Urlaub im WK---> Konflikt mit Wehrpflichtersatzabgabe

zwahle

Benutzer
22. Juli 2010
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Hallo zusammen nun brauche auch ich mal eine gute Antwort. Ich habe im Januar meinen ersten WK. Ich mache zu dieser Zeit eine Schule jeden Donnerstag Nachmittag. Ich habe nun ein Gesuch für Urlaub eingereicht das heisst für die drei Donnerstag. Mein Kadi sagte mir es könne eng werden und das wir eventuel an die Grenzen der Urlaubstage stossen. Ich könnte womöglich nicht genügend Dinsttage erhalten für das Jahr und somit nicht ganz freig gesprochen werden von der Wehrpflichtsersatzabgabe?!

Ich dachte wenn man Urlaub hatt zählt der Tag der An-und Abreise auch zu den Diensttagen (ich würde ja nur am Donnerstag einen halben Tag fehlen) verwechsle ich da was oder wie?

Ist es möglich den Kadi zu fragen ob ich im KvK dabei sein könnte somit hätte ich die Diensttage mit sicherheit?

Besten Dank für schnelle und präzise Antworten.

Gruss zwahle

 
das wäre mal was ganz neues ... sollte imo kein Problem sein .. ist ja nur 1 Nachmittag pro Woche

konnte selber mal jeden Do Abend in einem WK nach Hause da ich Fr/Sa Schule hatte .. musste jedenfalls nix berappen ... waren einfach halt in dem Jahr ein paar Diensttage weniger.

 
Gibts da wohl irgendwelche Reglemente oder irgend was was ich ihm sagen könnte? So gesagt schlagende Beweise ^^

Besten Dank wäre mir jedenfalls auch neu gewesen.

Gruss zwahle

 
Bei uns am Vorbereitungstag wurde auch über das diskutiert.

Der Feldi nahm seine Reglement und da stand drin, der Tag der An- & Abreise werden angerechnet.

Ich werde während den nächsten 4 WK's auch mehrere Tage fehlen, dan muss ich halt einen halben/ganzen WK mehr machen am Ende.

 
Eine neue Weisung besagt, dass jeder Tag im Dienst quasi anrechenbar ist, insbesondere die Reisetage für den pers. Urlaub!

Ansonsten konsultieren die EinhFw oder die Kdt am besten die Dok. 53.200 "Der Einheitsfeldweibel"; Seite 21/22; Arikel 33 Absatz 2-5.

Bestellbar beim BBT.

Gruss