Soo da ich nicht weiss in welche Rubrik dies gehört stelle ich es am besten hier rein.
Am 17. Januar 2011 hatte ich einen Autounfall, in meinem Auto habe ich eine Gasdruckpistole (Airsoft) aufbewahrt. Was die Polizei bemerkt hatte. Ich wusste das ich die Waffe nicht öffentlich Tragen darf, was ich aber nicht wusste das, wenn es im Auto ist, es auch als Tragen eine Schusswaffe gilt.
Deshalb wurde ich gestern bestraft mit einer Geldstrafe von 20 Tagesätzen zu je 30.- unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren.
Plus eine Busse von 300.- und 700.- verfahrenskosten inkl eintrag ins Strafregister und Zentralstelle Waffe...
Am 04.07.2011 beginne ich als Infanterist Durchdiener. Hat dies jetzt irgendwelche folgen? Bzw. kann es sein das ich jetzt doch nicht ins Militär darf?
Am 17. Januar 2011 hatte ich einen Autounfall, in meinem Auto habe ich eine Gasdruckpistole (Airsoft) aufbewahrt. Was die Polizei bemerkt hatte. Ich wusste das ich die Waffe nicht öffentlich Tragen darf, was ich aber nicht wusste das, wenn es im Auto ist, es auch als Tragen eine Schusswaffe gilt.
Deshalb wurde ich gestern bestraft mit einer Geldstrafe von 20 Tagesätzen zu je 30.- unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren.
Plus eine Busse von 300.- und 700.- verfahrenskosten inkl eintrag ins Strafregister und Zentralstelle Waffe...
Am 04.07.2011 beginne ich als Infanterist Durchdiener. Hat dies jetzt irgendwelche folgen? Bzw. kann es sein das ich jetzt doch nicht ins Militär darf?