Teildienstleistung

bowhunter96

Neuer Benutzer
30. Dez. 2016
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Hallo zusammen

Ich frage euch um Rat, da meine Internetrecherche bisher keine befriedigenden Resultate geliefert hat.

Ich starte diesen Herbst mein Studium an der FH. Exakt zur selben Zeit ist auch mein diesjähriger WK. Meine Absicht war, eine Teildienstleistung zu absolvieren. Jedoch musste ich feststellen, das dafür mindestens 16 Diensttage geleistet werden müssen. Es scheint mir unvernünftig, von den ersten 3 Wochen eines Studienganges gleich die Hälfte zu verpassen (während dem Semester sähe ich weniger Probleme).

Ich möchte nun von euch wissen, ob sich die Wehrpflichtersatzabgabe reduziert, wenn einige Diensttage geleistet wurden. Etwa 10 Tage sollten möglich sein. Die Berechtigung zum Verschieben ist nach meinen Recherchen nicht gegeben resp auf Goodwill angewiesen. Auch sonstige Tipps, wie man die Situation lösen könnte, sind willkommen.

Ich freue mich auf eure Antworten

Lg Bowhunter

 
Hi bowhunter96

Die Ersatzabgabe wird entsprechend der Gesamtzahl der bis Ende des Ersatzjahres bestandenen Militär- oder Zivildiensttage ermässigt. Die Ermässigung beträgt einen Zehntel für 50–99 Militärdiensttage und einen weiteren Zehntel für je 50 weitere Militärdiensttage oder Bruchteile davon. --> bspw. bis 349 Diensttage = Reduktion um 60%

vgl. https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/direkte-bundessteuer/wehrpflichtersatzabgabe/dienstleistungen/fragen-und-antworten.html

Deine FH hat sicherlich Regeln bezüglich der Unterstützung einer allfälligen Dienstverschiebung. Meist ist es so, dass 10 Diensttage während dem Semester bereits reichen, um deinen Dienst zu verschieben. Frag am besten doch mal bei deiner FH nach, oder schau hier:

[SIZE=15.4px]ZHAW Winterthur: [/SIZE]https://www.zhaw.ch/storage/hochschule/studium/beratung/studium-und-dienstpflicht.pdf

[SIZE=15.4px]HSR Rapperswil: [/SIZE]https://www.hsr.ch/de/die-hsr/campus/start-an-der-hsr/#c8001

Gruss Pentagon

 
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Hallo bowhunter

Hast du mal mit dem Kadi geprüft ob Feriengesuche eine Option wären? Während meinem Studium habe ich alle WKs verschoben, respektive Gast-WK's gemacht in den Semesterferien (3.5 Wochen fehlen im Maschinenbaustudium wollte ich verhindern?).

Wir hatten jedoch Studenten in den Kaderfunktionen, die in den WK eingerückt sind und dann für wichtige Vorlesungen tagsüber abwesend waren (im Voraus gestellte Feriengesuche).  Sobald du den Stundenplan hast kannst du ja abschätzen, welche Module wichtig sind und welche weniger... 

Und die ersten 1-2 Wochen Studiumsbeginn sind i.d.R sowieso nicht essentiell fürs Bestehen. 

Freundlicher Gruss

 
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Wenn du mindestens 10 Diensttage leistest, musst du nur die halbe Wehrpflichtersatzabgabe bezahlen. Wende dich an deinen Kommandanten um abzuklären, ob eine solche Teildienstleistung möglich ist. Du kannst ja auch anbieten, eine Wochenendwache zu übernehmen.

Die Berechtigung zum Verschieben ist nach meinen Recherchen nicht gegeben resp auf Goodwill angewiesen.
Wie kommst du darauf? Im ersten Jahr des Studiums solltest du den Dienst verschieben können. Wende dich am besten an die Beratungsstelle deiner FH, wenn diesbezüglich etwas unklar ist.

Die Ersatzabgabe wird entsprechend der Gesamtzahl der bis Ende des Ersatzjahres bestandenen Militär- oder Zivildiensttage ermässigt. Die Ermässigung beträgt einen Zehntel für 50–99 Militärdiensttage und einen weiteren Zehntel für je 50 weitere Militärdiensttage oder Bruchteile davon. --> bspw. bis 349 Diensttage = Reduktion um 60%

vgl. https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/direkte-bundessteuer/wehrpflichtersatzabgabe/dienstleistungen/fragen-und-antworten.html
Bei dieser Regelung geht es um die Gesamtzahl der bisher geleisteten Diensttage. Vermischt das nicht mit der Anzahl Diensttage pro Jahr!

Und die ersten 1-2 Wochen Studiumsbeginn sind i.d.R sowieso nicht essentiell fürs Bestehen.
Eine Urlaubsregelung würde ich erst ab dem zweiten Studienjahr empfehlen. Oder allenfalls, wenn du bereits über Vorwissen in den Grundlagenfächern verfügst. Wenn du neu einsteigst, kannst du noch nicht wirklich abschätzen, wofür du anwesend sein musst und was du auch später nachholen kannst.

 
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