Studium/Armee Überschneidung

Rekrut 0815

Neuer Benutzer
17. März 2010
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Hallo zusammen,

ich hab folgendes Problem mit meiner Fraktionierung bzw. mit dem Rest von meiner RS.

Ich war letztes Jahr 13 Wochen in der RS und muss nun die restlichen 5Wochen(von 18 ) absolvieren.

Nun muss ich am 14.6(Montag) einrücken, leider habe ich in dieser Woche noch Grundlagenpraktikum bis am 17.6(Donnerstag) an dem ich eine Art Abschlussprüfung(mündlich?/schriftlich?) habe.

Das Praktikum dauert insgesamt 2 Wochen und wird in 2er Teams absolviert und ich kriege irgendwie ein schlechtes Gewissen wenn ich meinen Kollegen mit der ganzen Arbeit alleine lasse ;)

Meine Frage ist nun, ob es möglich ist Urlaub für diese 4 Tage zu beantragen(bzw. wie wahrscheindlich ist eine Genehmigung).

Soweit ich weiss muss ich mich dafür an meinen Kommandanten wenden.

Weiter habe ich gehört, dass Prüfungen, jedenfalls bei WKs, als Grund für Urlaub/Verschiebung gilt, jedoch wie siehts damit in der RS aus?

Schonmal Danke für die Antwort(en)

 
Hallo zusammen,ich hab folgendes Problem mit meiner Fraktionierung bzw. mit dem Rest von meiner RS.

Ich war letztes Jahr 13 Wochen in der RS und muss nun die restlichen 5Wochen(von 18 ) absolvieren.

Nun muss ich am 14.6(Montag) einrücken, leider habe ich in dieser Woche noch Grundlagenpraktikum bis am 17.6(Donnerstag) an dem ich eine Art Abschlussprüfung(mündlich?/schriftlich?) habe.

Das Praktikum dauert insgesamt 2 Wochen und wird in 2er Teams absolviert und ich kriege irgendwie ein schlechtes Gewissen wenn ich meinen Kollegen mit der ganzen Arbeit alleine lasse ;)

Meine Frage ist nun, ob es möglich ist Urlaub für diese 4 Tage zu beantragen(bzw. wie wahrscheindlich ist eine Genehmigung).

Soweit ich weiss muss ich mich dafür an meinen Kommandanten wenden.

Weiter habe ich gehört, dass Prüfungen, jedenfalls bei WKs, als Grund für Urlaub/Verschiebung gilt, jedoch wie siehts damit in der RS aus?

Schonmal Danke für die Antwort(en)
Nö, max 10 % der gesamten Dienstzeit darf absenz sein. Punkt!

 
Hmm ok, wenn man es auf die gesamt RS betrachet wären es weniger als 10%.

Bei fünf Wochen(wochenende mitgezählt) wären 3.5 Tage 10%.

Wie siehts damit aus:

Einrücken am Montag, dann beurlauben lassen und gleich am Abend wieder ausrücken(sind mehr als 5h zählt als Diensttag)

Einrücken wieder am Donnerstag Abend...soweit ich weiss zählen Reisetage als Diensttage.

Ist als eine Studiumsrelevante Prüfung kein zwingender Grund?

"Persönlicher Urlaub ist die vom zuständigen Kommandanten auf persönliches Gesuch hin gewährte Freizeit. Sie wird gewährt, wenn zwingende Gründe dafür vorliegen; in allen anderen Fällen kann sie gewährt werden, wenn die militärischen Leistungen des Gesuchstellers und der Dienstbetrieb es zulassen."(Auszug Dienstreglement)

 
denke kommt immer ein wenig auf den kadi drauf an. müsstest du abklähren.

 
Ok danke, dann ist es also grundsätzlich möglich.

Dann kann ich jetzt meinem Kadi beruhigt diesen Vorschlag unterbreiten...mehr als nein kann er nicht sagen und dann bleibt mir immernoch Zivildienst^^

 
Hmm ok, wenn man es auf die gesamt RS betrachet wären es weniger als 10%.Bei fünf Wochen(wochenende mitgezählt) wären 3.5 Tage 10%.

Wie siehts damit aus:

Einrücken am Montag, dann beurlauben lassen und gleich am Abend wieder ausrücken(sind mehr als 5h zählt als Diensttag)

Einrücken wieder am Donnerstag Abend...soweit ich weiss zählen Reisetage als Diensttage.

Ist als eine Studiumsrelevante Prüfung kein zwingender Grund?

"Persönlicher Urlaub ist die vom zuständigen Kommandanten auf persönliches Gesuch hin gewährte Freizeit. Sie wird gewährt, wenn zwingende Gründe dafür vorliegen; in allen anderen Fällen kann sie gewährt werden, wenn die militärischen Leistungen des Gesuchstellers und der Dienstbetrieb es zulassen."(Auszug Dienstreglement)
Stundenregelung gilt nicht mehr. Neu gilt der Reisetag,egal wie lang man noch beim Dienst war, als anrechenbar!

Gruss