Hallo Miteinander
Ich habe vor einiger Zeit in der OS eine Pistole erhalten, die mir dann als Hauptwaffe oder so im DB eingetragen wurde. Das Stgw 90, das ich in der RS bekommen habe, wurde somit dann zur Leihwaffe. Unser damaliger ZM hat uns gesagt, dass wir die Leihwaffe bereits nach der OS abgeben könnten. Aus unerklärlichen Gründen war dies dann doch nicht möglich.
Nun zu meiner Frage: Kann ich mein Stgw 90 nach dem Abverdienen abgeben, oder muss ich diese behalten, bis ich meine ca. 10 WK`s durch habe?
Was für Voraussetzungen müssen da sein?
Ich habe vor einiger Zeit in der OS eine Pistole erhalten, die mir dann als Hauptwaffe oder so im DB eingetragen wurde. Das Stgw 90, das ich in der RS bekommen habe, wurde somit dann zur Leihwaffe. Unser damaliger ZM hat uns gesagt, dass wir die Leihwaffe bereits nach der OS abgeben könnten. Aus unerklärlichen Gründen war dies dann doch nicht möglich.
Nun zu meiner Frage: Kann ich mein Stgw 90 nach dem Abverdienen abgeben, oder muss ich diese behalten, bis ich meine ca. 10 WK`s durch habe?
Was für Voraussetzungen müssen da sein?