Hey @ all,
Ja, ich habe wieder mal eine Frage, und nein, es bezieht sich nicht auf mich.
Also, folgendes Szenario:
Während der vorletzten Dienstleistung verunfallte (Bandscheibenvorfall) ein Arbeitskollege von mir, worauf er die letzte Dienstleistung nicht antreten konnte.
Folgende Angaben kann ich euch machen:
- er ist noch dienstpflichtig (hat noch ca. zwei WK's à drei Wochen zu absolvieren)
- Alter: 27
- wie gesagt: Der Vorfall ereignete sich im Militär.
- Wegen des Bandscheibenvorfalls muss es ihm möglich sein, jede Woche mindestens zweimal das Fitnessstudio zu besuchen zwecks Aufbau Rückenmuskulatur.
- er will diesen restlichen Dienst noch leisten
Jetzt die Frage: Ist dies unter diesen Umständen noch möglich? Er sagte auch, das er auch in einem AMP (da Verkehrssdt) arbeiten würde.
Falls nicht möglich: Wie sieht das aus mit der Wehrpflichtersatzabgabe? Wie berechnet sich das?
Danke für eure Hilfe.
Gruss
sergey
Ja, ich habe wieder mal eine Frage, und nein, es bezieht sich nicht auf mich.
Also, folgendes Szenario:
Während der vorletzten Dienstleistung verunfallte (Bandscheibenvorfall) ein Arbeitskollege von mir, worauf er die letzte Dienstleistung nicht antreten konnte.
Folgende Angaben kann ich euch machen:
- er ist noch dienstpflichtig (hat noch ca. zwei WK's à drei Wochen zu absolvieren)
- Alter: 27
- wie gesagt: Der Vorfall ereignete sich im Militär.
- Wegen des Bandscheibenvorfalls muss es ihm möglich sein, jede Woche mindestens zweimal das Fitnessstudio zu besuchen zwecks Aufbau Rückenmuskulatur.
- er will diesen restlichen Dienst noch leisten
Jetzt die Frage: Ist dies unter diesen Umständen noch möglich? Er sagte auch, das er auch in einem AMP (da Verkehrssdt) arbeiten würde.
Falls nicht möglich: Wie sieht das aus mit der Wehrpflichtersatzabgabe? Wie berechnet sich das?
Danke für eure Hilfe.
Gruss
sergey