Tauglich oder Untaglich - Zivilschutz

milchmann

Neuer Benutzer
24. Jan. 2011
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Liebe Leser

In einigen Wochen, werde ich die Aushebung absolvieren müssen.

Neulich habe ich einen Unfall mit dem Rad gebaut und mir ein Schleudertrauma zugezogen seit daher, kann ich den Kopf Kaum nach hinten bewegen. In der Zeitung habe ich gelesen, dass das Scheludertrauma nicht mehr für IV akzeptiert wird und frage mich nun ob die Schweizer Armee auch ernsthaft mit diesem Problem umgeht. Ich muss täglich spezielle übungen für den Nacken machen, damit ich schmerzfrei durch den Tag kommen kann.

Zusätzlich besuche ich einen Psychiater wegen eines Alcoholproblems / Sucht etc.

Ich nehme an, dass ich für die RS untauglich geschrieben werde, doch kann es sein, dass ich den Zivilschutz absolvieren kann?

Vielen Dank für die raschen Antworten

Grüsse

Milchmann

 
Hallo!

Ich glaube, ich muss zuerst meine Kristallkugel kontaktieren...

NEIN im Ernst:

Du glaubst ja wohl nicht im Ernst, dass man Dich hier mittels einer 'Ferndiagnose' als Tauglich / Nicht tauglich definieren kann????

Auch wenn die Anzeichen so stehen, dies kann doch nur ein ausgebildeter Arzt entscheiden.

Genau für das gehst du ja an die Rekrutierung, einfach die Arztzeugnisse / Röntgenbilder nicht vergessen...