folgendes Vorgehen empfehlen:

  • Zuerst gehst Du zum Anschlagbrett der Kp und schaust nach, ob der Dienstbefehl überhaupt dort aufgehängt ist. Wenn Nein, machst Du ein Foto vom Anschlagbrett.
  • Falls er aufgehängt ist, suchst Du Dir heraus, ob das Bestellen von Essen wirklich verboten ist. Wenn nur steht "Mahlzeiten müssen bei der Truppe eingenommen werden",  heisst das noch lange nicht, dass Du Dir nichts zu Essen bestellen darfst, sondern nur, dass Du es bei der Truppe (also in der Kaserne) essen musst.
  • Falls es zu einem Disziplinarverfahren kommt, sagst Du aus, wie die Situation wirklich war (nichts verschweigen). Dann sagst Du aber auch aus, das Du nicht wusstest, das man das nicht machen durfte. Du kannst Dich gerne entschuldigen, falls Du das willst. Falls das "Verbot" nicht im Dienstbefehl steht, sagst Du das auch (z.B. "Ich habe den Dienstbefehl am Anschlagbrett durchgelesen, da steht ja gar nicht, dass das Bestellen von Essen verboten ist. Wenn es doch gar nicht verboten ist, gibt es ja auch keinen Grund für eine Strafe").
  • Am Schluss der Einvernahme im Disziplinarverfahren kommt immer die Frage "wollen sie noch etwas hinzufügen". Wenn es wirklich nicht verboten ist, nochmals darauf hinweisen. Vielleicht fällt Dir auch sonst noch etwas ein, was während der Einvernahme vergessen ging. Jetzt bist Du auf diese Frage vorbereitet.
  • Falls es nicht verboten war, und Du trotzdem eine Strafe bekommst, würde ich dann Einsprache machen (weil keine Strafe ohne gesetzliche Grundlage erlaubt ist).
Als ich Rekrut war, haben wir uns jeweils auch Pizza auf die Wache bestellt. Aber das war halt noch vor eat.ch und ist niemandem aufgefallen...

 
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aha oke ja demfall vielleicht eine busse, ja haben den 6ehalber geschrieben mal schauen was es für konsequenzen hat
Wie @Libero richtig geschrieben hast, solltest du vor allem ehrlich sein. Wenn du aufrichtig und ehrlich mit deinem Kadi redest, wird er sicherlich einlenken und nur eine Verwarnung oder nur eine geringe Strafe aussprechen. Aber such dir wirklich den passenden Ausschnitt heraus und ansosnten frage nach. Meistens steht nicht nur "Mahlzeiten müssen bei der Truppe eingenommen werden", sonder auch wo man und durch wen man verpflegt wird.

Als kleine Anmerkung zu Libero muss ich allerdings sagen, dass nicht nur der Dienstbefehl dies regelt. Es gibt noch diverse andere Reglemente welche solche Sachen festlegen. Aber wie gesagt, sei ehrlich und sage auch, dass du es nicht gewusst hast.

 
Es gibt noch diverse andere Reglemente welche solche Sachen festlegen.
Die diversen anderen Reglemente kenne ich nicht. Kannst Du mir sagen, wo ich das finden würde? Ich glaube nämlich nicht, dass in einem Regl festgehalten ist, dass man sich durch die Truppenküche verpflegen muss. Mit der gleichen Logik dürfte ich dann auch keinen Salami aus dem Fresspäckli essen, wenn mir die Polenta der Truppenküche nicht schmeckt.

Für diese Belange ist immer ein Dienstbefehl zu erlassen, da solche Details nicht in Regl geregelt werden. Vielleicht haben wir hier aber einen VR Experten, der meine Meinung korrigieren kann.

 
Die diversen anderen Reglemente kenne ich nicht. Kannst Du mir sagen, wo ich das finden würde? Ich glaube nämlich nicht, dass in einem Regl festgehalten ist, dass man sich durch die Truppenküche verpflegen muss. Mit der gleichen Logik dürfte ich dann auch keinen Salami aus dem Fresspäckli essen, wenn mir die Polenta der Truppenküche nicht schmeckt.

Für diese Belange ist immer ein Dienstbefehl zu erlassen, da solche Details nicht in Regl geregelt werden. Vielleicht haben wir hier aber einen VR Experten, der meine Meinung korrigieren kann.
Das steht definitiv nicht in einem Reglement. Allerdings habe ich bisher auch noch keinen Dienstbefehl (in der Regel heisst das Ding übrigens "Befehl für den Dienstbetrieb") gesehen, in dem die auswärtige Verpflegung nicht geregelt wäre. Häufig ist es aber sehr vereinfacht formuliert, so dass eigentlich nur der Besuch von Gaststätten verboten ist.

Libero erklärt das ganze sehr gut. Anzumerken wäre allenfalls noch: Erwähne in der Einvernahme, dass du beim Abendessen anwesend warst. Das Abendessen steht im Tagesbefehl und ist damit befohlen.

Und wenn du keine Zeit hast, den ganzen Dienstbefehl zu lesen: In der Einvernahme muss dir der Kadi sagen, was er dir vorwirft. Frage also einfach nach, falls er dir nicht sagt, wogegen du eigentlich verstossen hast. Ausserdem muss diese Information auch in der Disziplinarstrafverfügung (quasi die "Urteilseröffnung") stehen.

 
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Das gute Abendessen mit dem Brot, das so Hart ist das es als Waffe gilt. Schmeckt!

 
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hey miteinander

wir haben uns essen bestellt weil das abendessen zum kotzen war, wurden dabei erwischt und müssen uns nun per 6ehalber rechtfertigen.

ich habe das dienstreglement gelesen und nirgends gelesen das es verboten ist, sich essen zu bestellen. die kader benehmen sich so als hätten wir jemanden erschossen.

können wir disziplinarisch bestraft werden? hat jemand ähnliche erfahrungen?

freundliche grüsse


Hallo Chef54

Ich stimme grundsätzlich mit dem Kammeraden überein, aber:

Sollte es nicht im Dienstbetriebsbefehls stehen oder mündlich gesagt worden sein, könnte Artikel 180a des Militärstrafgesetz angewendet werden.

in diesem steht:

Art. 180 1 Einen Disziplinarfehler begeht, sofern das Verhalten nicht als Verbrechen, Vergehen oder Übertretung strafbar ist, wer:

a. seinen dienstlichen Pflichten zuwiderhandelt oder den Dienstbetrieb stört;                                                                                                                                                               b. öffentliches Ärgernis erregt;                                                                                                                                                                                                                                              c. Grundregeln des Anstands verletzt oder groben Unfug treibt;

Auch steht im Dienstreglement viel über sein persönliches Verhalten und Bedürfnisse.

Somit musst du dir auch die Frage stellen, ob in deinem Falle das bestellen von Pizza den Dienstbetrieb stört.

Ich bin grundsätzlich der Meinung ja. Ich würde mein Verhalten kurz begründen und mache aber bei der Frage "wollen sie noch etwas hinzufügen" mich für die Störung des Dienstbetriebs (was mir erst im nachhinein bewusst wurde) entschuldigen.

Die Strafe muss nicht eine Busse sein aber kann.